Kulturdenkmale in Niedersachsen

Wo bekomme ich Listen von Kulturdenkmalen (Bau- und Bodendenkmalen) z.B. vom Landkreis Emsland, aber auch von anderen Landkreisen und Städten in Niedersachsen? Ich frage, weil mir im Kreishaus Meppen (Landkreis Emsland) bei freundlicher Anfrage die Herausgabe der vorhandenen Listen von Kulturdenkmalen ohne Angabe von Gründen verweigert wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2019
  • Frist
    8. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
Frank Vincentz
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wo bekomme ich…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Frank Vincentz
Betreff
Kulturdenkmale in Niedersachsen [#149578]
Datum
8. Juni 2019 17:58
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wo bekomme ich Listen von Kulturdenkmalen (Bau- und Bodendenkmalen) z.B. vom Landkreis Emsland, aber auch von anderen Landkreisen und Städten in Niedersachsen? Ich frage, weil mir im Kreishaus Meppen (Landkreis Emsland) bei freundlicher Anfrage die Herausgabe der vorhandenen Listen von Kulturdenkmalen ohne Angabe von Gründen verweigert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Vincentz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank Vincentz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Vincentz
Frank Vincentz
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kulturdenkmale in Niedersachsen“ vom 08.…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Frank Vincentz
Betreff
AW: Kulturdenkmale in Niedersachsen [#149578]
Datum
9. Juli 2019 06:43
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kulturdenkmale in Niedersachsen“ vom 08.06.2019 (#149578) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank Vincentz Anfragenr: 149578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank Vincentz << Adresse entfernt >>
Frank Vincentz
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kulturdenkmale in Niedersachsen“ vom 08.…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
Frank Vincentz
Betreff
AW: Kulturdenkmale in Niedersachsen [#149578]
Datum
13. Juli 2019 06:49
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kulturdenkmale in Niedersachsen“ vom 08.06.2019 (#149578) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank Vincentz Anfragenr: 149578 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank Vincentz << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrte Frau von Reitzenstein, zuständigkeitshalber übersende ich Ihnen die Mail von Herrn Vincentz, (siehe c…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: Kulturdenkmale in Niedersachsen [#149578]
Datum
15. Juli 2019 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau von Reitzenstein, zuständigkeitshalber übersende ich Ihnen die Mail von Herrn Vincentz, (siehe cc) mit der Bitte um Übernahme. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr geehrter Herr Vincentz, Ihre Frage beantworte ich mit einem Zitat aus dem Niedersächsischen Denkmalschutzges…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
AW: Kulturdenkmale in Niedersachsen [#149578]
Datum
15. Juli 2019 12:13
Status
Sehr geehrter Herr Vincentz, Ihre Frage beantworte ich mit einem Zitat aus dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz. § 4 Abs. 2 lautet: "Die unteren Denkmalschutzbehörden und die Gemeinden führen für Ihr Gebiet Auszüge aus dem Verzeichnis (d.h. Liste der Kulturdenkmale, Anm. v.R.). Jedermann kann Einblick in das Verzeichnis und die Auszüge nehmen. Eintragungen über bewegliche Denkmale und über Zubehör von Baudenkmalen dürfen nur die Eigentümer und die sonstigen dinglich Berechtigten sowie die von ihnen ermächtigten Personen einsehen." Deshalb ist der Landkreis Emsland der Ansprechpartner, wenn Sie Einblick in das Verzeichnis der dortigen Kulturdenkmale nehmen möchten. Allerdings sieht das NDSchG keine Herausgabe der Verzeichnisse vor sondern die Einsicht. Unter Umständen kam es deshalb in Ihrem Fall zu einem hoffentlich einfach zu behebenden Missverständnis. Sollten Sie ein grundsätzliches Interesse an den Kulturdenkmalen Niedersachsens haben, finden Sie die bisher erschienen Denkmaltopographien in digitalisierter Form unter: https://denkmalpflege.niedersachsen.de/… . Mit freundlichen Grüßen