Kulturförderung in der Samtgemeinde Thedinghausen

Seit einigen Jahren gibt es eine Kulturförderung in der Samtgemeinde Thedinghausen für Veranstaltungen (Konzerte, Autorenlesungen, u.ä.). Welche kulturellen Veranstaltungen (Art der Veranstaltung, Veranstaltungsort?) wurden von der SG Thedinghausen in den Jahren 2009 bis 2018 gefördert (mit welchem Förderbetrag?). Wurden auch Anträge auf Kulturförderung bei Konzerten seitens der SG abgelehnt? Wenn ja: Welche und warum? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2019
  • Frist
    23. März 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit einigen Jahren…
An Samtgemeinde Thedinghausen Details
Von
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Betreff
Kulturförderung in der Samtgemeinde Thedinghausen [#58890]
Datum
21. Februar 2019 15:06
An
Samtgemeinde Thedinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einigen Jahren gibt es eine Kulturförderung in der Samtgemeinde Thedinghausen für Veranstaltungen (Konzerte, Autorenlesungen, u.ä.). Welche kulturellen Veranstaltungen (Art der Veranstaltung, Veranstaltungsort?) wurden von der SG Thedinghausen in den Jahren 2009 bis 2018 gefördert (mit welchem Förderbetrag?). Wurden auch Anträge auf Kulturförderung bei Konzerten seitens der SG abgelehnt? Wenn ja: Welche und warum? Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Samtgemeinde Thedinghausen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer unten stehenden Email vom 21.02.2019. Wir werden nac…
Von
Samtgemeinde Thedinghausen
Betreff
AW: Kulturförderung in der Samtgemeinde Thedinghausen [#58890]
Datum
22. Februar 2019 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer unten stehenden Email vom 21.02.2019. Wir werden nach Prüfung der Sach- und Rechtslage auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kulturförderung in der Samtgemeinde Thedinghau…
An Samtgemeinde Thedinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kulturförderung in der Samtgemeinde Thedinghausen [#58890]
Datum
25. März 2019 09:33
An
Samtgemeinde Thedinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kulturförderung in der Samtgemeinde Thedinghausen“ vom 21.02.2019 (#58890) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Samtgemeinde Thedinghausen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir sind derzeit noch dabei, Rechtsfragen hinsichtlich Ihrer Anfrage zu klären, weil …
Von
Samtgemeinde Thedinghausen
Betreff
AW: Kulturförderung in der Samtgemeinde Thedinghausen [#58890]
Datum
25. März 2019 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir sind derzeit noch dabei, Rechtsfragen hinsichtlich Ihrer Anfrage zu klären, weil in diesem Fall auch der Datenschutz von Bedeutung ist und die Samtgemeinde Thedinghausen diesen zu beachten hat. Wir sind an an einer zügigen Klärung interessiert und melden uns umgehend, wenn die Rechtsfragen geklärt sind. Mit freundlichen Grüßen