Kulturgutschutzgesetz

Aktualisierte Fassung des Entwurfs der Novelle des Kulturgutschutzgesetzes

Fassung des Entwurfs oder der Entwürfe, die Ende Juni 2015 in die Ressortabstimmung gegeben wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juli 2015
  • Frist
    18. August 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktualisierte Fa…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Kulturgutschutzgesetz [#10654]
Datum
16. Juli 2015 12:40
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktualisierte Fassung des Entwurfs der Novelle des Kulturgutschutzgesetzes Fassung des Entwurfs oder der Entwürfe, die Ende Juni 2015 in die Ressortabstimmung gegeben wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kulturgutschutzgesetz" vom 16.07.201…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
AW: Kulturgutschutzgesetz [#10654]
Datum
18. August 2015 02:09
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kulturgutschutzgesetz" vom 16.07.2015 (#10654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kulturgutschutzgesetz" vom 16.07.201…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
AW: AW: Kulturgutschutzgesetz [#10654]
Datum
26. Januar 2016 16:55
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kulturgutschutzgesetz" vom 16.07.2015 (#10654) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 162 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir bereits mit Bescheid vom 23. September 2015 beantwortet. Den B…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
WG: AW: Kulturgutschutzgesetz [#10654]
Datum
27. Januar 2016 16:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag haben wir bereits mit Bescheid vom 23. September 2015 beantwortet. Den Bescheid und den Gesetzentwurf habe ich dieser Mail noch einmal elektronisch beigefügt. Weitere Informationen zum Kulturgutschutzgesetz finden Sie auf der Internetseite der BKM unter: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kulturgutschutz/_node.html Mit freundlichen Grüßen