Kulturpass

Wieso gillt der Kulturpass nur für Jugendliche die dieses Jahr 18 geworden sind? Wieso gilt der Pass nicht für Jugendliche die letztes Jahr (2022) 18 geworden sind?

Gibt es Pläne diesen Pass auch auf andere Jahrgänge auszuweiten?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieso gillt der Kulturpass nur für Ju…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kulturpass [#279997]
Datum
29. Mai 2023 17:25
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso gillt der Kulturpass nur für Jugendliche die dieses Jahr 18 geworden sind? Wieso gilt der Pass nicht für Jugendliche die letztes Jahr (2022) 18 geworden sind? Gibt es Pläne diesen Pass auch auf andere Jahrgänge auszuweiten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279997/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Anfrage vom 29. Mai 2023, die wir nicht als formellen IFG Antra…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Kulturpass [#279997]
Datum
14. Juni 2023 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Anfrage vom 29. Mai 2023, die wir nicht als formellen IFG Antrag einschätzen, da Sie keine amtlichen Unterlagen erbitten, sondern eine Auskunft wünschen, können wir Ihnen folgende Informationen übermitteln: 1. Wieso gilt der Kulturpass nur für Jugendliche die dieses Jahr 18 geworden sind? Wieso gilt der Pass nicht für Jugendliche die letztes Jahr (2022) 18 geworden sind? Die Idee des KulturPasses ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und ihrer Folgen entstanden. Die junge Generation musste während der Pandemie auf prägende Erlebnisse verzichten und konnte nur schwer eigene Kulturpräferenzen ausbilden. Zweifelsohne war von den zur Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen nicht nur der Jahrgang 2005 betroffen. Allerdings sind die Mittel, die der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das Programm zur Verfügung gestellt hat, nicht unbegrenzt. Daher musste die Entscheidung getroffen werden, im Rahmen der Pilotphase mit einem bestimmten Jahrgang zu starten. Die Wahl fiel dabei auf den Jahrgang derjenigen Jugendlichen, die im Jahr 2023 ihr 18. Lebensjahr vollenden. Dieser Festlegung liegen durchaus ausführliche Überlegungen zugrunde und sie ist keinesfalls willkürlich erfolgt. Unter anderem ist hier die Übereinstimmung mit Kulturpässen anderer europäischer Mitgliedstaaten zu nennen: Der französische pass Culture richtete sich ursprünglich nur an 18-Jährige, der italienische Bonus cultura und der spanische Bono Cultural Joven richten sich ausschließlich an 18-Jährige. 2. Gibt es Pläne diesen Pass auch auf andere Jahrgänge auszuweiten? In diesem Jahr befindet der KulturPass sich in seiner Pilotphase. Wir werden die Entwicklung des Projekts daher genau beobachten. Eine entsprechende Evaluierung ist im 3. Quartal vorgesehen. Unser Ziel ist es, den KulturPass 2023 so erfolgreich zu machen, dass er in Zukunft fortgesetzt und weiterentwickelt werden kann. Mit freundlichen Grüßen