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"Kunde" im öffentlich-rechtlichen Rundfunkrecht

Jahresbericht 2015
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf

Im offiziellen Dokument "Jahresbericht 2015" des Beitragsservices wurden alle Beitragsschuldner plötzlich als Kunden genannt. Kundenservice, Kundenanfrage, Kundinnen und Kunden, Kundenfreundlichkeit, Kundenreaktion, Kundenanliegen, Kundendaten, Kundengewinnung, Kundenmanagement, Kundenansprache.

Es ist allgemein bekannt, dass Rundfunkbeitragsschuldner keine Kunden sind. Kunden zahlen nur bei Inanspruchnahme und bei Vorhandensein des Vertrags, Rundfunkbeitragsschuldner sind generell verpflichtet zu zahlen. Die Änderung auf Kunden im offiziellen Dokument "Jahresbericht 2015" des Beitragsservices passiert nicht aus heiterem Himmel, sondern nur dann, wenn gesetzliche Grundlagen geändert wurden. Diese Änderungen sind mir nicht bekannt.

Welche Informationen haben Sie darüber?

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  • Datum
    31. August 2017
  • Frist
    3. Oktober 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Kunde" im öffentlich-rechtlichen Rundfunkrecht [#24496]
Datum
31. August 2017 12:59
An
Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jahresbericht 2015 https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf Im offiziellen Dokument "Jahresbericht 2015" des Beitragsservices wurden alle Beitragsschuldner plötzlich als Kunden genannt. Kundenservice, Kundenanfrage, Kundinnen und Kunden, Kundenfreundlichkeit, Kundenreaktion, Kundenanliegen, Kundendaten, Kundengewinnung, Kundenmanagement, Kundenansprache. Es ist allgemein bekannt, dass Rundfunkbeitragsschuldner keine Kunden sind. Kunden zahlen nur bei Inanspruchnahme und bei Vorhandensein des Vertrags, Rundfunkbeitragsschuldner sind generell verpflichtet zu zahlen. Die Änderung auf Kunden im offiziellen Dokument "Jahresbericht 2015" des Beitragsservices passiert nicht aus heiterem Himmel, sondern nur dann, wenn gesetzliche Grundlagen geändert wurden. Diese Änderungen sind mir nicht bekannt. Welche Informationen haben Sie darüber?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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