"Kunde" im öffentlich-rechtlichen Rundfunkrecht
ARD-Landesrundfunkanstalten nehmen Rechte und Pflichten nach Rundfunkrecht im Rahmen der gemeinsamen Stelle "Beitragsservice".
Stelle "Beitragsservice" betrachtet die Rundfunkbeitragsschuldner wiederum als "Kunden". So z.B. im Jahresbericht 2015 geht es nur um Kunden. Kundenservice, Kundenanfrage, Kundinnen und Kunden, Kundenfreundlichkeit, Kundenreaktion, Kundenanliegen, Kundendaten, Kundengewinnung, Kundenmanagement, Kundenansprache.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
S. 13
"Dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist es ein Anliegen, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen."
Weder in Staatsverträgen, noch in anderen Dokumenten hat der Gesetzgeber um Kunden gesprochen. Jeder Rundfunkbeitragsschuldner muss zahlen.
1. Welche gesetzlichen Verpflichtungen im Bezug auf Kunden werden im Beitragsservice-Jahresbericht 2015 auf S. 13 (zitierte Stelle) erwähnt?
2. Welche rechtlichen Folgen folgen aus der Betrachtung der Beitragsschuldner als Kunden?
3. Welche gesetzlichen Verpflichtungen wurden dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio angelegt?
Bitte liefern Sie Informationen / Dokumente nach LTranspG bzw. VIG.
Information nicht vorhanden
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Datum29. August 2017
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30. September 2017
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