Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kündigung Bankkonto kubanischer Staatsbürger ohne Begründung von der Commerzbank

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Meine Frau lebt in Deutschland und ist kubanische Staatsbürgerin. Sie hat seit 10 Jahren ein Konto bei der Commerzbank, welches ein regelmäßiges Guthaben im Bereich von 2 - 5 TEuro ausweist.
Sie unterstützt Ihre Verwandten in Kuba mit Beträgen zwischen 0.3 und 1 TEuro. Die Bank hat das Konto nun gekündigt und verweigert jegliche Angabe von Gründen.
Mich würde interessieren nach welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und/oder ob dies politische Gründe hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. August 2020
  • Frist
    9. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine F…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kündigung Bankkonto kubanischer Staatsbürger ohne Begründung von der Commerzbank [#194744]
Datum
7. August 2020 10:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Frau lebt in Deutschland und ist kubanische Staatsbürgerin. Sie hat seit 10 Jahren ein Konto bei der Commerzbank, welches ein regelmäßiges Guthaben im Bereich von 2 - 5 TEuro ausweist. Sie unterstützt Ihre Verwandten in Kuba mit Beträgen zwischen 0.3 und 1 TEuro. Die Bank hat das Konto nun gekündigt und verweigert jegliche Angabe von Gründen. Mich würde interessieren nach welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und/oder ob dies politische Gründe hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194744/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Per E-Mail senden: 2020_0799842.pdf Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegendes Schreiben mit Anlage erh…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Per E-Mail senden: 2020_0799842.pdf
Datum
7. August 2020 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
397,5 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrte<Information-entfernt> anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
WG: Commerzbank / Kündigung Bankkonto kubanischer Staatsbürger Dok 2020/0803809 Sehr geehrte<Information-entfer…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Commerzbank / Kündigung Bankkonto kubanischer Staatsbürger Dok 2020/0803809
Datum
10. August 2020 13:46
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. August 2020 an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Gern erhalten Sie hierzu folgende Informationen: Ihr Anliegen fällt in die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Gern wenden Sie sich über die Homepage direkt dorthin: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/Ansprechpartner/BaFin/bafin_node.html Andernfalls können Sie die BaFin unter folgenden Kontaktdaten erreichen: Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Telefon: +49 (0) 228 / 4108 - 0 Fax: + 49 (0)228 4108-1550 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Eine Weiterleitung ist uns aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht möglich. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen alles Gute. Vor allem: Bleiben Sie gesund! Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.