Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Kündigung der Bankverbindung

Kann ich die bestehende Bankverbindung (SEPA- Lastschriftverfahren) zum Einzug der KFZ-Steuer auch kündigen? Ich habe das Fahrzeug verkauft. Bitte teilen sie mir Näheres mit.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2018
  • Frist
    27. März 2018
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Wolfgang Götz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kann ich die bes…
An Bundeskasse Weiden/Oberpfalz Details
Von
Wolfgang Götz
Betreff
Kündigung der Bankverbindung [#26711]
Datum
21. Februar 2018 14:47
An
Bundeskasse Weiden/Oberpfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann ich die bestehende Bankverbindung (SEPA- Lastschriftverfahren) zum Einzug der KFZ-Steuer auch kündigen? Ich habe das Fahrzeug verkauft. Bitte teilen sie mir Näheres mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Wolfgang Götz <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Wolfgang Götz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Götz

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