Kunstmuseum Ahrenshoop e.V

In welcher Höhe wurde der Kunstmuseum Ahrenshoop e.V durch das Landesförderinstitut und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gefördert? Wurden die Fördersätze nachträglich angehoben ? Kam es zur Überförderung? Wurden Fördergeldern zurückgefordert? Wurden Fördergeldern zurückgezahlt? Gibt es zur Zeit noch offene Rückforderungen ? Würden Fördergeldern für den laufenden Betrieb beantragt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kunstmuseum Ahrenshoop e.V [#32312]
Datum
25. Juli 2018 20:28
An
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welcher Höhe wurde der Kunstmuseum Ahrenshoop e.V durch das Landesförderinstitut und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gefördert? Wurden die Fördersätze nachträglich angehoben ? Kam es zur Überförderung? Wurden Fördergeldern zurückgefordert? Wurden Fördergeldern zurückgezahlt? Gibt es zur Zeit noch offene Rückforderungen ? Würden Fördergeldern für den laufenden Betrieb beantragt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 30.08.2018 baten Sie um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Kunstmuseum Ahrenshoop e.V [#32312]
Datum
3. September 2018 11:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 30.08.2018 baten Sie um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V (IFG M-V) bzgl. einer Förderung des Kunstmuseums Ahrenshoop e.V.. Nach § 10 Abs. 1 des IFG M-V ist der Antrag schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind. Schriftform bedeutet eigenhändige Namensunterschrift oder Unterzeichnung mittels notariell beglaubigten Handzeichens. Sofern Sie Ihren Antrag nicht wie angekündigt lediglich vorab per E-Mail gestellt haben, möchten wir Sie bitten, dies in Schriftform nachzuholen. Sodann wird Ihr Antrag bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kunstmuseum Ahrenshoop e.V“ vom 25.07.2018 (#3…
An Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kunstmuseum Ahrenshoop e.V [#32312]
Datum
2. Oktober 2018 22:42
An
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kunstmuseum Ahrenshoop e.V“ vom 25.07.2018 (#32312) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>