Kunstwerke im Bestand

- eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistun…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kunstwerke im Bestand [#30812]
Datum
14. Juni 2018 09:02
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingangsbestätigung - IFG-Antrag zu Kunstwerken, GZ: Z14 O 4010-0287/048 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestäti…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung - IFG-Antrag zu Kunstwerken, GZ: Z14 O 4010-0287/048
Datum
14. Juni 2018 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 14.6.2018. Ihr Antrag wird unter dem Geschäftszeichen Z14 O 4010-0287/048 geführt. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten, sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und über…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.06.2018 "Kunstwerke im Bestand". GZ.: Z14 O4010-0287/048
Datum
13. Juli 2018 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und übersende Ihnen anbei meinen Bescheid vom 12.07.2018 mit einer Anlage zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen