Kunstwerke im Bestand

- eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort

Ergebnis der Anfrage

Eine vollständige Liste ist hier: https://kleineanfragen.de/bundestag/19/…

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistun…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kunstwerke im Bestand [#30813]
Datum
14. Juni 2018 09:02
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.06.2018. In Ihre…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Kunstwerke im Bestand [#30813]
Datum
27. Juni 2018 12:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage vom 14.06.2018. In Ihrer IFG-Anfrage zum Kunstbestand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wünschen Sie u.a. die Angaben der Namen der Künstler/-innen. Hierbei handelt es sich um personenbezogene Daten Dritter. Gem. § 7 Abs. 1 S. 2 IFG bedarf es einer Begründung des Antrages, wenn dieser Daten Dritter im Sinne des § 5 Abs.1 und 2 oder § 6 betrifft. Diese Begründung liegt nicht vor. Ich gebe Ihnen Gelegenheit die Begründung nachzureichen und setze die Bearbeitung ihrer Anfrage bis dahin aus. An dieser Stelle darf ich aber bereits auf folgendes hinweisen: Gem. § 5 Abs. 1 IFG darf der Zugang zu personenbezogenen Daten nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzbedürftige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszuganges überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Ersteres ist nicht erkennbar und eine Einwilligung der Künstler/-innen zur Veröffentlichung der Namen liegt im Haus nicht vor. Die Einholung der Einwilligung der Künstler/-innen wird mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden sein. Da hierfür entsprechende Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro in Rechnung gestellt werden müssen, bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie die Anfrage aufrechterhalten. Alternativ kann das BMWi eine Bestandsliste mit geschwärzten Namen bereitstellen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage. Ich gehe davon aus, dass …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: AW: Kunstwerke im Bestand [#30813]
Datum
29. Juni 2018 01:17
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage. Ich gehe davon aus, dass eine Drittbeteiligung nicht erforderlich ist. KünstlerInnen müssen davon ausgehen, dass ihr Name im Zusammenhang mit ihrer Kunst genannt wird, vor allem im Falle von Veräußerungen, Schenkungen oder Leihgaben an Ministerien. Daher ist nach § 5 kein schutzwürdiges Interesse der Dritten erkennbar. Ich bitte Sie, den Antrag erneut zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 30813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Email vom 29. Juni 2018 haben wir erhalten. Ihre Auffassung, dass es keines D…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: AW: Kunstwerke im Bestand [#30813]
Datum
5. Juli 2018 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre Email vom 29. Juni 2018 haben wir erhalten. Ihre Auffassung, dass es keines Drittbeteiligungsverfahrens bedarf, teile ich nicht. Das IFG sieht - vorbehaltlich von Schwärzungen - die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, wenn personenbezogene Daten offengelegt werden. Dementsprechend wäre auch hier ein Drittbeteiligungsverfahren erforderlich, das mehr als 100 Einzelverfahren umfasst. Da hierfür Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro entstehen würden, bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie die Anfrage aufrechterhalten. Sollten Sie die Anfrage aufrechterhalten, so bitte ich nochmals um Begründung gemäß § 7 Abs. 1 S. 3 IFG. Bis zur Vorlage Ihrer Bestätigung zur Übernahme der Kosten setze ich das Verfahren aus. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korresponde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kunstwerke im Bestand“ [#30813]
Datum
5. Juli 2018 12:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30813 Ich bin der Meinung, dass ein Drittbeteiligungsverfahren hier entfallen kann. Künstler müssen damit rechnen, dass ihr Name in Zusammenhang mit ihrer Kunst genannt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 30813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-728/002 II#0127 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Kunstwerke im Bestand« [#30813] # 15-728/002 II#0127
Datum
27. August 2018 14:43
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-728/002 II#0127 Sehr geehrter Herr Semsrott, anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail meine Datenschutzerklärung bei. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-728/002 II#0127 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage »Kunstwerke im Bestand« [#30813] # 15-728/002 II#0127
Datum
27. September 2018 11:55
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 15-728/002 II#0127 Sehr geehrter Herr Semsrott, das beigefügte Schreiben erhalten Sie ausschließlich in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 14. Juni 2018 haben Sie eine IFG-Anfrage zum Kunstbestand des Bund…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage "Kunstwerke im Bestand" (#30813)
Datum
21. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit Schreiben vom 14. Juni 2018 haben Sie eine IFG-Anfrage zum Kunstbestand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestellt. Mit Schreiben vom 27_ Juni 2018 wurden Sie gebeten, die gern.§ 7 Abs. 1, S. 3 IFG erforderliche Begründung Ihres Antrags vorzulegen. Gleichzeitig wurde Ihnen mitgeteilt, dass Kosten für ein Drittbeteiligungsverfahren entstehen werden. Da mir bis zum heutigen Tage keine Begründung gern. § 7 Abs. 1, S. 3 IFG vorliegt, ergeht folgende Entscheidung: 1. Die von Ihnen gewünschten Unterlagen werden Ihnen - unter Schwärzung der personenbezogenen Daten - in Kopie zugesandt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. Zu 1.: Gemäß § 1 Abs. 1 IFG haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Ihrem Antrag wird insoweit stattgegeben, als Sie die beigefügte Liste zum Kunstbestand des BMWi erhalten. Dem Schutz personenbezogener Daten wurde durch Schwärzung Rechnung getragen, § 7 Abs. 2 S. 2 IFG. Ohne die Schwärzung wären gemäß § 8 IFG kostenverursachende Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen gewesen. Zu 2.: Die Kostenentscheidung beruht auf§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden.