Kunstwerke im Bestand

Anfrage an: Bundespräsidialamt

- eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistun…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kunstwerke im Bestand [#30814]
Datum
14. Juni 2018 09:02
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundespräsidialamt
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott,…
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu Informationen des Bundespräsidialamtes nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
312,5 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14. Juni 2018 ist bei uns eingegangen. Der Bestand der Kunstwerke im Bundespräsidialamt wird in einer fortlaufenden Datei geführt, die über 3000 Datenblätter enthält und sowohl Kunstwerke beinhaltet, die im Eigentum des Bundes stehen, als auch vorübergehende Leihgaben. Um Ihnen die Liste des derzeitigen Bestandes zur Verfügung zu stellen, müssten alle Datenblätter einzeln aufgerufen, der V erbleih im Bestand geprüft und ausgedruckt werden. Zudem wäre bei jedem einzelnen Kunstwerk zu prüfen, inwieweit aufgrund schutzwürdiger personenbezogener Daten ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden muss. Dies geht weit über eine einfache Anfrage im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG hinaus, so dass Gebühren und Auslagen gemäß § 10 IFG i.V.m. § 1 IFGGebV (IFG-Gebührenverordnung) i. V. m. Anlage Teil A Nr. 1.3 erhoben werden müssen. Für die oben dargestellte Durchsicht wäre- ohne Berücksichtigung evtl. notwendiger Drittbeteiligungsverfahren - mit einem Aufwand von mindestens einer Minute pro Datenblatt, insgesamt also mindestens 50 Stunden zu rechnen. Angesichts dieses Verwaltungsaufwandes müssen Sie daher mit Gebühren in Höhe von ca. 400,00 bis 500,00 Euro rechnen. Gründe fiir eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 2 IFGGebV sind nicht ersichtlich. Ich darf Sie daher um Mitteilung bitten, ob Sie Ihre Anfrage trotz der zu erhebenden Gebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen