Kunstwerke im Bestand

- eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistun…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kunstwerke im Bestand [#30804]
Datum
14. Juni 2018 09:02
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung an Kunstwerken in Ihrem Bestand inkl. der Angaben zu Künstler*in und Titel. Sofern vorhanden, bitte ich auch um Angaben zum Wert, Erwerbsdatum, und Aufbewahrungsort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zugang zu amtlichen Informationen; IhreMail vom 14. Juni 2018 Sehr geehrter Herr Semsrott, über Ihren mit E-Mail …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen; IhreMail vom 14. Juni 2018
Datum
9. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, über Ihren mit E-Mail vom 14. Juni 2018 gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende Bescheid: 1. Dem Antrag wird durch Übersendung der in der Anlage zusammengestellten Informationen stattgegeben. 2. Gebühren werden nicht erhoben. Begründung: I. Mit Ihrer E-Mail vom 14. Juni 2018 beantragen Sie Informationen zu den Kunstwerken und Künstlern im Bestand des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie stützen Ihren Antrag auf§ 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (lnformationsfreiheitsgesetz- IFG). II. Nach § 7 Absatz 1 IFG bin ich für die E ntscheidung über Ihren Antrag zuständig. Dieser betrifft Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu deren Verfügung ich berechtigt bin. Ihr Antrag ist zulässig und begründet. Die entsprechenden Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Sofern der Preis für Kunstwerke mit 0,00 € oder keinem Wert angegeben werden, handelt es sich um Geschenke/unentgeltliche Leihgaben bzw. um Kunstgegenstände, die das BMAS aus Beständen der ehemaligen DDR übernommen hat. III. Die Kostenentscheidung beruht auf§ 10 Absatz 1 Satz 2 IFG. Bei den Ihnen erteilten Informationen handelt es sich um eine einfache Auskunft im Sinne der Vorschrift. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen