Kursgebühren von Umschulungen

hiermit bitte ich um Informationen zu Umschulungen, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Bitte teilen Sie mir mit, wie wie hoch die jeweiligen Kursgebühren für Umschulungen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 waren, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Wie hoch waren die Kursgebühren der Umschulungen für die jeweiligen Berufe (Mittelwert und Median). Wie viele Personen wurden für jeweils wie hohe Kursgebühren in den jeweiligen Berufen umgeschult?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. September 2015
  • Frist
    10. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hiermit bitte ic…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kursgebühren von Umschulungen [#11296]
Datum
8. September 2015 22:01
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit bitte ich um Informationen zu Umschulungen, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Bitte teilen Sie mir mit, wie wie hoch die jeweiligen Kursgebühren für Umschulungen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 waren, die von der Arbeitsagentur gefördert wurden. Wie hoch waren die Kursgebühren der Umschulungen für die jeweiligen Berufe (Mittelwert und Median). Wie viele Personen wurden für jeweils wie hohe Kursgebühren in den jeweiligen Berufen umgeschult?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.09.2015 wird dem Grunde nach…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Kursgebühren von Umschulungen [#11296]
Datum
14. September 2015 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.09.2015 wird dem Grunde nach stattgegeben, soweit zu Ihren Fragen amtliche Informationen vorhanden sind. Es wird zunächst davon ausgegangen, dass dem von Ihnen gewählten Begriff "Umschulung" der fachlich verwendete Begriff der "Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)" entspricht. Statistisch - mit Zeitauswahloption - aufbereitete Informationen zu dem Thema FbW (Eintritt, Bestand, Austritt nach Berufsgruppen) finden Sie im Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter: http://www.statistik.arbeitsagentur.de/nn_31930/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=569364&year_month=201503&year_month.GROUP=1&search=Suchen Zu den entstandenen Kursgebühren/Ausgaben liegen keine aufgeschlüsselten Angaben vor. Informationen zu den Gesamtausgaben 2013, 2014 ergeben sich jedoch aus den jeweiligen Jahresgeschäftsberichten (2014: vgl. ab S. 30, 2013: vgl. ab S. 32); Informationen zu 2015 aus den Quartalsberichten. Sie finden diese Informationen unter: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/BerichteundHaushalt/index.htm Mit freundlichen Grüßen