Kurzarbeit

ich erbitte
1. Auskunft, wie viele Mitarbeitende von Zeitarbeitsfirmen Kurzarbeitergeld erhalten haben. Bitte um monatliche Darstellung seit März 2020.
2. Auskunft, wie viele Beschäftigte im Bereich Ihrer Agentur seit März 2020 in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen mit Zeitarbeitsunternehmen waren.
Bitte um monatliche Darstellung seit März 2020

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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Jörg Rupp
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich erbitte 1. …
An Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt Details
Von
Jörg Rupp
Betreff
Kurzarbeit [#207874]
Datum
5. Januar 2021 10:52
An
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich erbitte 1. Auskunft, wie viele Mitarbeitende von Zeitarbeitsfirmen Kurzarbeitergeld erhalten haben. Bitte um monatliche Darstellung seit März 2020. 2. Auskunft, wie viele Beschäftigte im Bereich Ihrer Agentur seit März 2020 in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen mit Zeitarbeitsunternehmen waren. Bitte um monatliche Darstellung seit März 2020
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp Anfragenr: 207874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207874/ Postanschrift Jörg Rupp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Rupp
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E - Mail an die A…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
9. Januar 2021 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E - Mail an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E - Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit einer Beantwortung per E - Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen

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Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Sehr geehrter Herr Rupp, Ihr Antrag auf Informationszugang nach §1 ff Informationsfreiheitsgesetz liegt mir vor.…
Von
Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt
Betreff
WG: Antrag nach IFG Kurzarbeit 207874 vom 5. Januar 2021
Datum
13. Januar 2021 10:38
Status
Sehr geehrter Herr Rupp, Ihr Antrag auf Informationszugang nach §1 ff Informationsfreiheitsgesetz liegt mir vor. Bis zur endgültigen Prüfung, ob die begehrte Information vorliegt, bitte ich Sie noch um etwas Geduld. Die Frist von einem Monat kann gehalten werden. Danke für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße