Kurzarbeitergeld

Ich bin Freiberufler im Bereich Gewerblich-technische Schulungen.
Alle Aufträge sind bis min. mitte April storniert.
Kann ich auf Unterstützung des Landes NRW rechnen?
Und wie.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurzarbeitergeld [#182888]
Datum
18. März 2020 13:40
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Freiberufler im Bereich Gewerblich-technische Schulungen. Alle Aufträge sind bis min. mitte April storniert. Kann ich auf Unterstützung des Landes NRW rechnen? Und wie.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182888 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail; derzeit entstehen viele Fragen zum Thema Corona, die wir …
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Kurzarbeitergeld [#182888]
Datum
30. März 2020 14:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail; derzeit entstehen viele Fragen zum Thema Corona, die wir gerne beantworten. Zu Ihrer Frage können wir Ihnen folgende Informationen geben: • Für Ihre Anfrage ist das Wirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen MWIDE zuständig. Wir haben diese E-Mail der Zuständigkeit halber weitergeleitet mit der Bitte an die Kolleginnen und Kollegen des MWIDE um Übernahme und Beantwortung. • Erste Informationen finden Sie bestimmt schon auch unter www.wirtschaft.nrw . Wir hoffen, wir konnten Ihre Frage damit beantworten. Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen – bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Email, die zuständigkeitshalber an unser …
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Email, die zuständigkeitshalber an unser Haus weitergeleitet wurde. Die Landesregierung tut derzeit alles dafür, um jedes Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bestmöglich zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht zuletzt auch die kleinen und mittleren Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler, denen mittels Corona-Soforthilfen aus Bundes- wie Landesmitteln schnellstmöglich geholfen werden soll. Noch bis 31. Mai können Kleinunternehmer – je nach Mitarbeiterzahl – Zuschüsse von Bund und Land in Höhe von 9.000, 15.000 und 25.000 Euro beantragen, um finanzielle Engpässe infolge der Corona-Krise zu überbrücken. Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags geben auch die Wirtschaftskammern mit ihrem Beratungsnetzwerk. Neben den entsprechenden Antragsformularen stellen wir Ihnen unter https://www.wirtschaft.nrw/ auch noch einmal alle zielgruppenspezifischen Unterstützungsangebote der Landesregierung mit den entsprechenden Ansprechpartnern und zuständigen Institutionen vor. Zudem stehen wir Ihnen für weitere Rückfragen und persönliche Beratung auch telefonisch unter 0211 61772-555 täglich sowie am Wochenende von 8–18 Uhr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kurzarbeitergeld“ vom 18.03.2020 (#182888) wurde…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kurzarbeitergeld [#182888]
Datum
25. April 2020 11:48
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kurzarbeitergeld“ vom 18.03.2020 (#182888) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182888 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>