Kurzarbeitergeld

Ich werde ab 09/2020 in Rente gehen (besonders langjährig versichert). Bei meinen Arbeitsgeber habe ich einen Aufhebungsantrag gestellt. Dieser wurde noch nicht beantwortet. Meine bisherige Stelle wurde aber schon voriges Jahr für eine Nachbesetzung ausgeschrieben. Jetzt hat mein Arbeitgeber Kurzarbeit beantragt. Wie ist in meinem Fall zu verfahren? Werde ich von der Kurzarbeit ausgenommen?
In der Betriebsvereinbarung steht: Von der Kurzarbeit ausgenommen sind....Arbeitnehmer, die sich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden oder deren
Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Monika Rabe
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich werde a…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Monika Rabe
Betreff
Kurzarbeitergeld [#183637]
Datum
30. März 2020 09:57
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich werde ab 09/2020 in Rente gehen (besonders langjährig versichert). Bei meinen Arbeitsgeber habe ich einen Aufhebungsantrag gestellt. Dieser wurde noch nicht beantwortet. Meine bisherige Stelle wurde aber schon voriges Jahr für eine Nachbesetzung ausgeschrieben. Jetzt hat mein Arbeitgeber Kurzarbeit beantragt. Wie ist in meinem Fall zu verfahren? Werde ich von der Kurzarbeit ausgenommen? In der Betriebsvereinbarung steht: Von der Kurzarbeit ausgenommen sind....Arbeitnehmer, die sich in einem gekündigten Arbeitsverhältnis befinden oder deren Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Monika Rabe Anfragenr: 183637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183637 Postanschrift Monika Rabe << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Monika Rabe

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Bundesagentur für Arbeit
Unser Zeichen: 1322383z Sehr geehrte Frau Rabe Ihre Anfrage vom 30. März 2020 hat das zentrale Kundenreaktionsman…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
Unser Zeichen: 1322383z
Datum
3. April 2020 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Rabe Ihre Anfrage vom 30. März 2020 hat das zentrale Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg erreicht. Ihre Schilderung der aktuellen Situation schließt die Möglichkeit Ihres Arbeitgebers, für Sie Kurzarbeitergeld zu beantragen und zu erhalten, nicht aus. Es ist jedoch zu beachten, dass mit dem Tag nach Abschluss des Aufhebungsvertrages es nicht möglich ist, für Sie Konkursausfallgeld zu beziehen. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Ihre örtliche Agentur für Arbeit (Wohnsitzagentur, www.arbeitsagentur.de<http://www.arbeitsagentur.de> > KONTAKT). Informationen können Sie auch abrufen unter www.arbeitsagentur.de<http://www.arbeitsagentur.de>. Ich danke Ihnen. Viele Grüße