Kurzarbeitergeld

Erhalten Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten und Hort auch Kurzarbeitergeld in Sachsen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erhalten Erzieherin…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurzarbeitergeld [#185607]
Datum
29. April 2020 10:37
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erhalten Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten und Hort auch Kurzarbeitergeld in Sachsen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185607 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z 24-18501/ 61 (2020) Bonn, den 04…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Kurzarbeitergeld [#185607]
Datum
4. Mai 2020 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z 24-18501/ 61 (2020) Bonn, den 04. Mai 2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 29. April 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 29.04.2020 zur Frage, ob Erzieherinnen und Erzieher im Kindergarten und Hort in Sachsen auch Kurzarbeitergeld erhalten. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da unsere Behörde für die Beantwortung Ihres Antrages nicht zuständig ist. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. die örtlich zuständige Agentur für Arbeit. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Kurzarbeit/kurzarbeit.html. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen