Kurzarbeitergeld

Ich bin in einer Festanstellung, Wir sollen in Kurzarbeit gehen und ein entsprechendes Schriftstük unterzeichnen. auf meinem Arbeitszeitkonto stehen aber noch 240 Überstunden. Wie verhalte ich mich richtig ?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Februar 2015
  • Frist
    7. März 2015
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I…
An Agentur für Arbeit Stendal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurzarbeitergeld [#8579]
Datum
3. Februar 2015 16:42
An
Agentur für Arbeit Stendal
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin in einer Festanstellung, Wir sollen in Kurzarbeit gehen und ein entsprechendes Schriftstük unterzeichnen. auf meinem Arbeitszeitkonto stehen aber noch 240 Überstunden. Wie verhalte ich mich richtig ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ihre E-mail vom 03.02.2015, 17:50 Uhr Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Anliegen ist in Bearbeitung. Sie erhalten i…
Von
Agentur für Arbeit Stendal
Betreff
Ihre E-mail vom 03.02.2015, 17:50 Uhr
Datum
4. Februar 2015 14:19
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Anliegen ist in Bearbeitung. Sie erhalten in Kürze schriftlich oder telefonisch Nachricht. Mit freundlichen Grüßen