Sehr geehrter Herr Lokomofeilo,
in Beantwortung Ihrer im Betreff genannten UIG-Anfrage übersende ich Ihnen die folgenden Kurzbeschreibungen und Sachstände hinsichtlich der im Betreff genannten Tierhaltungsanlagen:
1 Tierhaltungsanlagen in Möckern
Sauenzuchtanlage Lübars
Antragsteller: Sauenhaltung Lübars KG
Straße der Technik 12
39291 Möckern, OT Lübars
Wesentliche Änderung einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Sauen
hier: Erhöhung von 1.076 auf 1.666 Tierplätze (davon 456 Abferkelplätze, Verringerung Eberplätze von 12 auf 8 Tierplätze), Erhöhung Jungsauenplätze auf 242 sowie 112 Jungsauenplätze > 90 kg, Wegfall aller Ferkelaufzuchtplätze sowie Einbau von Abluftwäschern in Stall 4, 5, 7, 9 und 10
Die Sauenhaltung Lübars KG betreibt am Standort Lübars eine Schweinezuchtanlage nach Nr. 7.1.8.1 / G E des Anhangs zur 4. BImSchV. Im Zuge der angezeigten Maßnahmen sind die Umstrukturierung der Tierplatzbelegung sowie die Nachrüstung von weiteren Abluftwäschern beabsichtigt. Mit den hier beantragten Änderungsmaßnahmen verfolgt die Antragstellerin das Ziel, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens durch eine moderne, tiergerechte und effektive Haltung im Rahmen der betriebseigenen Schweinezucht zu verbessern und gleichzeitig die Auswirkungen des Anlagenbetriebs auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter weiter zu minimieren. Weitere Änderungen an den bestehenden Stallgebäuden, dem Anlagenbetrieb, etc. sind nicht geplant, so dass diese im Folgenden nicht als Antragsgegenstand berücksichtigt werden.
Durch die geplante Änderung innerhalb der Anlage kommt es immissionsseitig zu keiner Verschlechterung, so dass keine nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter im Umfeld der Anlage zu erwarten sind.
Die Gesamtanlage ist der nachfolgend aufgeführten Nummer des Anhanges 1 zur 4. BImSchV [1] zuzuordnen:
Tierhaltung /Schweine Nr. 7.1.8.1/G E
„Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Sauen einschließlich dazugehörender Ferkelaufzuchtplätze (Ferkel bis weniger als 30 Kilogramm Lebendgewicht) mit 750 oder mehr Sauenplätzen":
→ hier: 1.666 Sauenplätze (davon 456 Abferkelplätze)
zusätzlich: 242 Tierplätze für Jungsauen sowie 112 Tierplätze für Jungsauenaufzucht >90 kg (entspricht laut BImSchG Mastschweinen) und 8 Eberplätze (entspricht laut BImSchG Sauen)
Ausgangssituation war die Genehmigung nach § 16 BImSchG vom 09.02.2001 mit einem Tierbestand von 1.076 Sauen- (inkl. Abferkel- und Eberplätzen), 2.808 Ferkelaufzucht- und 240 Mastschweineplätzen (unbesamte Jungsauen). Im Zuge einer Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG und entsprechendem Freistellungsbescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 21.09.2010 wurde ein Tierbestand von 1.608 Sauen- und Abferkelplätzen, 2.112 Ferkel-, 6 Eber- und 126 Jungsauenplätzen genehmigt. Mit Freistellungsbescheid vom 10.06.2015 wurde der Betrieb der Schweinezuchtanlage mit einer Kapazität von 1.608 Sauen (davon 464 Abferkelplätze), 234 Ferkelaufzucht-, 6 Eber- und 126 Mastschweineplätzen (unbesamte Jungsauen) genehmigungsfrei gestellt. Im Rahmen des Bescheids vom 02.05.2017 wurde zudem die Freihaltung einer Betriebseinheit mit 88 Abferkelbuchten zur Nutzung im Notfall (bei Seuche oder Tiertransportverbot etc.) ebenfalls genehmigungsfrei gestellt. Des Weiteren wurde mit Baugenehmigung vom 04.10.2012 zu Stall 2 die Errichtung einer Abluftreinigungsanlage gestattet. Eine Änderung in Bezug auf die Abluftreinigungsanlage wurde ebenfalls mit o. g. Bescheid vom 02.05.2017 genehmigungsfrei gestellt.
Entsprechend der Zuordnung in Anhang 1 der 4. BImSchV ist das Verfahren für die beantragte Genehmigung im Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) durchzuführen. Auf Grund der erheblichen Emissions- und Immissionsminderung durch Ergänzung weiterer Abluftwäscher wird der Antrag auf Verzicht auf Öffentlichkeitsbeteiligung gestellt.
Die Antragsprüfung zu dem Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Anlage unterliegt Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (lE-Richtlinie).
2 Tierhaltungsanlage in Sandbeiendorf
Kurzbeschreibung des Vorhabens
Antragsteller:
Van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. Handels KG
Gewerbegebiet 1
39517 Burgstall OT Sandbeiendorf
Standort:
Gemarkung: Sandbeiendorf
Landkreis: Börde
Anhang 1 der 4. BImSchV: Nr. 7.1.7.1 G/E, Nr. 7.1.8.1 G/E
Anlage 1 zum UVPG: Nr. 7.7.1 X, 7.8.1 X
Genehmigungsverfahren gem. § 16 Abs. 1 BImSchG
Seit dem Jahr 2010 wird die Schweinezucht- und -mastanlage Sandbeiendorf von der VAN GENNIP TIERZUCHTANLAGEN GMBH & CO HANDELS KG, Gewerbegebiet 1, 39517 Burgstall, OT Sandbeiendorf, betrieben. Die VAN GENNIP TIERZUCHTANLAGEN GMBH & CO HANDELS KG ist Rechtsnachfolger der VAN GENNIP TIERZUCHTANLAGEN GMBH & CO. KG, ebenfalls Gewerbegebiet 1, 39517 Burgstall, OT Sandbeiendorf und übernimmt deren Verträge bzw. Genehmigungen und Erlaubnisse, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Schweinezucht- und -mastanlage Sandbeiendorf stehen (s. Erklärung zur Rechtsnachfolge).
Die Van Gennip Tierzuchtanlagen GmbH & Co. Handels KG, Schweinezuchtanlage Sandbeiendorf, vertreten durch Herrn Jan Groen, beabsichtigt die Umstrukturierung des Tierbestandes und die Nachrüstung von Abluftwäschern in einer bestehenden Schweinezuchtanlage am Standort Sandbeiendorf. Mit den hier beantragten Änderungsmaßnahmen verfolgt die Antragstellerin das Ziel, die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens durch eine moderne, tiergerechte und effektive Haltung im Rahmen der betriebseigenen Schweinezucht zu verbessern und gleichzeitig die Auswirkungen des Anlagenbetriebs auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter weiter zu minimieren. Ausgangssituation ist die Genehmigung nach § 16 BImSchG [1] vom 27.03.1997 mit einem Tierbestand von insgesamt 51.628 Tierplätzen, die sich wie folgt zusammensetzen:
7.622 Sauen einschließlich dazugehörender Ferkelaufzuchtplätze,
18.304 Ferkelplätze für die getrennte Aufzucht (10 - <30 kg),
25.662 Mastschweineplätze,
40 Eberplätze
Nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen soll der Bestand der Anlage auf 55.949 Tierplätze erweitert werden und setzt sich danach wie folgt zusammen:
8.787 Sauen einschließlich dazugehörender Ferkelaufzuchtplätze,
14.979 Ferkelplätze für die getrennte Aufzucht (10 - <30 kg),
32.123 Mastschweineplätze,
60 Eberplätze.
Damit erhöht sich der genehmigte Tierbestand in der Schweinezucht- und Mastanlage Sandbeiendorf um 4.321 Plätze auf 55.949 Plätze.
Die zum Betrieb der Stallanlage notwendigen technischen Grundeinrichtungen sind bereits vorhanden.
Die gesamte Anlage (bis auf den Eberstall) soll mit Abluftreinigungsanlagen ausgestattet werden. Vorgesehen ist der Einbau von zweistufigen „Abluftreinigungsanlagen für Schweine" der Firma I.U.S. GmbH und einstufigen Wäschern der Fa. RIMU.
Im Rahmen der Änderungsmaßnahmen in der Stallanlage sind folgende Bestandsänderungen und Maßnahmen geplant:
• Erweiterung des Bestandes an Mastschweinen um 6.461 Plätze von 25.662 Plätzen auf 32.123 Plätze (davon 2.400 Jungsauenaufzuchtplätze)
• Erweiterung des Sauenbestandes einschließlich dazugehörender Ferkelaufzuchtplätze bis weniger als 30 kg Lebendgewicht um 1.165 Plätze von 7.622 auf 8.787 Plätze (davon 376 Plätze zur Jungsaueneingliederung)
• Verringerung des Ferkelbestandes (getrennte Aufzucht 10 bis weniger als 30 kg) um 3.325 Plätze von 18.304 auf 14.979 Plätze
• Änderung der Eberplätze von 40 auf 60 Tierplätze
• Änderung der Futtervorhaltung, Futtermischung, Futterbereitstellung auch in den Ställen
• Änderung der Gülleverwertung
• Änderung der Be- und Entlüftung aller Ställe (Einbau von Luftwäschern für die Ställe 1 - 10)
• Änderung der Beheizung der Ställe (Heizwärme hautsächlich aus KWK)
• Neubau Stall 8 (Unterteilung in Stall 8a und 8b)
• Neubau Sozialbereiche It. Lageplan Nr. 11 (Stall 4, 5, 6) + Nr. 12 (Stall 3) in den Stallbereichen
• Änderung Inputstoffe der betriebseigenen BGA
• Änderung der Ausstallrampen
Es sollen damit auch die bisherigen Anzeigen gemäß § 15 BImSchG in den Genehmigungstand aufgenommen werden.
Mit den Bestandsänderungen in einzelnen Ställen sind entsprechend der TierSchNutztV Anpassungen in der Buchtenaufteilung und am Haltungssystem einschließlich der Stalllüftung vorzunehmen. Alle anderen am Standort Sandbeiendorf genutzten und genehmigten Anlagen und Nebeneinrichtungen sollen nicht verändert werden und sind damit nicht Gegenstand dieses Genehmigungsantrages.
In den folgenden Abschnitten sind alle Verfahrensmerkmale detailliert dargestellt, die eine Beurteilung der Auswirkungen der beantragten Anlage auf die Schutzgüter zulassen. Es wird auf die nachfolgenden Abschnitte des Textteils sowie auf die jeweiligen angefügten Formulare verwiesen.
Die Anlage ist den nachfolgend aufgeführten Nummern des Anhanges 1 zur 4. BImSchV zuzuordnen:
• 7.1.7.1 / G, E: „Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Mastschweinen (Schweine von 30 Kilogramm oder mehr Lebendgewicht) mit 2.000 oder mehr Mastschweineplätzen"
-> hier: 32.123 Mastschweineplätze.
• 7.1.8.1 / G, E: „Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Sauen einschließlich dazugehörender Ferkelaufzuchtplätze (Ferkel bis weniger als 30 Kilogramm Lebendgewicht) mit 750 oder mehr Sauenplätzen"
-> hier: 8.787 Sauenplätze.
• 7.1.9 / G: „Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Ferkeln für die getrennte Aufzucht (Ferkel von 10 Kilogramm Lebendgewicht bis weniger als 30 Kilogramm Lebendgewicht) mit 6.000 oder mehr Ferkelplätzen"
-> hier: 14.979 Ferkelplätze.
Entsprechend dieser Zuordnung im Anhang 1 der 4. BImSchV ist das Verfahren für die beantragte Genehmigung im Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) durchzuführen.
Die Anlage ist gemäß Art. 10 der RL 2010/75/EU unter „E" (Anlage nach § 3, Anhang 1 der 4. BImSchV eingestuft.
Zum Nachweis der Einhaltung der lmmissions(richt)werte und sonstiger umweltrelevanter Bestimmungen liegen diesem BlmSchG-Antrag eine Immissionsprognose für Geruch, Staub, Stickstoff und Ammoniak sowie eine Umweltverträglichkeitsstudie nach UVPG bei.
Sachstand
Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Am 27.01.2022 fand eine Beratung zur weiteren Verfahrensweise mit der Antragstellerin statt.
3 Tierhaltungsanlagen in Stadt Arnstein, Sandersleben OT Roda
Kurzbeschreibung
Antragsteller:
Agrargenossenschaft Freckleben e.G.
Am Böttchersberg 4
06449 Aschersleben OT Freckleben
Standort:
Gemarkung: Sandersleben
Landkreis Mansfeld-Südharz
Vorhaben:
Ersatzneubau Sauen- und Ferkelstail sowie Umbau Sauenstall mit insgesamt 748 Tierplätzen und 3.072 Ferkelplätzen
Anhang 1 der 4. BImSchV Nr. 7.1.8.2 G
Anlage 1 zum UVPG Nr. 7.8.3 S
Genehmigungsverfahren gem. § 16 BImSchG
Die Agrargenossenschaft Freckleben e.G. betreibt am Standort Roda derzeit eine Sauenhaltung mit dazugehörigen Ferkeln sowie Mastbetrieb.
Roda ist Ortsteil von Sandersleben, der wiederum zur Einheitsgemeinde Stadt Arnstein gehört. Der Ort liegt im Landkreis Mansfeld-Südharz. Die Stallanlage liegt südöstlich der Ortslage Roda.
Hinsichtlich Elektroenergie- und Tränkwasserversorgung sowie Verkehrsanbindung ist der Betrieb erschlossen.
In der Stallanlage sind derzeit acht Schweineställe, eine Mistplatte, ein Sozialgebäude, ein Güllebehälter, zwei Sickersaftgruben sowie ein Kadaverhaus und eine leerstehende Lagerhalle vorhanden. Die Anlage wurde in den 1950/60er Jahren erbaut. Bis auf kleinere Umbauten innerhalb der Gebäudehüllen wurden hier bis heute keine großen Investitionen getätigt.
Mit Schreiben vom 15.05.2002 zeigte die Agrargenossenschaft Freckleben e. G. dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die „Sauenanlage Roda“ gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG an. Mit Bescheid vom 16.04.2004 vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt wurde festgestellt, dass die nachfolgend aufgeführte und von der Agrargenossenschaft Freckleben e.G.betriebene „Anlage zum Halten oder zur getrennten Aufzucht von Schweinen mit 560 bis weniger als 750 Sauenplätzen einschließlich dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätzen bis weniger als 30 kg Lebendgewicht“ Sauenanlage Roda - mit einer Kapazität von 472 Sauen einschließlich dazugehöriger 1.236 Ferkelaufzuchtplätze bis weniger als 30 kg Lebendgewicht, 310 Mastschweinen (Jungsauen) mit insgesamt 239 Großvieheinheiten angezeigt wurde und eine im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigungsbedürftige Anlage ist.
Die Sauenanlage ist:
1.) der Nr. 7.1 a) hh) Spalte 2 des Anhanges zur 4. BImSchV - "Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen mit 560 bis weniger als 750 Sauenplätzen einschließlich dazugehöriger Ferkelaufzuchtplätzen bis weniger als 30 kg Lebendgewicht" zuzuordnen.
2.) Mit Änderung des Anhanges zur 4. BImSchV (vom 31.05.2017) wurde diese Anlage als Tierhaltungsanlage in die Nr. 7.1.11.3 (V) zugeordnet.
Gülle bzw. Jauche, Silosickersäfte und Festmist wurden und werden bisher in die Biogasanlagen der beiden Nachbar-Betriebe transportiert bzw. im örtlichen Güllebehälter zwischengelagert. Mit Um-/Neubau der Stallanlage entfallen die Mengen für Jauche, Silosickersäfte und Festmist. Da dann alle Ställe auf Spaltenboden umgerüstet sind bzw. neu gebaut werden, fällt ausschließlich Schweinegülle an.
Folgende Baumaßnahmen sind geplant:
Bestand und Umbau
Der Deckstall (BE10.05, alt Anpaarungsstall 2 BE-Nr. 1002) wird innen als Deckstall in Gruppen ausrüstungstechnisch umgebaut. Das Gebäude ist im Lageplan Betriebseinheiten (Blatt-Nr.: G00 orange gekennzeichnet.
Der frühere Jungsauenstall und eine Sickersaftgrube (V=85 m3) werden vollständig abgerissen. Sie sind im Lageplan gelb gekennzeichnet.
Eine abgedeckte Vorgrube (BE 20.02) am Deckstall 10.12 (alt Anpaarungsstall 1 BE-Nr.1002) wird außer Betrieb genommen. Die anfallende Gülle wird mittels Tauchpumpe aus der neu zu errichtenden Sammelgrube (BE 20.02) in den vorhandenen Behälter gepumpt.
Die Fläche der Dungplatte BE 20.04 wird im Bestand verbleiben, allerdings nicht mehr in Nutzung sein.
Die Betriebseinheit 10.15 (alt Läuferstall 3 BE. 1008) wird zu zwei Drittel abgerissen (gelbe Markierung), zu einem Drittel im Bestand verbleiben und zu Lagerzwecken genutzt werden.
Das Sozialgebäude BE 10.01 ist im Bestand vorhanden und wird planmäßig als solches weitergenutzt. Die Kadaverhalle (BE 10.08), das Lager (BE 10.09) und der Güllebehälter (BE 20.01) werden weiterhin in Betrieb sein.
Die restlichen alten Gebäude - Ferkelaufzucht BE 10.14, Abferkelställe BE 10.10, 10.11 und 10.13 sowie Deckstall BE 10.12 - werden bzw. sind außer Betrieb genommen und bleiben vorerst im Bestand erhalten. Die Fläche der Dungplatte wird im Bestand verbleiben, allerdings nicht mehr in Nutzung sein.
Alle im Bestand verbleibenden Gebäude, ob genutzt oder ungenutzt, sind im Lageplan in schwarz dargestellt.
Neubau
Der neu zu bauende kombinierte Abferkel- (BE 10.02), Warte- (BE 10.03) und Ferkelstall (BE10.04 wird am Platz des früheren Läuferstalls 1 (BE 1006) errichtet, welcher bereits abgebrochen ist, und des früheren Jungsauenstall (BE 1009), der im Vorfeld des Neubaus noch abzureißen ist.
Der neue Sauen- und Ferkelstall wird als Warmstall konzipiert. Er wird eine Unterdrucklüftung erhalten, die Frischluft wird über Wandklappen auf den Traufseiten ansaugt und über die Kamine auf dem Dach abgegeben.
Veränderungen, Verbesserungen, Konstanten
Die Gülle wird in Kanälen unter dem Stall zwischengelagert und über ein Rohrsystem zunächst zur Vorgrube und dann in den Güllebehälter gepumpt.
Das Futter wird angeliefert und in acht neuen Außen-Hochsilos gelagert. Von diesen Silos wird das Futtermittel über Rohrsysteme mittels Futterkette in die Gebäude geführt und in den Futterautomaten verteilt.
Die Arbeitsbedingungen der Tierpfleger verbessern sich ebenfalls. Zu den Geruchs-, Staub-, Ammoniakemissionen und Stickstoffdepositionen sowie zu den Schalltechnischen Emissionen wurden Prognosen erstellt und den Antragsunterlagen beigefügt. Im Ergebnis der Prognosen wurde festgestellt, dass sich die Immissionshäufigkeiten zukünftig nicht verschlechtern werden.
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne der TA Lärm sind für die Nachbarschaft durch die Umstrukturierung der Anlage nicht zu erwarten. Durch die Baumaßnahme werden keine zusätzlichen Flächen versiegelt, da der Stall innerhalb der Stallanlage auf früheren bereits durch Gebäude oder Betonflächen versiegelten Arealen gebaut werden soll. Zudem werden im Altbestand einige Gebäude abgerissen. Zufahrten und Wege innerhalb der Stallanlage sind vorhanden bzw. werden gemäß Lageplan um das neue Stallgebäude neu angelegt.
Der Stallneubau unterliegt der Genehmigungspflicht nach §16 BImSchG.
Sachstand:
Mit Erlass des MWU vom 26.10.2021 wurde die o.g. Anlage nunmehr unter der Nr. 7.1.8.2 V in Anhang 1 4. BImSchV eingestuft.
Gemäß Nr. 1.1.8 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (Immi-ZustVO) liegen Anlagen der Verfahrensart V nach der Nr. 7 in der Zuständigkeit des Landkreises.
Der nunmehr zuständige Landkreis Mansfeld-Südharz über den geänderten Wechsel der Zuständigkeit informiert und erhält die Verwaltungsakte zur abschließenden Bearbeitung.
4 Tierhaltungsanlagen in Möckern
Kurzbeschreibung
Antragsteller:
Geflügelhof Möckern – Zweigniederlassung der Lohmann &
Co.KG
Pabsdorfer Weg 9
39291 Möckern
Standort:
Gemarkung: Zeddenick-Ziepel
Landkreis Jerichower Land
Vorhaben:
Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Halten von Legehennen mit 80.000 Tierplätzen
Anhang 1 der 4. BImSchV: Nr. 7.1.1.1 G/E
Anlage 1 zum UVPG: Nr. 7.1.1 X
Genehmigungsverfahren gem. § 4 BImSchG
Der Geflügelhof Möckern - ZNL der Lohmann & Co. AG, mit Unternehmenssitz in Möckern, Landkreis Jerichower Land, plant die Errichtung und den Betrieb einer gewerblich zu betreibenden Geflügelhaltungsanlage mit ca. 80.000 Legehennenplätzen für Broiler-Elterntiere in der Gemarkung Zeddenick-Ziepel.
Die Legehennenanlage für Broiler-Elterntiere wird nach geplanter Errichtung künftig für 80.000 Tierplätze für Legehennen inkl. 10 % Hähne ausgerichtet sein. Damit handelt es sich um eine Anlage zum Halten von Legehennen mit mehr als 40.000 Legehennenplätzen auf Grund der Überschreitung des Größenwertes nach Nr. 7.1.1.1 Buchstaben E und G des Anhanges 1 zur 4. BImSchV.
Aufgrund der Kapazität von 80.000 Tierplätzen für Legehennen ist die Legehennenanlage Ziepel unter die Nr. 7.1.1 Anlage 1 UVPG einzuordnen. Demnach ist Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend dem UVPG zwingend vorgeschrieben.
Hinsichtlich der bündelnden Wirkung von § 13 BImSchG wird im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens auch ein Bauantrag gestellt.
„Für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Intensivhaltung oder -aufzucht von Hennen mit 60.000 oder mehr Plätzen“ ist nach Nr. 7.1.1 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung zwingend vorgeschrieben.
Das Vorhaben ist mit einem Eingriff i.S. § 14 BNatSchG verbunden. Die entsprechende Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurde aus den Unterlagen zum rechtsgültigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entnommen und soll unverändert umgesetzt werden.
Planungsrechtliche Zulässigkeit
Für die Geflügelanlage Ziepel wurde im Rahmen eines B-Planverfahrens ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erstellt und genehmigt.
Allgemeine Angaben zum Standort
Die Flächen des geplanten Anlagengeländes der Geflügelhaltungsanlage befinden sich ca. 4,8 km westlich der Stadt Möckern in der Gemarkung Zeddenick-Ziepel. Die Flächen werden derzeit teilweise als Lagerflächen (ungenutzte landwirtschaftliche Flächen) aber auch als intensiv genutzte Ackerflächen für die Landwirtschaft genutzt.
Die umliegende Gegend ist durch intensiv genutzte Landbewirtschaftung geprägt. Strukturelemente sind nur in geringem Umfang als bspw. wegbegleitende Gehölze vorhanden.
Die Erschließung der Anlage erfolgt mit Anbindung direkt auf die Gemeindestraße und Richtung Norden auf die Landesstraße L52 bzw. Bundesstraße B246. In etwa 330 m (von der nördlichen Stallkante gemessen) nördlich des Vorhabenstandortes beginnt der Ortsteil Landhaus Zeddenick mit einigen Wohnhäusern. Weitere Wohnbebauung beginnt erst in 1.700 m Entfernung in südliche Richtung mit der Ortslage Vehlitz.
Abbildung 1 zeigt den Standort der geplanten Legehennenanlage Ziepel auf einem Ausschnitt aus der Topographischen Karte 1 : 50.000.
Die umliegende Gegend ist durch intensiv genutzte Landbewirtschaftung geprägt. Strukturelemente sind nur in geringem Umfang als bspw. wegbegleitende Gehölze vorhanden.
Nach der Karte der Schutzgebiete liegt die Anlage weder in einem nach BNatSchG ausgewiesenen Schutzgebiet noch befindet sich ein solches in der unmittelbaren Umgebung. Das nächstgelegene NATURA2000-Gebiet liegt in ca. 1,45 km südöstlicher Richtung. Es handelt sich dabei um das FFH-Gebiet „Ehle zwischen Möckern und Elbe“ (DE 3837-301). Weitere Schutzgebiete nach Natur- und Wasserschutz sind erst in 4,0 km Entfernung vorhanden.
Als nächstgelegenes Oberflächengewässer ist ca. 280 m südlich der Verlauf eines Grabens, der östlich nach ca. 1,0 km in den Fließgraben mündet, dieser mündet nach ca. 500 m in südliche Richtung in die Ehle.
Trinkwasserschutzgebiete sind sowohl in der näheren als auch der weiteren Umgebung nicht vorhanden.
Die nächstliegende Wohnbebauung befindet sich in ca. 330 m Entfernung (von der nördlichen Stallkante gemessen) nördlich der geplanten Legehennenanlage in der Ortschaft Ziepel/ OT Landhaus Zeddenick.
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Abbildung 1: Auszug aus der Topographischen Karte 1: 50.000 mit Standort der Anlage
Allgemeine Angaben zum geplanten Betrieb
Der Geflügelhof Möckern plant die Errichtung von vier baugleichen Ställen mit jeweils 20.000 Tierplätzen. Die Tierplätze setzen sich aus 90 % Legehennen und 10 % Hähnen zusammen.
Die Tiere werden im Alter von ca. 19-20 Wochen eingestallt. Die Legephase beginnt nach etwa 6 Wochen. Die Hennen bleiben insgesamt ca. 48 Wochen im Stall. Danach werden die Tiere der Schlachtung zugeführt und die Anlage einer 5-wöchigen Servicezeit mit Entmistung, Reinigung und Desinfektion unterzogen. Danach beginnt ein neuer Durchgang. Zur Stallausstattung gehören automatische Nestanlagen, die als Gruppennester in Stalllängsrichtung auf den Kunststoffrosten über den Kotbändern angeordnet sind. Nach der Eiablage rollen die Eier vom Nestplatz auf ein Förderband, das die Eier zur Sammelstelle ins Eierlager transportiert. Hier werden die Eier durch das Personal nach Größe sortiert. Nicht für die Bebrütung geeignete Eier werden aussortiert und in Paletten sortiert im Konsumeier-Lagerraum abgestellt.
Die Tiere werden in den Ställen zu 45-55 % auf mit gehäckselten Stroh eingestreuten Böden gehalten, die überwiegend als Scharrraum genutzt werden, und zu 45-55 % auf Gitterrostböden mit darunter verlaufenden Kotbändern und mittig angeordneten Nesteinheiten zur Eiablage.
In die Scharräume wird vor der Einstallung der Elterntiere eine ca. 5 cm starke Schicht Stroh eingebracht. Eine Nachstreu erfolgt während der Haltungsperiode nicht. Die intensive Stallbelüftung und die Tierbewegung gewährleisten die Kottrocknung in beiden Stallbereichen, so dass trockener Geflügelkot bzw. -mist mit ca. 60 % TS-Gehalt erzeugt wird. Nach der Ausstallung der Elterntiere erfolgt die Beräumung von Kot und Mist aus dem Scharraum. Der Geflügelmist wird sofort nach Beräumung auf Fahrzeuge geladen und aus der Anlage abtransportiert.
Zur Verladung von Kot und Mist ist bzw. wird vor den jeweiligen südlichen Stallgiebeln eine mit Beton oder Asphalt befestigte Fläche zur Aufstellung der abtransportierenden Fahrzeuge angeordnet. Zur Ammoniak-Emissionsminderung wird der im Bereich der Gitterroste anfallende Kot zweimal wöchentlich über die darunter installierten Kotbänder aus dem Stall direkt auf an den südlichen Giebeln aufgestellte Hänger bzw. Container befördert. Die Hänger sind bis zum Zeitpunkt des Betriebes der Kotbänder (ca. 2 x 1 StundeAA/oche) in einem separaten Gebäude (eingehauster Mistbunker) verschlossen untergebracht (zur Emissionsminderung, zur Vermeidung von Wiedervernässung). Die Hänger bzw. Container werden am Ende des Durchgangs ebenfalls vom Anlagengelände transportiert und entleert. Eine ordnungsgemäße Verwertung von Kot und Mist wird gewährleistet.
Die Fütterung der Elterntiere erfolgt mittels Futterketten, die in einem Trog im gesamten Stall umlaufen. Gefüttert wird pelletiertes Mischfutter aus den außerhalb des Stalles aufgestellten Silos. Die Lagerung des Mischfutters erfolgt in den glasfaserverstärkten Polyestersilos, die neben den Ställen, verankert auf Betonplatten, aufgestellt sind bzw. werden. Die Befüllung der Mischfuttersilos an den mittleren Ställen erfolgt pneumatisch durch die Gebläse der Lieferfahrzeuge, Die Versorgung der Tiere mit Wasser erfolgt über Nippeltränken, die in Linien über die gesamte Länge des Stalles auf den Gitterrosten über den Kotbändern angebracht sind. Bei der Wasseraufnahme stoßen die Tiere gegen die Nippel, dabei wird Wasser zum Trinken freigesetzt. Unter jedem Nippel befindet sich eine Auffangschale, in der daneben getropftes Wasser aufgefangen wird. Dieses wiederum wird aus den Schalen durch die Elterntiere auf aufgenommen. Damit wird verhindert, dass Wasser auf die Kotbänder gelangt.
Die Lüftung des Stalles erfolgt nach dem Unterdrucksystem. Die Auslegung der Lüftung erfolgt nach der DIN 18910. Die Zuluft wird über Wandventile, in den Längsseiten der Ställe verteilt, in den Stall geholt. Die Stallabluft wird über Abluftventilatoren, jeweils am südlichen Giebel angeordnet, mit mind. 5,6 m über First geführt. Die jeweils 3 je angeordneten Firstlüfter erreichen eine Austrittshöhe von mind. 13,6 m. Diese Abluftkamine gewährleisten durch Gruppenschaltung eine Austrittsgeschwindigkeit von ganzjährig 12 m/s.
Die Klimatisierung der Stallgebäude wird über einen Klimacomputer mit entsprechender Sensorik (Raumtemperatur, Außentemperatur, Raumfeuchtigkeit, Druck) gesteuert.
In den Ställen sind der erforderliche Sozialtrakt, der Eierpackraum, -lager und der Technik- und Hausanschlussraum vorgesehen.
Sachstand
Die Antragstellerin hat beantragt die Antragsunterlagen in Bezug auf die TA Luft zu überarbeiten.
Für die Überarbeitung der Antragsunterlagen wurde mit Schreiben vom 31.01.2022 ein Antrag auf Fristverlängerung bis zum 31.03.2022 gestellt. Dem Antrag wurde mit Datum vom 01.02.2022 stattgegeben.
mit Schreiben vom 31.01.2022 ein Antrag auf Fristverlängerung bis zum 31.03.2022 gestellt. Dem Antrag wurde mit Datum vom 01.02.2022 stattgegeben.
Vor dem Hintergrund der oben aufgeführten intensiveren Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage und dem hiermit verbundenen entsprechenden Verwaltungsaufwand, beabsichtige ich, Kosten in Gesamthöhe von insgesamt 50,00 € für die Bearbeitung und Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage zu erheben.
Einen entsprechenden diesbezüglichen Kostenfestsetzungsbescheid werde ich Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen