Kurzzeit Kennzeichen

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen würden wie viele Kurzzeit- / Überführungs- / Rote Kennzeichen durchschnittlich jährlich bundesweit, in Rheinland-Pfalz und in Ludwigshafen vergeben werden.

Vielen Dank für die Information

Ergebnis der Anfrage

Da es keine zentral zusammengefassten Informationen zu meiner Anfrage gibt habe ich mich an meine Zulassungsstelle in Ludwigshafen gewandt und sehr schnell und unbürokratisch die gewünschten Infos bekommen.

Hier die Mail Antwort:

Hallo Herr Hochwarth,

Zunächst zur Erklärung, dass Händlerkennzeichen und rote Dauerkennzeichen identisch sind. Wir haben 162 rote Dauerkennzeichen an Händler ausgegeben.
Kurzzeitkennzeichen im Jahr 2010 waren insgesamt 3.874 und in 2011 (Stand 30.11.11) 3.540.
Überführungskennzeichen (Zollkennzeichen) waren es in 2010 insg. 972 und in 2011 (Stand 30.11.11) 787.

Wir verfügen im Stadtgebiet LU über einen Fahrzeugbestand von ca. 92.000.

Wir hoffen ,dass Ihre Anfrage hiermit ausreichend beantwortet ist.

MfG

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
  • Ein:e Follower:in
Sebastian Hochwarth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
Kurzzeit Kennzeichen
Datum
2. August 2011 00:37
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrte Damen und Herren, es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen würden wie viele Kurzzeit- / Überführungs- / Rote Kennzeichen durchschnittlich jährlich bundesweit, in Rheinland-Pfalz und in Ludwigshafen vergeben werden. Vielen Dank für die Information
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Hochwarth Postanschrift Sebastian Hochwarth << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth
Sebastian Hochwarth
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben Sie meine Anfrage vom 02.August 2011 nicht beantwortet. Dies finde ic…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
AW: Kurzzeit Kennzeichen
Datum
8. September 2011 15:58
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben Sie meine Anfrage vom 02.August 2011 nicht beantwortet. Dies finde ich erstaunlich, weil Sie nach §1 IFG dazu verpflichtet sind. Dies kann ja mal vorkommen. Aus diesem Grund erinnere ich Sie hiermit um die Beantwortung meiner Anfrage Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Kraftfahrt-Bundesamt 223-201 Sb.: Renate Hennig Sehr geehrter Herr Hochwarth, da ich nicht prüfen kann, ob Ih…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
WG: Kurzzeit Kennzeichen
Datum
13. September 2011 07:52
Status
Warte auf Antwort
Kraftfahrt-Bundesamt 223-201 Sb.: Renate Hennig Sehr geehrter Herr Hochwarth, da ich nicht prüfen kann, ob Ihre erste Anfrage hier eingegangen ist, bitte ich um erneute Anfrage. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Renate Hennig Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg E-Mail: <<email address>> Internet: www.kba.de
Sebastian Hochwarth
Sehr geehrte Frau Hennig, hier ist nochmal der Originaltext meiner Anfrage vom 02.08.2011 Mit freundlichen Grüße…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
AW: WG: Kurzzeit Kennzeichen
Datum
13. September 2011 09:11
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Frau Hennig, hier ist nochmal der Originaltext meiner Anfrage vom 02.08.2011 Mit freundlichen Grüßen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Sehr geehrte Damen und Herren, es wäre nett, wenn Sie mir mitteilen würden wie viele Kurzzeit- / Überführungs- / Rote Kennzeichen durchschnittlich jährlich bundesweit, in Rheinland-Pfalz und in Ludwigshafen vergeben werden. Vielen Dank für die Information Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Hochwarth Postanschrift Sebastian Hochwarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kraftfahrt-Bundesamt
Anfrage zu Kurzzeitkennzeichen vom 13.09.2011 Sehr geehrter Herr Hochwarth, Vielen Dank für Ihr Interesse an stat…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Anfrage zu Kurzzeitkennzeichen vom 13.09.2011
Datum
15. September 2011 10:13
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Hochwarth, Vielen Dank für Ihr Interesse an statistischen Informationen zu Kurzzeit-, Überführungs- bzw. roten Kfz-Kennzeichen. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet umfangreiche Informationen rund um das Kfz und seine Nutzer, teilweise als kostenlose downloads unter www.kbashop.de Informationen in der von Ihnen gewünschten Struktur gehören leider nicht dazu. Gern jedoch unterbreitet Ihnen unser Haus ein entsprechendes Angebot für eine Sonderauswertung. Den Kontakt finden Sie unter dem angegebenen Link. Ggf. sind solche Informationen auch im zuständigen Landesministerium in Rheinland-Pfalz bzw. bei der Zulassungsbehörde der Stadt bzw. dem Kreis Ludwigshafen standardisiert vorhanden und lassen sich auf den betreffenden Internet-Seiten recherchieren. Mit freundlichen Grüßen i.A. Hartmut Franz ------------------------------------------------------------------ Kraftfahrt-Bundesamt Sachgebiet 211-Online-Dialogverfahren ZEVIS, EUCARIS, TACHOnet Sachgebietsleiter Fördestraße 16 24944 Flensburg Tel.: 0461-316 1266 Email: <<email address>> Fax: 0461-316 2942 ------------------------------------------------------------------