Kurzzeitbeschäftigung während Kurzarbeit in Gärtnerei

Ich bin Flugbegleiter und derzeit in Kurzarbeit. Eine mir bekannte Gärtnerei im Landkreis Osnabrück Niedersachsen mit Produktion und Endverkauf mit großer Abteilung an Gemüsepflanzen, Erdbeeren, Kräuter bis hin zu Obstbäume, benötigt äußerst dringend meine Hilfe da die Saisonkräfte ausgefallen sind und deren Arbeit nun liegen bleibt was hohe Verluste auslöst.
Meine Frage ist ob ich unter gegebenen Umständen in diesem Betrieb aushelfen darf, unter welchen Umständen dies ggf. möglich ist, was ich zu berücksichtigen und einzuhalten habe. Fällt diese Arbeit nun unter die Ausnahmefälle der Systemrelevanten Gewerke?
Um am Ende keine negativen Auswirkungen aufgrund meiner Hilfe in dem notdürftigen Betrieb befürchten zu müssen, ist Ihre Agentur die einzige die mir hier weiterhelfen kann. Bitte helfen Sie uns mit der Information ob und unter welchen Umständen ich tätig werden kann. Es ist dringend.

Herzlichen Dank

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin Flugbegleit…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kurzzeitbeschäftigung während Kurzarbeit in Gärtnerei [#185178]
Datum
23. April 2020 10:56
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Flugbegleiter und derzeit in Kurzarbeit. Eine mir bekannte Gärtnerei im Landkreis Osnabrück Niedersachsen mit Produktion und Endverkauf mit großer Abteilung an Gemüsepflanzen, Erdbeeren, Kräuter bis hin zu Obstbäume, benötigt äußerst dringend meine Hilfe da die Saisonkräfte ausgefallen sind und deren Arbeit nun liegen bleibt was hohe Verluste auslöst. Meine Frage ist ob ich unter gegebenen Umständen in diesem Betrieb aushelfen darf, unter welchen Umständen dies ggf. möglich ist, was ich zu berücksichtigen und einzuhalten habe. Fällt diese Arbeit nun unter die Ausnahmefälle der Systemrelevanten Gewerke? Um am Ende keine negativen Auswirkungen aufgrund meiner Hilfe in dem notdürftigen Betrieb befürchten zu müssen, ist Ihre Agentur die einzige die mir hier weiterhelfen kann. Bitte helfen Sie uns mit der Information ob und unter welchen Umständen ich tätig werden kann. Es ist dringend. Herzlichen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185178 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen
Ihre mail-Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage habe ich Ihnen die systemrelevanten Branchen aufg…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen
Betreff
Ihre mail-Anfrage
Datum
27. April 2020 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage habe ich Ihnen die systemrelevanten Branchen aufgelistet und einen LINK zu den Regelungen bezüglich Kurzarbeitergeld eingefügt. Ihre Anfrage: Ich bin Flugbegleiter und derzeit in Kurzarbeit. Eine mir bekannte Gärtnerei im Landkreis Osnabrück Niedersachsen mit Produktion und Endverkauf mit großer Abteilung an Gemüsepflanzen, Erdbeeren, Kräuter bis hin zu Obstbäume, benötigt äußerst dringend meine Hilfe da die Saisonkräfte ausgefallen sind und deren Arbeit nun liegen bleibt was hohe Verluste auslöst. Meine Frage ist ob ich unter gegebenen Umständen in diesem Betrieb aushelfen darf, unter welchen Umständen dies ggf. möglich ist, was ich zu berücksichtigen und einzuhalten habe. Fällt diese Arbeit nun unter die Ausnahmefälle der Systemrelevanten Gewerke? Um am Ende keine negativen Auswirkungen aufgrund meiner Hilfe in dem notdürftigen Betrieb befürchten zu müssen, ist Ihre Agentur die einzige die mir hier weiterhelfen kann. Bitte helfen Sie uns mit der Information ob und unter welchen Umständen ich tätig werden kann. Es ist dringend. Herzlichen Dank Hier sind ein paar Beispiele für systemrelevante Branchen oder Berufe * medizinische Versorgung, ambulant und stationär, auch Krankentransporte * Versorgung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit Lebensmitteln, Verbrauchsmaterialen * Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten und Geräten * Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln * Labordiagnostik * Apotheken * Güterverkehr z. B. für die Verteilung von Lebensmitteln an den Groß- und Einzelhandel * Lebensmittelhandel - z. B. Verkauf oder Auffüllen von Regalen * Lebensmittelherstellung, auch Landwirtschaft * Lieferdienste zur Verteilung von Lebensmitteln Die Aufzählung ist nicht abschließend. Zur Beantwortung der Frage, welche Branchen oder Berufe systemrelevant sind, kann die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-KritisV) herangezogen werden. Diese Verordnung bildet einen Maßstab für die Zuordnung von Tätigkeiten zu systemrelevanten Branchen und Berufen. https://www.gesetze-im-internet.de/bsi-kritisv/BJNR095800016.html Ihre beschriebene Gärtnerei und der Job als Saisonkraft dort, gehört in den Bereich Lebensmittelherstellung/Landwirtschaft und wäre somit geeignet für einen Dazuverdienst. Und hier finden Sie alle Regelungen dazu, was noch zu beachten wäre: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-saisonarbeiten/ Bitte wenden Sie sich gerne auch an Ihre Agentur für Arbeit vor Ort, dort wird Ihnen auch weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen