Kuzarbeit in Altersteilzeit

Ich bin seit dem 01. April 2019 bis zum 30. Sept. 2020 in Altersteilzeit zurzeit in der aktiv Phase, danach vom 01. Okt. 2020 bis zum 31. März 2022 in der passiv Phase, und ab dem 01. Apr. 2022 in Rente.
Ich arbeite seit 32 Jahren bei Siemens, Sirona und Dentsplysirona in Bensheim (immer im gleichen Unternehmen) Da unser Betrieb Kurzarbeit wegen der Coronakriese beantragt hat, möchte ich wissen inwieweit ich betroffen bin.
1. Werde ich von der Kurzarbeit ausgeschlossen?
2. Muss ich auch kurzarbeiten?
3. Wie sieht es dann mit meiner Entlohnung aus?, steht mir mein ATZ-Lohn zu, oder bekomme ich auch Kurzarbeitergeld?
für eine Antwort möchte mich recht herzlich bei Ihnen bedanke

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 7 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin seit dem 01…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kuzarbeit in Altersteilzeit [#183028]
Datum
21. März 2020 08:42
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin seit dem 01. April 2019 bis zum 30. Sept. 2020 in Altersteilzeit zurzeit in der aktiv Phase, danach vom 01. Okt. 2020 bis zum 31. März 2022 in der passiv Phase, und ab dem 01. Apr. 2022 in Rente. Ich arbeite seit 32 Jahren bei Siemens, Sirona und Dentsplysirona in Bensheim (immer im gleichen Unternehmen) Da unser Betrieb Kurzarbeit wegen der Coronakriese beantragt hat, möchte ich wissen inwieweit ich betroffen bin. 1. Werde ich von der Kurzarbeit ausgeschlossen? 2. Muss ich auch kurzarbeiten? 3. Wie sieht es dann mit meiner Entlohnung aus?, steht mir mein ATZ-Lohn zu, oder bekomme ich auch Kurzarbeitergeld? für eine Antwort möchte mich recht herzlich bei Ihnen bedanke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183028 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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