KW 17: Geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen basierend auf den Meldedaten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen gegenüber symptomatischer COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierter Hospitalisierung, Intensivmedizinischer Behandlung und Tod, nach Meldewoche und Altersgruppe für die 17. Kalenderwoche 2022.

Ergebnis der Anfrage

"Vor diesem Hintergrund wird zum jetzigen Zeitpunkt darauf verzichtet, mit Hilfe der Meldedaten die Impfeffektivität gegen symptomatische Infektionen zu berechnen."

Was nicht ins Narrativ passt, dass wird einfach ausgeblendet.

Das RKI behält sich weiter die Deutungshoheit über die erfassten Daten vor. Dem Bürger wird der Zugang zu Informationen verwehrt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geschätzte Effekt…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KW 17: Geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen basierend auf den Meldedaten [#248650]
Datum
10. Mai 2022 09:33
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen gegenüber symptomatischer COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierter Hospitalisierung, Intensivmedizinischer Behandlung und Tod, nach Meldewoche und Altersgruppe für die 17. Kalenderwoche 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248650/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.05.2022
Datum
11. Mai 2022 17:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0196. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 10.05.2022 [#248650] Sehr geehrte Damen und Herren, ich erweitere hiermit meine Anfrage um d…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.05.2022 [#248650]
Datum
24. Mai 2022 10:07
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erweitere hiermit meine Anfrage um die geforderten Informationen um den Zeitraum ab der 17. Kalenderwoche bis zum Zeitpunkt der Beantwortung (aktuell bis Kalenderwoche 20). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248650/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 10.05.2022 [#248650] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „KW 1…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 10.05.2022 [#248650]
Datum
14. Juni 2022 08:20
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „KW 17: Geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen basierend auf den Meldedaten“ vom 10.05.2022 (#248650) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Stellen Sie bitte zur Verfügung: Geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen gegenüber symptomatischer COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierter Hospitalisierung, Intensivmedizinischer Behandlung und Tod, nach Meldewoche und Altersgruppe ab 17. Kalenderwoche 2022 bis heute (Fortführung der Tabelle auf: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfeffektivitaet.html). Ein Verweis auf eine alternative Auswertung ist unzulässig. Ich fordere genau diese Daten. Wenn Sie behaupten sollten, dass es diese Informationen nicht gibt, fordere ich einen widerspruchsfähigen Ablehnungsbescheid. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 10.05.2022 in der Gestalt vom 24.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0196) Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 10.05.2022 in der Gestalt vom 24.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0196)
Datum
26. Juni 2022 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.05.2022 in seiner Form vom 24.05.2022 (Az. 2.13.04/0004#0196), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen: Soweit die von Ihnen gewünschten amtlichen Informationen dem Robert Koch-Institut (RKI) vorliegen, wurden Sie bereits veröffentlicht. Die Daten zur geschätzten Effektivität der COVID-19-Impfungen basierend auf den Meldedaten finden Sie, in regelmäßigen Abständen aktualisiert, auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfeffektivitaet.html Eine vollständige Auswertung der Daten für die Zeit nach dem 28.04.2022 liegt dem RKI derzeit noch nicht vor. Sobald diese vorliegt, wird sie unter der o.g. Adresse veröffentlicht werden. Eine genaue zeitliche Angabe der nächsten Veröffentlichung ist zum derzeitigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung von Informationen nach bestimmten Kriterien folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch. § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „KW 17: Geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen basierend auf den Meldedaten“ [#248650]
Datum
26. Juni 2022 14:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248650/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das RKI ernsthaft behauptet, seit 2 Monaten keine Auswertung zur Impfeffektivität zu haben. Dies ist mehr als unglaubwürdig. Hier werden offensichtlich Informationen zurück gehalten. Bis zum 28.04.2022 wurden die Zahlen zur Impfeffektivität wöchentlich veröffentlicht. Seitdem die Impfeffektivität für unter 60-jährige gegen Null geht werden keine Zahlen mehr veröffentlicht. Gründe weshalb nach 2 Monaten angeblich keine Auswertung vorliegen sollen, wo zuvor wöchentliche Aktualisierungen möglich waren, werden nicht genannt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248650.pdf Anfragenr: 248650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248650/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Juni 2022 13:37
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10.05.2022 [Az. 2.13.04/0004#0196] [#248650] Sehr << A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10.05.2022 [Az. 2.13.04/0004#0196] [#248650]
Datum
3. August 2022 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage auf Informationszugang können wir Ihnen Folgende Auskunft geben: Bis Ende April 2022 veröffentlichte das Robert Koch-Institut (RKI) Angaben und Auswertungen zu Impfquoten und Impfwirksamkeit in den Wochenberichten, abrufbar unter: www.rki.de/covid-19-wochenbericht Seit dem 07.07.2022 steht auf der Internetseite des RKI nun der erste ausführliche Monatsbericht „Monitoring des COVID-19-Impfgeschehens in Deutschland“ zur Verfügung, der gemeinsam mit den zugehörigen Datentabellen abrufbar ist unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Monatsbericht-Impfung.html Die Vorbereitung und Durchführung der zusätzlichen Auswertungen sowie die intensive Prüfung der Datengrundlage haben mehrere Wochen in Anspruch genommen. Auswertungen zu Impfquoten und Impfwirksamkeit, die in der Vergangenheit Bestandteil der Wochenberichte waren, wurden um zusätzliche Aspekte erweitert, insbesondere um die aktuellen Empfehlungen der STIKO, Auswertungen zur Impfakzeptanz und weitere Informationsmaterialien. Im Kapitel „Wirksamkeit der COVID-19-Impfung“ wurden im Vergleich zu den bisherigen Wochenberichten einige Änderungen vorgenommen. In der Omikronwelle und bei geänderten Testpflichten ist davon auszugehen, dass sich das Testverhalten in der Bevölkerung vor allem bei milden COVID-19-Verläufen, die einen Großteil der übermittelten symptomatischen COVID-19-Fälle ausmachen, geändert hat. Dies kann zu einer Verzerrung bei der Berechnung der Impfeffektivität führen. Vor diesem Hintergrund wird zum jetzigen Zeitpunkt darauf verzichtet, mit Hilfe der Meldedaten die Impfeffektivität gegen symptomatische Infektionen zu berechnen. Ein vom RKI durchgeführter systematischer Literaturreview internationaler Studien zeigt inzwischen Ergebnisse zur Effektivität der Impfung gegenüber Infektionen verschiedener Schweregrade, einschließlich symptomatischer Infektionen, mit der Omikron-Variante auf. Diese Review-Ergebnisse fließen in die Monatsberichte ein. Darüber hinaus werden ab sofort Daten zur Impfeffektivität gegen eine COVID-19-bedingte Hospitalisierung berichtet. Unterschiede zur bisherigen Berechnungsmethode werden im ersten Monatsbericht zusätzlich dargestellt. Die geschätzte Effektivität (einschließlich Meldewoche 16-19) kann auch direkt abgerufen werden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfeffektivitaet.xlsx?__blob=publicationFile Wir bitten um Verständnis, dass das IFG darüber hinaus keinen Anspruch auf Beschaffung oder systematische Aufbereitung von Informationen nach bestimmten, vom Antragsteller gewünschten Kriterien gewährt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/009 II#0553 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Vermittlungsbitte wegen Ihrer Anfrage an das RKI „KW 17: Geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen basierend auf den Meldedaten“ [#248650] # IFG-721/009 II#0553
Datum
3. August 2022 14:45
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/009 II#0553 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen