L 284, Baubeginn in der Hauptstraße in Otterswang
Es scheint die Anwohner wurden trotz nachgewiesener Beschwerden und des Bedarfes für Verkehrsberuhigung und Anwohnerschutz nicht informiert und nicht in Planungen einbezogen.
Leider ergibt sich ein erweiterter Vorwurf daß keinerlei Schutzmaßnahmen wie Verkehrsberuhigung stattfinden soll.
Unter anderem gibt es das Gerücht daß ein an der Straße im Ladenverkauf tätiges Unternehmen keine Radwege an der Straße haben möchte weil dann Autos nicht mehr so einfach an der Straße parken können.
Ich erbitte:
(1) Alle Unterlagen welche für die Planung/Ausschreibung/Beauftragung der Baumaßnahmen erstellt wurden. Dies beinhaltet auch Besprechungsprotokolle und die Benennung aller Treffen und Vorort Begehungen. Auch erbitte ich inwieweit die Anwohner informiert wurden?
(2) Inwieweit wurde die Studie aus 2007 berücksichtigt:
Auftraggeber
Auftragnehmer
Stadt Bad Schussenried Wilhelm-Schussen-Straße 36 << Adresse entfernt >>
DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH Beratende Ingenieure VBI
für Verkehrs- und Straßenwesen Rathausplatz 2-8
73432 Aalen
Telefon (07361) 57 07-0
Telefax (0 73 61) 57 07-77 Internet: www.brenner-ingenieure.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Dipl.-Geogr. Dirk Kopperschläger Dipl.-Ing. Torsten Brenner
Bearbeiter
Aalen, 13. Dezember 2007
(3) Bitte benennen sie mir namentlich die Personen welche in die Planungs- und Baumaßnahmen einbezogen wurden.
(4) Welche Rechtsmittel gab und gibt es gegen die aktuell laufenden Baumaßnahmen?
(5) Welche Verbesserungen für die Anwohner gegen diese möglicherweise stümperhaft und den Anwohnerschutz verachtenden Baumaßnahmen sind möglich und wie können dieser erreicht werden?
Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten benannt sind.
Ergebnis der Anfrage
Das RP Tübingen hat einige Informationen freigegeben.
Das RP sagt die Anfrage wäre an die Stadt Schussenried zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden.
Die Aussage der Kommune Schussenried:
"hiermit bestätigen wir den Eingang der weitergeleiteten Mail vom Regierungspräsidiums Tübingen, eingegangen bei der Stadt Bad Schussenried am 24.06.2022, 09:38 Uhr. Gleichzeit nehmen wir den Rückzug Ihres Antrages zur Kenntnis.
In Bezug auf die Höhe der entstehenden Gebühren verweisen wir auf § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG). Demnach ist die antragstellende Person über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei zu informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrages aufzufordern, sofern die Gebühren und Auslagen zusammen voraussichtlich die Höhe von 200 Euro übersteigt. Seien Sie versichert, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und Sie informieren, wenn diese Grenze überschritten wird.
Sollten Sie zu der Entscheidung kommen, Ihre zurückgezogene Anfrage wieder aufleben zu lassen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Sollte von Ihrer Seite aus keine Rückmeldung kommen, sehen wir Ihre Anfrage als erledigt an, da zurückgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Mutter
Sachgebietsleiter
Stadtverwaltung Bad Schussenried
Hauptamt – Ordnung und Soziales
Wilhelm-Schussen-Straße 36 (Postadresse)
Wilhelm-Schussen-Straße 34 (Besuchsadresse)
88427 Bad Schussenried
Tel. 07583 9401-220
Fax. 07583 9401-259
mutter@bad-schussenried.de
poststelle@bad-schussenried.de
www.bad-schussenried.de"
Die Stadt Schussenried weigert sich hier konkrete Kosten zu benennen und droht mit 200€. Böse Stimmen könnten das als Rechtsbeugung.bezeichnen.
Ich will dass diese Anfrage vom RP Tübingen beantwortet wird.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. Juni 2022
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15. Juli 2022
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