L 284, Baubeginn in der Hauptstraße in Otterswang

Es scheint die Anwohner wurden trotz nachgewiesener Beschwerden und des Bedarfes für Verkehrsberuhigung und Anwohnerschutz nicht informiert und nicht in Planungen einbezogen.
Leider ergibt sich ein erweiterter Vorwurf daß keinerlei Schutzmaßnahmen wie Verkehrsberuhigung stattfinden soll.
Unter anderem gibt es das Gerücht daß ein an der Straße im Ladenverkauf tätiges Unternehmen keine Radwege an der Straße haben möchte weil dann Autos nicht mehr so einfach an der Straße parken können.
Ich erbitte:
(1) Alle Unterlagen welche für die Planung/Ausschreibung/Beauftragung der Baumaßnahmen erstellt wurden. Dies beinhaltet auch Besprechungsprotokolle und die Benennung aller Treffen und Vorort Begehungen. Auch erbitte ich inwieweit die Anwohner informiert wurden?
(2) Inwieweit wurde die Studie aus 2007 berücksichtigt:
Auftraggeber
Auftragnehmer
Stadt Bad Schussenried Wilhelm-Schussen-Straße 36 << Adresse entfernt >>
DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH Beratende Ingenieure VBI
für Verkehrs- und Straßenwesen Rathausplatz 2-8
73432 Aalen
Telefon (07361) 57 07-0
Telefax (0 73 61) 57 07-77 Internet: www.brenner-ingenieure.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Dipl.-Geogr. Dirk Kopperschläger Dipl.-Ing. Torsten Brenner
Bearbeiter
Aalen, 13. Dezember 2007
(3) Bitte benennen sie mir namentlich die Personen welche in die Planungs- und Baumaßnahmen einbezogen wurden.
(4) Welche Rechtsmittel gab und gibt es gegen die aktuell laufenden Baumaßnahmen?
(5) Welche Verbesserungen für die Anwohner gegen diese möglicherweise stümperhaft und den Anwohnerschutz verachtenden Baumaßnahmen sind möglich und wie können dieser erreicht werden?
Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten benannt sind.

Ergebnis der Anfrage

Das RP Tübingen hat einige Informationen freigegeben.
Das RP sagt die Anfrage wäre an die Stadt Schussenried zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden.
Die Aussage der Kommune Schussenried:
"hiermit bestätigen wir den Eingang der weitergeleiteten Mail vom Regierungspräsidiums Tübingen, eingegangen bei der Stadt Bad Schussenried am 24.06.2022, 09:38 Uhr. Gleichzeit nehmen wir den Rückzug Ihres Antrages zur Kenntnis.

In Bezug auf die Höhe der entstehenden Gebühren verweisen wir auf § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG). Demnach ist die antragstellende Person über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei zu informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrages aufzufordern, sofern die Gebühren und Auslagen zusammen voraussichtlich die Höhe von 200 Euro übersteigt. Seien Sie versichert, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und Sie informieren, wenn diese Grenze überschritten wird.

Sollten Sie zu der Entscheidung kommen, Ihre zurückgezogene Anfrage wieder aufleben zu lassen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Sollte von Ihrer Seite aus keine Rückmeldung kommen, sehen wir Ihre Anfrage als erledigt an, da zurückgezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Mutter
Sachgebietsleiter

Stadtverwaltung Bad Schussenried
Hauptamt – Ordnung und Soziales
Wilhelm-Schussen-Straße 36 (Postadresse)
Wilhelm-Schussen-Straße 34 (Besuchsadresse)
88427 Bad Schussenried

Tel. 07583 9401-220
Fax. 07583 9401-259
mutter@bad-schussenried.de
poststelle@bad-schussenried.de
www.bad-schussenried.de"

Die Stadt Schussenried weigert sich hier konkrete Kosten zu benennen und droht mit 200€. Böse Stimmen könnten das als Rechtsbeugung.bezeichnen.

Ich will dass diese Anfrage vom RP Tübingen beantwortet wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es scheint die…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
L 284, Baubeginn in der Hauptstraße in Otterswang [#251175]
Datum
12. Juni 2022 02:48
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es scheint die Anwohner wurden trotz nachgewiesener Beschwerden und des Bedarfes für Verkehrsberuhigung und Anwohnerschutz nicht informiert und nicht in Planungen einbezogen. Leider ergibt sich ein erweiterter Vorwurf daß keinerlei Schutzmaßnahmen wie Verkehrsberuhigung stattfinden soll. Unter anderem gibt es das Gerücht daß ein an der Straße im Ladenverkauf tätiges Unternehmen keine Radwege an der Straße haben möchte weil dann Autos nicht mehr so einfach an der Straße parken können. Ich erbitte: (1) Alle Unterlagen welche für die Planung/Ausschreibung/Beauftragung der Baumaßnahmen erstellt wurden. Dies beinhaltet auch Besprechungsprotokolle und die Benennung aller Treffen und Vorort Begehungen. Auch erbitte ich inwieweit die Anwohner informiert wurden? (2) Inwieweit wurde die Studie aus 2007 berücksichtigt: Auftraggeber Auftragnehmer Stadt Bad Schussenried Wilhelm-Schussen-Straße 36 << Adresse entfernt >> DR. BRENNER INGENIEURGESELLSCHAFT MBH Beratende Ingenieure VBI für Verkehrs- und Straßenwesen Rathausplatz 2-8 73432 Aalen Telefon (07361) 57 07-0 Telefax (0 73 61) 57 07-77 Internet: www.brenner-ingenieure.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Dipl.-Geogr. Dirk Kopperschläger Dipl.-Ing. Torsten Brenner Bearbeiter Aalen, 13. Dezember 2007 (3) Bitte benennen sie mir namentlich die Personen welche in die Planungs- und Baumaßnahmen einbezogen wurden. (4) Welche Rechtsmittel gab und gibt es gegen die aktuell laufenden Baumaßnahmen? (5) Welche Verbesserungen für die Anwohner gegen diese möglicherweise stümperhaft und den Anwohnerschutz verachtenden Baumaßnahmen sind möglich und wie können dieser erreicht werden? Diese Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten benannt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251175/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Tübingen
Sehr [geschwärzt], für die Planung und Ausführung der Umgestaltung der Ortsdurchfahr Otterswang ist die Stadt Bad…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
L 284, Baubeginn in der Hauptstraße in Otterswang [#251175]
Datum
24. Juni 2022 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], für die Planung und Ausführung der Umgestaltung der Ortsdurchfahr Otterswang ist die Stadt Bad Schussenried zuständig. Wir haben Ihre Anfrage deshalb an die Stadt Bad Schussenried weitergeleitet. Wir waren teilweise in die Abstimmung zu dieser Maßnahme einbezogen und schicken Ihnen im Anhang die Unterlagen, die dazu in unseren Akten enthalten sind: • Eine Powerpoint-Präsentation des IB Brenner (November 2007) mit einer Analyse der damaligen verkehrlichen Situation in der OD Otterswang sowie Vorschlägen zu Maßnahmen, die der Verkehrsberuhigung dienen sollten; • Einem Aktenvermerk zu der Besprechung, in der die Präsentation im Baureferat in Ehingen im November 2007 vorgestellt wurde; • Eine Mail von Herrn Menner aus dem Jahr 2015 an Herrn Bosch anlässlich des Eingangs einer Petition von Herrn [geschwärzt] beim VM mit dem - Antwortschreiben von Herrn Huber, Ref. 47.2, bzgl. der Planung der Gemeinde zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen aus dem Jahr 2008; - Antwortschreiben von Herrn Menner, damals Ref. 45, aus dem Jahr 2011 auf Mails von Herrn [geschwärzt] an Frau StS Splett MdL und an das Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft; • Eine aktuelle E-Mail aus dem Jahr 2021 zu einer Anfrage des Ingenieurbüros Wasser Müller aus Biberach zur Randausbildung innerhalb der Ortsdurchfahrt im Zusammenhang mit Planungen für Leitungsarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Claudia Schneiderhan REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Referat 41 – Recht, Verwaltung, Grunderwerb Konrad-Adenauer-Straße 20 72072 Tübingen Telefon: 07071 757 – 3412 Telefax: 07071 757 – 3190 E-Mail: [geschwärzt] Internet: http://www.rp-tuebingen.de +++ Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob der Ausdruck dieser E-Mail erforderlich ist +++ Informationen zum Schutz personenbezogener Daten, die die Regierungspräsidien verarbeiten, finden Sie gesammelt auf unserer Internetseite Datenschutzerklärungen unter [https://rp.baden-wuerttemberg.de/date...], darunter im Einzelnen für: ‏A-01: Datenschutzerklärung zur Verwaltungstätigkeit der Regierungspräsidien (pdf, 511 KB) [https://rp.baden-wuerttemberg.de/file...] A-03: Hinweis Widerspruchsverfahren (pdf, 203 KB) [https://rp.baden-wuerttemberg.de/file...] A-04: Hinweis Petition (pdf, 204 KB) [https://rp.baden-wuerttemberg.de/file...] 44-02: Grunderwerb d. Straßenbauverwaltung (pdf, 225 KB) [https://rp.baden-wuerttemberg.de/file...]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Petition konnte ich nichts finden. Auch scheint es dass die Aussagen von …
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: L 284, Baubeginn in der Hauptstraße in Otterswang [#251175]
Datum
24. Juni 2022 11:21
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Petition konnte ich nichts finden. Auch scheint es dass die Aussagen von Herrn Huber aus 2008 von der Kommune ungeprüft akzeptiert wurden. Wurden sie mir das bitte bestätigen. Dann das würde bedeuten dass das Ingenieurbüro Brenner komplett unqualifiziert ist. Gibt es keinerlei neuen Erkenntnisse? Ich kann ihnen einige Kommunen nennen wo es bauliche Maßnahmen gegeben hat. Was ist mit Lastenrädern (die ich nicht mag), E-Ladestationen an der Straße etc? Anmerken möchte ich noch dass einem Anwohner massiv und systematisch das an der Straße angestellte Fahrzeug zusammengeschlagen wurde. https://schussenried.blogger.de (keine Sorge das ist weggesichert). Die Polizei hatte scheinbar keine Ergebnisse. Dem Anwohner wurde zuguterletzt noch eine Stinkefinger- Beleidigung angehängt welche dieser bis heute bestreitet und wo es auch eine Einreichung beim Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg gab. Der seinerzeit ermittelnde Polizist hatte einen Schwager bei der ZfP der bei einer schnellen Bremsung das komplette Essen abgeladen hat. Auch hat die Polizei Aufzeichnungen die nie vermutlich ausgewertet wurden. Die Kommune hat dem Anwohner dann noch das Konto bei der GLS Bank vom VG Sigmaringen pfänden lassen (Dr Reinhard Heer Kanzlei Eisenmann Wahle ..) obwohl die unberechtigte Rechnung schon 6 Monate zuvor bezahlt war. Bis heute wird die Beantragung und die von Gericht anerkannte Vollmacht unter Verschluss gehalten. Man könnte vermuten es ist das Ziel die belasteten Anwohner systematisch zu bedrohen damit diese sich den Entscheidungen der Behörden beugen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251175/
Regierungspräsidium Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer weiteren Fragen zur Baumaßnahme in der Ortdurchfah…
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: L 284, Baubeginn in der Hauptstraße in Otterswang [#251175]
Datum
27. Juni 2022 13:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> zur Beantwortung Ihrer weiteren Fragen zur Baumaßnahme in der Ortdurchfahrt Otterswang haben wir Ihre Mail an die Gemeinde Bad Schussenried weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtet Herr Menner, auch meine Mail vom letzten Samstag direkt an Herrn Me…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: L 284, Baubeginn in der Hauptstraße in Otterswang [#251175]
Datum
1. Juli 2022 16:55
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrtet Herr Menner, auch meine Mail vom letzten Samstag direkt an Herrn Menner wurde nicht beantwortet. Besteht hier politische Korruption? Wird etwas verheimlicht? Die Stadt Schussenried blockt wir üblich. "Sehr geehrter Herr XXXX, hiermit bestätigen wir den Eingang der weitergeleiteten Mail vom Regierungspräsidiums Tübingen, eingegangen bei der Stadt Bad Schussenried am 24.06.2022, 09:38 Uhr. Gleichzeit nehmen wir den Rückzug Ihres Antrages zur Kenntnis. In Bezug auf die Höhe der entstehenden Gebühren verweisen wir auf § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG). Demnach ist die antragstellende Person über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab gebühren- und auslagenfrei zu informieren und zur Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrages aufzufordern, sofern die Gebühren und Auslagen zusammen voraussichtlich die Höhe von 200 Euro übersteigt. Seien Sie versichert, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und Sie informieren, wenn diese Grenze überschritten wird. Sollten Sie zu der Entscheidung kommen, Ihre zurückgezogene Anfrage wieder aufleben zu lassen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Sollte von Ihrer Seite aus keine Rückmeldung kommen, sehen wir Ihre Anfrage als erledigt an, da zurückgezogen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Mutter Sachgebietsleiter Stadtverwaltung Bad Schussenried Hauptamt – Ordnung und Soziales Wilhelm-Schussen-Straße 36 (Postadresse) Wilhelm-Schussen-Straße 34 (Besuchsadresse) << Adresse entfernt >> Tel. 07583 9401-220 Fax. 07583 9401-259 <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> www.bad-schussenried.de " Mit freundlichen Grüßen XXXX Anfragenr: 251175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251175/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>