L332n-Ortsumgehung Troisdorf-Sieglar/Eschmar - 2. Bauabschnitt

Karte, auf der die genaue Streckenführung der geplanten Ortsumgehung Troisdorf-Sieglar/Eschmar - 2. Bauabschnitt - L332n - zu sehen ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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Raimond Spekking
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
Raimond Spekking
Betreff
L332n-Ortsumgehung Troisdorf-Sieglar/Eschmar - 2. Bauabschnitt [#130474]
Datum
11. April 2019 17:33
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Karte, auf der die genaue Streckenführung der geplanten Ortsumgehung Troisdorf-Sieglar/Eschmar - 2. Bauabschnitt - L332n - zu sehen ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Raimond Spekking <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Raimond Spekking
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Vielen Dank für Ihre Mail, wir haben es an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Ihr Kontaktteam Rhein-Berg St…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: L332n-Ortsumgehung Troisdorf-Sieglar/Eschmar - 2. Bauabschnitt [#130474]
Datum
29. April 2019 12:05
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Mail, wir haben es an die zuständigen Kollegen weitergeleitet. Ihr Kontaktteam Rhein-Berg Straßen. NRW.

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrter Herr Spekking, in der Anlage erhalten Sie die planfestgestellten Unterlagen für den Baubereich 2.BA,…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: L332n-Ortsumgehung Troisdorf-Sieglar/Eschmar - 2. Bauabschnitt [#130474]
Datum
8. Mai 2019 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Spekking, in der Anlage erhalten Sie die planfestgestellten Unterlagen für den Baubereich 2.BA, L 332n. Farblich ist dort nur das dargestellt, was seinerzeit noch in ein zusätzliches Deckblattverfahren ging. Die übrige Planung in schwarz-weiß. Außerdem erhalten Sie einen Übersichtslageplan. Da sich die Ausführungsplanung noch in Arbeit befindet und es somit noch keine abgeschlossenen Planunterlagen aus diesem Stadium gibt, können noch keine weiteren Detailpläne der Ausführungspläne veröffentlicht werden. Dies entspricht dem Informationsfreiheitsgesetzt, gemäß diesem nur Unterlagen von abgeschlossenen Planungsphasen eingesehen werden können. Mit freundlichen Grüßen