Laborschule Bielefeld

In welcher Form und durch welchen Prozess fließen die Ergebnisse neuer pädagogischer Konzepte der Laborschule in den Regelbetrieb öffentlicher Schulen ein und welche Konzepte wurden dadurch in den letzten 20 Jahren übernommen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Rainer Kolb
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Kolb
Betreff
Laborschule Bielefeld [#233065]
Datum
16. November 2021 12:56
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welcher Form und durch welchen Prozess fließen die Ergebnisse neuer pädagogischer Konzepte der Laborschule in den Regelbetrieb öffentlicher Schulen ein und welche Konzepte wurden dadurch in den letzten 20 Jahren übernommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Kolb Anfragenr: 233065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233065/ Postanschrift Rainer Kolb << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Kolb
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
16. November 2021 12:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Kolb, Ihre Anfrage über das Portal FragDenStaat zur Laborschule Bielefeld ist im Ministerium f…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
21-11-18 Laborschule Bielefeld [#233065]
Datum
18. November 2021 07:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kolb, Ihre Anfrage über das Portal FragDenStaat zur Laborschule Bielefeld ist im Ministerium für Schule und Bildung eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
21-11-29 Ihre FragDenStaat-Anfrage 233065 per E-Mail Rainer Kolb Konstanzer Straße 30 << Adresse entfernt …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
21-11-29 Ihre FragDenStaat-Anfrage 233065
Datum
30. November 2021 08:34
Status
Warte auf Antwort
image001.png
805 Bytes
image002.png
992 Bytes
image003.png
908 Bytes
image004.png
18,8 KB


per E-Mail Rainer Kolb Konstanzer Straße 30 << Adresse entfernt >> Ihr Antrag auf Information zum Prozess und Übernahme pädagogischer Konzepte aus der Laborschule Bielefeld vom 16.11.2021 Sehr geehrter Herr Kolb, herzlichen Dank für die Zusendung der Anfrage über das Portal FragDenStaat zum Prozess und Übernahme pädagogischer Konzepte aus der Laborschule Bielefeld in das Regelschulsystem Nordrhein-Westfalens in den letzten 20 Jahren (Anfrage-Nr. 233065). Ich habe den mir vorliegenden Antrag durch mein Haus prüfen lassen und bin zum Ergebnis gekommen, dass ich einer Weitergabe der angeforderten Informationen zustimmen kann. Gemäß dem Grundlagenerlass für die Aufgaben und die Zusammenarbeit von Versuchsschule, Wissenschaftlicher Einrichtung, Gemeinsamer Leitung und Wissenschaftlichem Beirat gilt es "[..] neue Möglichkeiten des Lernens und Zusammenlebens in der Schule zu entwickeln und zu erproben." [BASS 13-52 Nr. 21]. Die Laborschule stimmt sich gemeinsam mit der zugeordneten Wissenschaftlichen Einrichtung der Universität Bielefeld darüber hinaus mit der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) und dem Ministerium für Schule und Bildung ab. Entsprechend dem Auftrag der Laborschule wirkt diese auf vielfältige Weise auf die Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen ein. Eine quantifizierbare Aufstellung schließt sich jedoch aus. Gemäß des Schulgesetzes NRW § 3 obliegt es jeder Schule im Rahmen ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gestalten. Die Schulaufsichtsbehörden sind dabei verpflichtet, die Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu beraten und zu unterstützen. Jedoch sieht das Schulgesetz NRW nicht vor, dass Schulen angewiesen werden, bestimmte pädagogische Konzepte umzusetzen, sondern gibt bewusst nur einen Rahmen in Form von Rechts- und Verwaltungsvorschriften vor. In diesem Rahmen legt jede Schule "[..] die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt diese es regelmäßig fort." [SchulG § 3 (2)]. Unter den nachfolgenden Links, die nur eine kleine Auswahl darstellen, finden Sie weiterführende Informationen zur Forschungs- und Entwicklungsarbeit inklusive Veröffentlichungen der Laborschule und der ihr zugeordneten Wissenschaftlichen Einrichtung. https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/erziehungswissenschaft/wels/forschung/#comp_000060cd4fa7_0000000478_3ee9 https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/erziehungswissenschaft/wels/publikationen/ Mit freundlichen Grüßen
Rainer Kolb
AW: 21-11-29 Ihre FragDenStaat-Anfrage 233065 [#233065] Sehr geehrte Damen und Herren, ich entnehme der Antwort, …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Kolb
Betreff
AW: 21-11-29 Ihre FragDenStaat-Anfrage 233065 [#233065]
Datum
30. November 2021 12:59
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich entnehme der Antwort, dass die Übernahme von Ergebnissen der Laborschule individuell durch jede Schule erfolgt müsste. Dies kann dann aber nur im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften des MSB erfolgen, richtig? Welche Möglichkeiten hat eine Schule, grundlegende pädagogische Konzepte der Laborschule, wie gemeinsamer Unterricht von der Vorschule bis zur 10ten Klasse, Unterricht in jahrgangsübergeifenden Stufen, keine Noten oder Unterricht nicht fach- sondern themenbezogen, für sich einzuführen? Wenn das aber nicht möglich wäre, können dann Erkenntnisse aus Forschungsprojekten an der Laborschule auf Schulen mit völlig anderen Randbedingungen übertragen werden? Ich würde mich freuen wenn sie diese Fragen auch im Rahmen dieser Anfrage beantworten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Kolb Anfragenr: 233065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233065/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
21-12-07 Ihre Nachfrage zu FragDenStaat-Anfrage 233065 Sehr geehrter Herr Kolb, vielen Dank für Ihre neuerliche …
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
21-12-07 Ihre Nachfrage zu FragDenStaat-Anfrage 233065
Datum
7. Dezember 2021 09:04
Status
Warte auf Antwort
image001.png
805 Bytes
image002.png
992 Bytes
image003.png
908 Bytes
image004.png
18,8 KB


Sehr geehrter Herr Kolb, vielen Dank für Ihre neuerliche Nachfrage. Neben dem Schulgesetz NRW sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften bindend für alle Schulen des Landes. Dementsprechend kann eine mögliche Übernahme von Ergebnissen der Laborschule durch jede Schule individuell in diesem gesetzlichen Rahmen erfolgen. Unterricht von der Klasse 1 bis zur 10ten Klasse in einer Schule findet sich zum Beispiel heute schon im Schulversuch PRIMUS wieder. Ansonsten haben alle Schulen die Möglichkeit im Rahmen der Schulentwicklungskonferenz einen Antrag zu stellen, wenn diese eine besondere Profilbildung und Schwerpunktsetzung innerhalb der Bildungsgänge anstreben (https://www.schulministerium.nrw/schulentwicklungskonferenz-und-entwicklungsvorhaben). Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Laborschule Bielefeld finden auf den unterschiedlichsten Ebenen und in verschiedenen Themenbereichen statt, sodass auch bei zum Teil anderen Randbedingungen eine Übertragung in das Regelschulsystem sehr wohl möglich ist. Grundsätzlich liegt es in dem Versuchsschulcharakter der Laborschule, dass sie als Ganzes und mit ihrer Anbindung an die Wissenschaftliche Einrichtung der Universität Bielefeld einer anderen Rahmung und damit auch anderen Randbedingungen unterliegt, als sie im Regelschulsystem anzutreffen sind. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Rainer Kolb
AW: 21-12-07 Ihre Nachfrage zu FragDenStaat-Anfrage 233065 [#233065] Sehr geehrte Damen und Herren, die Ergebniss…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Kolb
Betreff
AW: 21-12-07 Ihre Nachfrage zu FragDenStaat-Anfrage 233065 [#233065]
Datum
19. Dezember 2021 13:54
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Ergebnisse der Laborschule zeigen ja Verbesserungspotentiale auf, d.h. pädagogische Ansätze die z.B. zu selbsständigerem Lernen (Leben) und vernetzterem Lernen führen. Sollte das Ministerium nicht einen Prozess der Verbesserung unserer Schulen auch im Sinne gleicher Chancen für alle Schüler aktiver gestalten? Es ist ja nicht so, das andere Themen nicht aktiv in die Schulen eingebracht werden, z.B. Digitalisierung oder Inklusion, hier wartet man nicht bis jede Schule selber auf die Idee kommt. Warum ist die Politik/Verwaltung so zögerlich bei der Verbesserung der pädagogischen Vorgehensweisen. Damit wird auch der Anspruch, gleiche Chancen für alle Bürger sicherzustellen, aus meine Sicht nicht erreicht, da es von den jeweiligen Schulleitungen und Schulkonferenzen abhängt, welche Schritte gemacht werden. Diese kenne aber unter Umständen keine Ergenbnisse der Laborschule oder andere Modellschulen. Müssten nicht zumindest diese Informationen mit den zugehörigen Empfehlungen aus Wissenschaft und Schulpraxis aktiv in die Schulentwicklungspläne aller Schulen eingebracht werden? Mit freundlichen Grüßen Rainer Kolb Anfragenr: 233065 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233065/