Lachende Kinder e.V Datenschutzanfrage

Anfrage an: Gemeinde Edewecht

In welcher Form Adressen (In Frage kommende Kinder) von der der Gemeinde Edewecht an den Verein Lachende Kinder e.V weiter gegeben werden. Wenn ja in welcher Form der Datenschutz eingehalten wird. Bitte beziehen Sie auch die Gemeinde Kindergärten in die Anfrage mit ein.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2017
  • Frist
    1. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
Gertrud Ackermann-Kramer
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welcher Form Adr…
An Gemeinde Edewecht Details
Von
Gertrud Ackermann-Kramer
Betreff
Lachende Kinder e.V Datenschutzanfrage [#25529]
Datum
2. Dezember 2017 07:54
An
Gemeinde Edewecht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welcher Form Adressen (In Frage kommende Kinder) von der der Gemeinde Edewecht an den Verein Lachende Kinder e.V weiter gegeben werden. Wenn ja in welcher Form der Datenschutz eingehalten wird. Bitte beziehen Sie auch die Gemeinde Kindergärten in die Anfrage mit ein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gertrud Ackermann-Kramer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gertrud Ackermann-Kramer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gertrud Ackermann-Kramer

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!