Ladesäulen mit gemeldeten Public Key

eine Auswertung bei wie vielen der Bundesnetzagentur gemeldeten Ladestationen der Public-Key mit angegeben wurde. Auch und insbesondere der Betreibern die einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Bitte aggregieren Sie die Daten nach Bundesländern oder stellen die Daten in einer solchen Form zur Verfügung, dass eine eigene Auswertung möglich wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auswertung b…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ladesäulen mit gemeldeten Public Key [#240033]
Datum
4. Februar 2022 20:27
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auswertung bei wie vielen der Bundesnetzagentur gemeldeten Ladestationen der Public-Key mit angegeben wurde. Auch und insbesondere der Betreibern die einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Bitte aggregieren Sie die Daten nach Bundesländern oder stellen die Daten in einer solchen Form zur Verfügung, dass eine eigene Auswertung möglich wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240033/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
WG: Ladesäulen mit gemelkdeten Public Key [#240033] Sehr Antragsteller/in Bitte nehmen Sie den Bescheid zu Ihrem …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Ladesäulen mit gemelkdeten Public Key [#240033]
Datum
18. Februar 2022 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Bitte nehmen Sie den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag entgegen Mit freundlichen Grüßen,