La­de­säu­len­kar­te

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1) Wie viele Ladesäulenbetreiber senden bereits Daten an die Bundesnetzagentur? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt?
2) Wie viele dieser Ladesäulenbetreiber stimmen einer Veröffentlichung dieser Daten zu? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt?
3) Könnten die Informationen aus 1) und 2) bei jeder Veröffentlichung neuer Ladesäulendaten mit veröffentlicht werden um weitere regelmäßige IFG-Anfragen zu sparen?
4) Stehen die veröffentlichten Daten zu den Ladestationen unter einer (Open Data) Lizenz? Wenn ja welche ist dies? Oder sind diese als amtliches Werk anzusehen?
5) Gibt es Einschränkungen bei der Nachnutzung dieser Daten nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz?
6) Aus welchem Grund werden die Ladesäulen-Ids und die Anschlussleistung einer Ladesäule nicht veröffentlicht?
7) Ist geplant diese Daten auch über eine API zur Verfügung zu stellen um den Ladestationsanbietern und interessierten Bürgern, Städten, Firmen eine einfachere automatisierte Nutzung zu ermöglichen?
8) Ist geplant auch kryptographische Signaturen der Ladesäulenliste zu veröffentlichen um die Authentizität der Daten sicherzustellen?
9) Ist geplant auch die physikalische/vertragliche Stromzusammensetzung (Stromkennzeichnung) an den Ladesäulen zu erfassen?
10) Ist geplant auch die topologische Engstellen im Stromnetz zu erfassen die verhindern, dass mehrere benachbarte Ladesäulen gleichzeitig mit voller Anschlussleistung Strom liefern?
11) Ist geplant auch Parkplätze und mögliche Parkplatzsensoren an den Ladesäulen zu erfassen?
12) Ist geplant die Unterstützung von Reservierungsfunktionen an den Ladesäulen zu erfassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2017
  • Frist
    23. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele Lad…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
19. April 2017 23:11
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Ladesäulenbetreiber senden bereits Daten an die Bundesnetzagentur? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? 2) Wie viele dieser Ladesäulenbetreiber stimmen einer Veröffentlichung dieser Daten zu? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? 3) Könnten die Informationen aus 1) und 2) bei jeder Veröffentlichung neuer Ladesäulendaten mit veröffentlicht werden um weitere regelmäßige IFG-Anfragen zu sparen? 4) Stehen die veröffentlichten Daten zu den Ladestationen unter einer (Open Data) Lizenz? Wenn ja welche ist dies? Oder sind diese als amtliches Werk anzusehen? 5) Gibt es Einschränkungen bei der Nachnutzung dieser Daten nach dem Informationsweiterverwendungsgesetz? 6) Aus welchem Grund werden die Ladesäulen-Ids und die Anschlussleistung einer Ladesäule nicht veröffentlicht? 7) Ist geplant diese Daten auch über eine API zur Verfügung zu stellen um den Ladestationsanbietern und interessierten Bürgern, Städten, Firmen eine einfachere automatisierte Nutzung zu ermöglichen? 8) Ist geplant auch kryptographische Signaturen der Ladesäulenliste zu veröffentlichen um die Authentizität der Daten sicherzustellen? 9) Ist geplant auch die physikalische/vertragliche Stromzusammensetzung (Stromkennzeichnung) an den Ladesäulen zu erfassen? 10) Ist geplant auch die topologische Engstellen im Stromnetz zu erfassen die verhindern, dass mehrere benachbarte Ladesäulen gleichzeitig mit voller Anschlussleistung Strom liefern? 11) Ist geplant auch Parkplätze und mögliche Parkplatzsensoren an den Ladesäulen zu erfassen? 12) Ist geplant die Unterstützung von Reservierungsfunktionen an den Ladesäulen zu erfassen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Antwort auf Ihre E-Mail vom 19.04.2017. Mit freundlich…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
3. Mai 2017 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
417,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei sende ich Ihnen die Antwort auf Ihre E-Mail vom 19.04.2017. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, wie auch schon beim letzten Mal bitte ich Sie mir Folgendes zuzusenden: 1) Bezoge…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
28. Mai 2017 00:21
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie auch schon beim letzten Mal bitte ich Sie mir Folgendes zuzusenden: 1) Bezogen auf die zu letzt veröffentlichten Daten (2017-05-12): Wie viele Ladesäulenbetreiber senden bereits Daten an die Bundesnetzagentur? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? 2) Wie viele dieser Ladesäulenbetreiber stimmen einer Veröffentlichung dieser Daten zu? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? 3) Es ist erfreulich, dass sie die Daten als amtliches Werk ohne Lizenz ansehen und somit eine maximal freie Weiterverarbeitung dieser Daten ermöglichen. Jedoch dürfte mittlerweile auch das BMVI, mit der Bitte diese Daten in die mCloud übernehmen zu können, auf zu zugekommen sein. Auch das BMVI sieht es, in einer mir vorliegenden Mail des BMVI zu genau Ihren Datensatz, als Erleichterung an, wenn solche Lizenz-Informationen leicht auffindbar sind. Allein in Antworten auf IFG-Anfragen über die Weiterverwendbarkeit Ihrer Daten zu informieren, ist sicherlich kein Weg um die Nutzung und Reichweite dieser Daten zu erhöhen. 4) Ein weit verbreiteter Irrtum bei der Bereitstellung Offener Daten ist es die Datensätze mit der Begründung einzuschränken, dass man keinen Nutzen darin sehen würde dieses oder jenes Datenfeld der Rohdaten freizugeben. Sinn Offener Daten ist es ja gerade, dass die Nutzer all diese Daten auf neue, innovative und vor allem total unerwartete Art und Weise weiternutzen und mit Hilfe weiterer (Offener) Daten zu interessanten neuen Datensätzen zu vermischen. Sie darin vorab einzuschränken ist also eher kontraproduktiv. Ihre primäre Zielgruppe dürfte ohnehin eher bei IT-affinen Datennachnutzern (z.B. Startups) und nicht direkt bei e-Autofahrern liegen, da so gut wie ihre Daten auch immer sein mögen sie ohnehin nicht mit der Funktionalität von e-Mobilitäts-Apps konkurrieren können und es auch nicht Aufgabe der Bundesnetzagentur ist Endanwender-Applikationen zu ihren Offenen Daten zu entwickeln. 5) Die fehlenden Daten zu der Anschlussleistung von Ladestationen kann ein Datennachnutzer beispielsweise dazu verwenden um abzuschätzen ob er an der einen Ladestation mit zwei Ladepunkten in der Nähe, an der aber schon ein anderer lädt laden will oder doch lieber 2 km weiter fährt um eine Ladestation für sich alleine zu haben. Dies kann signifikante Auswirkungen auf die Ladeleistung und damit die Ladezeit haben. Somit sehe ich dies durchaus als wünschenswerte Information innerhalb Ihrer Offener Daten an. 6) Die EVSE Ids der Ladestationen helfen einem Nachnutzer des Datensatzes die sehr aufwendige Aufbereitung der Daten bei der Kombination mit anderen Daten zu vereinfachen. Die Erkennung ob zwei Ladestationen aus zwei oder mehreren Datenquellen die gleiche Identität haben, ist ein durchaus aufwendiges Problem der Informatik - sofern man keine eineindeutigen Id verwendet. Somit sehe ich dies durchaus als wünschenswerte Information innerhalb Ihrer Offener Daten an. 7) Inwiefern halten Sie die Einschränkung der Daten auf Ladesäulenbetreiber die der Veröffentlichung zugestimmt haben für rechtlich haltbar? Viele Veranstaltungen der öffentlichen Hand weißen mittlerweile daraufhin, dass man sich zwar gern von der offiziellen Teilnehmerliste einer öffentlichen Veranstaltung streichen lassen kann, eine IFG-Anfrage aber ohnehin alle Daten herausgeben muss. 8) Aus der Kombination von 4) bis 7) leitet sich meine abschließende Anfrage ab mir bitte die vollständigen Rohdaten der im Rahmen der Ladesäulenverordnung gemeldeten Daten zur öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland zukommen zu lassen, bzw. sie auf Ihrer Webseite zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Juni 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihr Antwort auf meine IFG-Anfrage. Vielleicht können wir das…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
25. Juni 2017 16:23
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihr Antwort auf meine IFG-Anfrage. Vielleicht können wir das Verfahren ja etwas beschleunigen indem wir uns zunächst auf den ersten Teil meiner zweiten IFG-Anfrage an die BNetzA zu diesem Thema beschränken. Dort frage ich nach statistischen Daten zu der (damals) aktuellen Ladestationskarte. Diese Informationen haben Sie mir ja schon in der ersten Anfrage problemlos zukommen lassen. Deshalb gehe ich davon aus, dass diese unstrittig sind. Bitte senden Sie mir die folgenden Informationen für die Stichtage 12. Mai 2017 und 14. Juni 2017 zu: 1) Wie viele Ladesäulenbetreiber senden bereits Daten an die Bundesnetzagentur? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? 2) Wie viele dieser Ladesäulenbetreiber stimmen einer Veröffentlichung dieser Daten zu? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? Im zweiten Teil meinte ich mit "Rohdaten" die von Ihnen via Webformular bzw. Exceltabelle von den Ladestationsbetreibern gesammelten Informationen welche sie in gekürzter Form auch als Download unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulen/Ladesaeulenkarte_Datenbankauszug3.xlsx zur Verfügung stellen, jedoch ohne den Filter "Einverständniserklärung Ich bin mit der Veröffentlichung meiner Daten auf der Homepage der Bundesnetzagentur zwecks Erstellung einer Statistik sowie eines Lageplans über die Ladesäulen in Deutschland einverstanden." anzuwenden, da wir diesen als rechtlich unwirksam erachten. Meines Wissens haben Sie die Ladesäulenbetreiber auch schon vor längerer Zeit selbst auf diesen Umstand hingewiesen. In einer mir vorliegenden Exceltabelle von Ihnen zur Meldung von Ladestationen fragen Sie auch nach den EVSE-Identifikationsnummern der einzelnen Ladepunkte. Im Webformular fehlt jedoch diese Information. Sofern diese Information für einen Datensatz verfügbar ist, wäre es wünschenswert, wenn Sie diese ebenfalls in Ihre Antwort mit aufnehmen würden. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner, sowie etwaige Testprotokolle, sind für mich also nicht weiter wichtig. Mir geht es um die technischen Informationen. Da Ihnen sämtliche Informationen bereits elektronisch vorliegen und Sie diese auch selbst als Exceltabelle und als digitale Karte veröffentlichen gehe ich nicht davon aus, dass Sie länger als 5 Minuten mit dem Datenexport beschäftigt sein dürften. Ihren Hinweis auf mögliche Gebühren sehe ich deshalb als gegenstandslos an. Ich möchte aber nochmal die Gelegenheit nutzen Ihnen zu empfehlen die Daten auch als Offenen Datensatz unter https://www.govdata.de oder in der https://www.mcloud.de des BMVI zu veröffentlichen und mit einer passenden OpenData-Lizenz zu versehen. Damit würden Sie die Nachnutzung der Daten signifikant vereinfachen. Die Kollegen der angesprochenen Datenportale beraten Sie hier sicherlich gerne. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchte ich Ihre Fragen 1) und 2) beantworten: Nach dem Stand vom 12.Mai…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
28. Juni 2017 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchte ich Ihre Fragen 1) und 2) beantworten: Nach dem Stand vom 12.Mai 2017 wurden 2654 Ladeeinrichtungen mit 5504 Ladepunkten von 366 Betreibern bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Dabei haben 28 Betreiber einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Nach dem Stand vom 14. Juni 2017 wurden 3057 Ladeeinrichtungen mit 6321 Ladepunkten von 395 Betreibern bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Dabei haben 30 Betreiber einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Angefügt an diese E-Mail finden Sie die von Ihnen gewünschten Rohdaten inklusive Ladepunkte, deren Veröffentlichung nicht zugestimmt wurde (siehe Tabellenblatt 1) sowie die Daten zur EVSE-Operator-ID (siehe Tabellenblatt 2). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle Antwort :) Ich habe noch ein paar weitere Frag…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
28. Juni 2017 23:14
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre schnelle Antwort :) Ich habe noch ein paar weitere Fragen... Sie schrieben: "Nach dem Stand vom 12.Mai 2017 wurden 2654 Ladeeinrichtungen mit 5504 Ladepunkten von 366 Betreibern bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Dabei haben 28 Betreiber einer Veröffentlichung nicht zugestimmt." und "Nach dem Stand vom 14. Juni 2017 wurden 3057 Ladeeinrichtungen mit 6321 Ladepunkten von 395 Betreibern bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Dabei haben 30 Betreiber einer Veröffentlichung nicht zugestimmt." Wie viele Ladeeinrichtungen und Ladepunkte besaßen diese 28/30 Betreiber jeweils an den jeweiligen Stichtagen? Für mich für statistische Zwecke wichtig. Die Excel-Datei "IFG-Antrag_Ladesulenregister_Friedlandinkl.EVSE_28.06.2017.xlsx" scheint wie das Datum im Dateinamen und der Inhalt der Datei vermuten lässt einen aktuelleren Stand der Datenbank widerzuspiegeln als der letzte Export auf Ihrer Webseite vom 14. Juni 2017. In dieser Datei sind nach grober Durchsicht 12 Betreiber (zzgl. 2 Privatpersonen) mehr als in der Version vom 14. Juni. Liegt diese Abweichung nun an der Aktualität des Datensatzes, oder an der IFG-Anfrage? Sie sprechen ja von 30 Betreibern die der Veröffentlichung am Stichtag 14. Juni nicht zugestimmt hätten und insgesamt von 3057 Ladeeinrichtungen und 6321 Ladepunkten. In der IFG-Datei vom 28. Juni sind aber nur 2860 Ladeeinrichtungen und 5839 Ladepunkte aufgelistet. Wie kommt diese Abweichung zu Stande, wenn es in der IFG-Anfrage doch um sämtliche Ladepunkte in Ihrer Datenbank ging, egal ob deren Betreiber einer Veröffentlichung zugestimmt hatte oder auch nicht? Zu der Frage nach den EVSE Ids pro Ladepunkt (z.B. "DE*666*E1000023" für einen E-Wald Ladepunkt) habe ich leider noch keine klare Aussage von Ihnen erhalten. Werden diese Informationen nun bei allen Betreibern erfasst, oder nur von ein paar? In der Excel-Datei gibt es nämlich ab und an Ladestationen mit der exakt gleichen Konfiguration und an der exakt gleichen Geokoordinate. Da ist es schwer zu unterscheiden ob es sich hier wirklich um zwei Ladestationen oder einen Fehler in der Datenbank handelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in im Folgenden versuche ich Ihre Fragen zu beantworten: Am 12.05.2017 besaßen die …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
6. Juli 2017 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in im Folgenden versuche ich Ihre Fragen zu beantworten: Am 12.05.2017 besaßen die 28 Betreiber, die einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben 33 Ladeeinrichtungen mit 62 Ladepunkte . Am 14.06.2017 besaßen die 30 Betreiber, die einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben 38 Ladeeinrichtungen mit 74 Ladepunkte. Die von Ihnen angesprochene Abweichung zur letzten Veröffentlichung ergibt sich aus den Stationen ohne Zustimmung und aus der Aktualität der Daten. Die Abweichung in den Zahlen in Ihrer IFG-Tabelle und der Gesamtzahl kommt daher, dass in den genannten 6321 Ladepunkten auch unplausible und unvollständige Datensätze enthalten sind. Hierbei handelt es sich größtenteils um Datensätze, bei denen wichtige Angaben, wie etwa Standortdaten, Angaben zu den Ladesteckern und/oder technische Nachweise, etc. für eine Veröffentlichung fehlen. Die jeweiligen Betreiber sind in diesen Fällen ihrer Anzeigeverpflichtung noch nicht hinreichend nachgekommen. Zudem kann in einigen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um Falschmeldungen handelt. Die EVSE-IDs für die einzelnen Ladepunkte werden durch die Bundesnetzagentur nicht erfasst. Bei Ihrem Beispiel handelt es sich lediglich um eine fälschliche Eingabe bei der optionalen Abfrage der Operator-ID. Da wir die gemeldeten Daten an die Betreiber zurückspiegeln ist davon auszugehen, dass es sich bei Doppelmeldungen entweder tatsächlich um zwei Stationen am gleichen Standort handelt oder dieser Fehler zumindest zeitnah korrigiert wird. Sicher ist, dass identische Datensätzen nicht durch ungewünschtes Verhalten der Datenbank, sondern tatsächlich durch mehrere Anzeigen über das Online-Formular entstehen. Solange der Betreiber seine Angaben nicht korrigiert, müssen wir deshalb davon ausgehen, dass diese dem tatsächlichen Zustand entsprechen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie auch schon bei den letzten Malen bitte ich Sie mir auf gleiche Art und Weise f…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
6. August 2017 20:46
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, wie auch schon bei den letzten Malen bitte ich Sie mir auf gleiche Art und Weise folgendes zuzusenden: 1) Bezogen auf die zuletzt veröffentlichten Daten (2017-07-14): Wie viele Ladesäulenbetreiber senden bereits Daten an die Bundesnetzagentur? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? 2) Wie viele dieser Ladesäulenbetreiber stimmen einer Veröffentlichung dieser Daten zu? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? Von den Rohdaten sehe ich derzeit ab... so spannend waren all diese einzelnen Ladestationen nun auch wieder nicht ;) ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit nicht an meinem Arbeitsplatz erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht wei…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Automatische Antwort: AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
6. August 2017 20:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin derzeit nicht an meinem Arbeitsplatz erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet und mir erst bei meiner Rückkehr am 10.08.2017 zugehen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersenden wir Ihnen formlos die gewünschten Daten zum Stichtag 14.07.2017 un…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
21. August 2017 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersenden wir Ihnen formlos die gewünschten Daten zum Stichtag 14.07.2017 und zusätzlich die Daten passend zur letzten Veröffentlichung am 15.08.2016. Bezogen auf die veröffentlichten Daten von 2017-07-14: 1) Wie viele Ladesäulenbetreiber senden bereits Daten an die Bundesnetzagentur? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? * Ladesäulenbetreiber: 451 * Ladesäulen: 3.164 * Ladepunkte: 6.500 2) Wie viele dieser Ladesäulenbetreiber stimmen einer Veröffentlichung dieser Daten zu? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? * Ladesäulenbetreiber: 33 * Ladesäulen: 40 * Ladepunkte: 79 Bezogen auf die zuletzt veröffentlichten Daten 2017-08-15: 3) Wie viele Ladesäulenbetreiber senden bereits Daten an die Bundesnetzagentur? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? * Ladesäulenbetreiber: 483 * Ladesäulen: 3.480 * Ladepunkte: 7.127 4) Wie viele dieser Ladesäulenbetreiber stimmen einer Veröffentlichung dieser Daten zu? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? * Ladesäulenbetreiber: 23 * Ladesäulen: 29 * Ladepunkte: 56 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrtes Ladesäulenverordnungsteam, wie auch schon in den letzten Monaten bitte ich Sie mir auf gleiche Art …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
27. September 2017 02:18
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrtes Ladesäulenverordnungsteam, wie auch schon in den letzten Monaten bitte ich Sie mir auf gleiche Art und Weise folgendes zuzusenden: 1) Bezogen auf die zuletzt veröffentlichten Daten (2017-09-18): Wie viele Ladesäulenbetreiber senden bereits Daten an die Bundesnetzagentur? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? 2) Wie viele dieser Ladesäulenbetreiber stimmen einer Veröffentlichung dieser Daten zu? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersenden ich Ihnen die gewünschten Daten: Bezogen auf die veröffentlichte…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: AW: AW: La­de­säu­len­kar­te [#21100]
Datum
27. Oktober 2017 15:38
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit übersenden ich Ihnen die gewünschten Daten: Bezogen auf die veröffentlichten Daten von 2017-09-18: 1) Wie viele Ladesäulenbetreiber senden bereits Daten an die Bundesnetzagentur? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? * Ladesäulenbetreiber: 505 * Ladesäulen: 3.578 * Ladepunkte: 7320 2) Wie viele dieser Ladesäulenbetreiber stimmen einer Veröffentlichung dieser nicht Daten zu? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? * Ladesäulenbetreiber: 22 * Ladesäulen: 28 * Ladepunkte: 56 Bezogen auf die zuletzt veröffentlichten Daten 2017-10-18: 3) Wie viele Ladesäulenbetreiber senden bereits Daten an die Bundesnetzagentur? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? * Ladesäulenbetreiber: 523 * Ladesäulen: 3.908 * Ladepunkte: 7.905 4) Wie viele dieser Ladesäulenbetreiber stimmen einer Veröffentlichung dieser Daten nicht zu? Wie viele Ladesäulen bzw. Ladepunkte sind dies insgesamt? * Ladesäulenbetreiber: 24 * Ladesäulen: 40 * Ladepunkte: 79 Mit freundlichen Grüßen