Ladungsfähige Anschrift

Die ladungsfähige Anschrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • 0 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die ladungsfähig…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Ladungsfähige Anschrift [#32215]
Datum
24. Juli 2018 01:03
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die ladungsfähige Anschrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Bundesamt für Verfassungsschutz
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Beier, hiermit bestätige ich den Eingang Ih…
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
24. Juli 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail. Die ladungsfähige Anschrift des Bundesverfassungsschutzes lautet: Bundesamt für Verfassungsschutz Merianstraße 100 50765 Köln Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Nachrichtendienst gemäß den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen ist, vgl. § 3 Nr. 8 IFG. Die Ausnahmeregelung nach § 3 Nr. 8 IFG hat auch zur Folge, dass die Veröffentlichungspflichten nach § 11 IFG das BfV nicht betreffen. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Re: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#32215] Az.: 1A6-035-530116-0000-0781/18, S Sehr geehrt&…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Re: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#32215]
Datum
27. Juli 2018 16:02
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 1A6-035-530116-0000-0781/18, S Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Erteilung der erbetenen Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 32215 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>