Länderrundschreiben BMI 2018 Vereinheitlichung der Verfahrenspraxis bei Unzumutbarkeit subsidiär Schutzberechtigter Syrien

Es existiert ein Länderrundschreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aus dem Jahr 2018, indem die Verfahrenspraxis bei der Anerkennung/ Interpretation der Unzumutbarkeit bei subsidiär Schutzberechtigten Geflüchteten aus Syrien vereinheitlicht wurde. Bitte lassen Sie mir das Länderrundschreiben zukommen.

In der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von Luise Amtsberger im November 2018, gibt es einen Verweis auf dieses Länderrundschreiben:

"Die Rechtsauffassung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat sich in Bezug auf die Verfahrenspraxis bei der Passbeschaffung von syrischen Staatsangehörigen, also die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei subsidiär Schutzberechtigten im Einzelfall, nicht geändert. Nachdem entgegen dieser bundesweiten Verfahrenspraxis einem Bundesland eine ungleiche Verfahrenspraxis der Ausländerbehörden aufgefallen war, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Länder gebeten, eine einheitliche Verfahrensweise herzustellen." Arbeitsnummer 11/597

Bitte schicken Sie mir genannten Länderrundschreiben, beziehungsweise Dokumente zu, die diese Bitte des Ministeriums an die Länder belegen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
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Marisa Raiser
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es existiert ein …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marisa Raiser
Betreff
Länderrundschreiben BMI 2018 Vereinheitlichung der Verfahrenspraxis bei Unzumutbarkeit subsidiär Schutzberechtigter Syrien [#259299]
Datum
19. September 2022 12:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es existiert ein Länderrundschreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aus dem Jahr 2018, indem die Verfahrenspraxis bei der Anerkennung/ Interpretation der Unzumutbarkeit bei subsidiär Schutzberechtigten Geflüchteten aus Syrien vereinheitlicht wurde. Bitte lassen Sie mir das Länderrundschreiben zukommen. In der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von Luise Amtsberger im November 2018, gibt es einen Verweis auf dieses Länderrundschreiben: "Die Rechtsauffassung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat sich in Bezug auf die Verfahrenspraxis bei der Passbeschaffung von syrischen Staatsangehörigen, also die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei subsidiär Schutzberechtigten im Einzelfall, nicht geändert. Nachdem entgegen dieser bundesweiten Verfahrenspraxis einem Bundesland eine ungleiche Verfahrenspraxis der Ausländerbehörden aufgefallen war, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Länder gebeten, eine einheitliche Verfahrensweise herzustellen." Arbeitsnummer 11/597 Bitte schicken Sie mir genannten Länderrundschreiben, beziehungsweise Dokumente zu, die diese Bitte des Ministeriums an die Länder belegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marisa Raiser Anfragenr: 259299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259299/ Postanschrift Marisa Raiser << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marisa Raiser
Marisa Raiser
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Länderrundschreiben BMI 2018 Vereinheitlichung…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marisa Raiser
Betreff
AW: Länderrundschreiben BMI 2018 Vereinheitlichung der Verfahrenspraxis bei Unzumutbarkeit subsidiär Schutzberechtigter Syrien [#259299]
Datum
21. Oktober 2022 11:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Länderrundschreiben BMI 2018 Vereinheitlichung der Verfahrenspraxis bei Unzumutbarkeit subsidiär Schutzberechtigter Syrien“ vom 19.09.2022 (#259299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marisa Raiser
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3587 Sehr geehrte Frau Raiser, in der Angelegenheit ist der Bescheid am 12.10.2022 per Post an die …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Länderrundschreiben BMI 2018 Vereinheitlichung der Verfahrenspraxis bei Unzumutbarkeit subsidiär Schutzberechtigter Syrien [#259299]
Datum
21. Oktober 2022 11:31
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#3587 Sehr geehrte Frau Raiser, in der Angelegenheit ist der Bescheid am 12.10.2022 per Post an die von Ihnen angegebene Anschrift gesandt worden. Mit freundlichen Grüßen

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Marisa Raiser
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort! Leider ist nichts angekommen. Könnten Sie den Brief no…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Marisa Raiser
Betreff
AW: Länderrundschreiben BMI 2018 Vereinheitlichung der Verfahrenspraxis bei Unzumutbarkeit subsidiär Schutzberechtigter Syrien [#259299]
Datum
23. Oktober 2022 11:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort! Leider ist nichts angekommen. Könnten Sie den Brief nochmal verschicken, diesmal mit dem Namen der Organisation auf der Adresse: << Adresse entfernt >> Weichselstraße 13, << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Marisa Raiser Anfragenr: 259299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259299/