Länderrundschreiben BMI 2018 Vereinheitlichung der Verfahrenspraxis bei Unzumutbarkeit subsidiär Schutzberechtigter Syrien
Es existiert ein Länderrundschreiben des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aus dem Jahr 2018, indem die Verfahrenspraxis bei der Anerkennung/ Interpretation der Unzumutbarkeit bei subsidiär Schutzberechtigten Geflüchteten aus Syrien vereinheitlicht wurde. Bitte lassen Sie mir das Länderrundschreiben zukommen.
In der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von Luise Amtsberger im November 2018, gibt es einen Verweis auf dieses Länderrundschreiben:
"Die Rechtsauffassung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat sich in Bezug auf die Verfahrenspraxis bei der Passbeschaffung von syrischen Staatsangehörigen, also die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei subsidiär Schutzberechtigten im Einzelfall, nicht geändert. Nachdem entgegen dieser bundesweiten Verfahrenspraxis einem Bundesland eine ungleiche Verfahrenspraxis der Ausländerbehörden aufgefallen war, hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Länder gebeten, eine einheitliche Verfahrensweise herzustellen." Arbeitsnummer 11/597
Bitte schicken Sie mir genannten Länderrundschreiben, beziehungsweise Dokumente zu, die diese Bitte des Ministeriums an die Länder belegen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum19. September 2022
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21. Oktober 2022
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