LAG § 16 bis 227

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- die bislang unveröffentlichten § 16 bis 227 des letzten Fassung des Lastenausgleichsgesetzes oder einem Verweis auf die entsprechende Veröffentlichung
- eine Begründung, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welchen Sachverhaltes das Bundesamt für Justiz von der Veröffentlichung absehen durfte (vgl. Antwort auf https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-zum-zweiten-teil-ausgleichsabgaben-des-gesetzes-uber-den-lastenausgleich-lastenausgleichsgesetz-lag/)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. August 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die bislang unv…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LAG § 16 bis 227 [#258106]
Datum
31. August 2022 14:37
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die bislang unveröffentlichten § 16 bis 227 des letzten Fassung des Lastenausgleichsgesetzes oder einem Verweis auf die entsprechende Veröffentlichung - eine Begründung, auf welcher Rechtsgrundlage und aufgrund welchen Sachverhaltes das Bundesamt für Justiz von der Veröffentlichung absehen durfte (vgl. Antwort auf https://fragdenstaat.de/anfrage/auskunft-zum-zweiten-teil-ausgleichsabgaben-des-gesetzes-uber-den-lastenausgleich-lastenausgleichsgesetz-lag/)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258106 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258106/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutscher Bundestag
IFG-278/2022: LAG §§ 16 bis 227 Sehr [geschwärzt], beigefügt ein Schreiben samt Anlage für Sie zur Kenntnis und z…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
IFG-278/2022: LAG §§ 16 bis 227
Datum
20. September 2022 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], beigefügt ein Schreiben samt Anlage für Sie zur Kenntnis und zur persönlichen Verwendung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Referat ZR 4 Geheimschutz, Informationsfreiheit Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 10117 Berlin informationsfreiheit.zr4@bundestag.de www.bundestag.de