Lage von Lichtwellenleitern

Bitte senden sie mir eine Karte zu auf der die in Schöppingen liegenden Glasfasern eingezeichnet sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2015
  • Frist
    23. Mai 2015
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Felix Wöstmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Schöppingen Details
Von
Felix Wöstmann
Betreff
Lage von Lichtwellenleitern [#9484]
Datum
21. April 2015 14:02
An
Kommunalverwaltung Schöppingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden sie mir eine Karte zu auf der die in Schöppingen liegenden Glasfasern eingezeichnet sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann

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Kommunalverwaltung Schöppingen
Sehr geehrter Herr Wöstmann, bezüglich Ihrer Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass es nicht möglich ist, Ihnen e…
Von
Kommunalverwaltung Schöppingen
Betreff
Re: Fw: Lage von Lichtwellenleitern [#9484]
Datum
23. April 2015 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wöstmann, bezüglich Ihrer Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass es nicht möglich ist, Ihnen eine Karte über die in Schöppingen liegenden Glasfasen zu senden. Das liegt daran, dass hier noch gar kein Glasfaser liegt. Ein Ausbau des Glasfasernetzes hier in Schöppingen und Eggerode ist zur Zeit in Planung. Die sogenannte Nachfragebündelung über die Deutsche Glasfaser Unternehmensgruppe ist hier am 15.04.2015 gestartet. Nur wenn sich 40% der Haushalte in Schöppingen und Eggerode für einen Glasfaseranschluss entscheiden, kommt es auch zum Ausbau eines Glasfassernetzes. Fragen über weitere Netze im Gemeindegebiet sind beim jeweiligen Anbieter zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen