Lagebericht Absage des Länderspiels 17.11.2016

Das Lagedokument und sonstigen Schriftverkehr/Akten/Dokumente, die Herrn de Maizière vorlagen, oder deren Inhalte ihm mündlich überliefert zugänglich gemacht wurden, als es zur Absage des Länderspiels gegen die Niederlande am 17. November 2016 kam.

Es geht mir also um ein entsprechendes Dokument, mit dem diese von Herrn de Maziere getätigte Aussage belegt/untermauert wird:
„Der angekündigte Terroranschlag sollte in zwei Phasen stattfinden“, sagte de Maizière in der ARD-Sendung „Beckmann“. „Ein Anschlag im Stadion und einige Stunden später im Hauptbahnhof.“ (Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ein-teil-dieser-antworten-wuerde-die-bevoelkerung-verunsichern-de-maiziere-bereut-beunruhigenden-satz/13369472.html)

Nach über 6 Jahren seit der Absage des Länderspiels und einer veränderten Sicherheitslage sehe ich Versagensgründe wegen §3 Nr. 1 lit. c und §3 Nr. 2 IFG nicht mehr gegeben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Mai 2022
  • Frist
    4. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Lagedokument …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lagebericht Absage des Länderspiels 17.11.2016 [#248097]
Datum
2. Mai 2022 16:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Lagedokument und sonstigen Schriftverkehr/Akten/Dokumente, die Herrn de Maizière vorlagen, oder deren Inhalte ihm mündlich überliefert zugänglich gemacht wurden, als es zur Absage des Länderspiels gegen die Niederlande am 17. November 2016 kam. Es geht mir also um ein entsprechendes Dokument, mit dem diese von Herrn de Maziere getätigte Aussage belegt/untermauert wird: „Der angekündigte Terroranschlag sollte in zwei Phasen stattfinden“, sagte de Maizière in der ARD-Sendung „Beckmann“. „Ein Anschlag im Stadion und einige Stunden später im Hauptbahnhof.“ (Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ein-teil-dieser-antworten-wuerde-die-bevoelkerung-verunsichern-de-maiziere-bereut-beunruhigenden-satz/13369472.html) Nach über 6 Jahren seit der Absage des Länderspiels und einer veränderten Sicherheitslage sehe ich Versagensgründe wegen §3 Nr. 1 lit. c und §3 Nr. 2 IFG nicht mehr gegeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248097/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Lagebericht Absage des Länderspiels [#248097] mit E-Mail vom 03. Mai 2022 beantragen Sie be…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Lagebericht Absage des Länderspiels [#248097]
Datum
19. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
mit E-Mail vom 03. Mai 2022 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung von folgenden Unterla- gen: Das Lagedokument und sonstigen Schriftverkehr/Akten/Dokumente, die Herrn de Maiziere vor- lagen, oder deren Inhalte ihm mündlich überliefert zugänglich gemacht wurden, als es zur Ab- sage des Länderspiels gegen die Niederlande am 17. November 2016 kam. Es geht... um ein entsprechendes Dokument, mit dem diese von Herrn de Maziere getätigte Aussage belegt/untermauert wird: | „Der angekündigte Terroranschlag sollte in zwei Phasen stattfinden“, sagte de Maiziere in der ARD-Sendung „Beckmann“. „Ein Anschlag im Stadion und einige Stunden später im Hauptbahn- hof.“ (Quelle: https;//www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ein-teil-dieser-antworten- wuerde-die-bevoelkerung-verunsichern-de-maiziere-bereut-beunruhigenden- satz/13369472.html) Anmerkung: Das Länderspiel war für den 17. November 2015 (nicht wie von Ihnen angegeben 2016) ter- miniert. Unterlagen, aus denen die von Ihnen zitierten Aussagen hervorgehen, liegen im BMI nicht vor. Zu den und hier zu der Thematik vorliegenden Unterlagen wird der Antrag unter Berufung auf$ 3 Nr.4,8 3 Nr. 8 83 Nr.1cIFG abgelehnt. Hintergrund für die Absage des Fußballspieles war ein konkreter Gefährdungshinweis. In enger Abstim- mung der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern wurde die Sicherheitslage seinerzeit bewertet und de der damit verbundenen Dokumente steht die erforderlichen Maßnahmen abgestimmt. Der Bekanntgabe $3 Nr. AIFGi. V.m. $ 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Ver- schlusssachenanweisung - VSA) entgegen (vormals Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesminis- teriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen). Die Dokumente unterfallen einer Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflicht gemäß $ 2 Abs. 2 Nr. 2 oder Nr. 4 VSA. Gem. $ 2 Abs. 2 Nr. 2 VSA werden Inhalte als GEHEIM eingestuft, bei denen die Kennt- nisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder ge- fährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann. Nach $ 2 Abs. 2 Nr. 4 VSA werden In- halte als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Sinn und Zweck dieser Regelung ist, dass Aspekte, welche aufgrund eben dieser Vorschriften der Ge- heimhaltung unterliegen, auch weiterhin unter Verschluss bleiben sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22/08 - Juris-Rn. 46). Aus Anlass Ihrer IFG-Anfrage wurde die Einstufung überprüft. Die Gründe für die Einstufung bestehen fort. Auch ist eine teilweise Herausgabe der Unterlagen mit Schwärzungen nicht möglich, da die Unterla- gen keine eigenständigen offenen Inhalte enthalten. Unabhängig von dem Versagungsgrund des $ 3 Nr. 4 IFG sind von den Nachrichtendiensten stammende in den hiesigen Akten befindliche Dokumente zudem von einer Einsichtnahme gem. $ 3 Nr. 8 IFG ausge- nommen. Schon um einen Wertungswiderspruch zu vermeiden, ist die in dieser Vorschrift normierte un- eingeschränkte Ausnahme für den Bereich der Nachrichtendienste so auszulegen, dass sie sich auch auf die VON den Nachrichtendiensten herausgegebenen Dokumente bezieht, die sich in den Akten anderer Behörden befinden. Im Rahmen der Gremienstruktur der Innenministerkonferenz (AG Kripo und Unterausschuss Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK ) wurde am 14. Mai 2015 anlässlich der Anschläge in Paris eine Telefonschaltkonferenz (TSK) vereinbart, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. (...) Mit freundlichen Grüßen