Lagepläne Sanierung Geh- und Radweg an B264 "Lütticher Str." Aachen-Kelmis(BE)

Lagepläne zur derzeit stattfindenden Sanierung des straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radweges an der B264 "Lütticher Str." zwischen Aachen und Kelmis (Belgien). Aus den Unterlagen sollten die zu sanierenden Flächen sowie die herzustellenden Querschnitte im Detail hervorgehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2021
  • Frist
    11. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lagepläne Sanierung Geh- und Radweg an B264 "Lütticher Str." Aachen-Kelmis(BE) [#234907]
Datum
8. Dezember 2021 18:27
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lagepläne zur derzeit stattfindenden Sanierung des straßenbegleitenden gemeinsamen Geh- und Radweges an der B264 "Lütticher Str." zwischen Aachen und Kelmis (Belgien). Aus den Unterlagen sollten die zu sanierenden Flächen sowie die herzustellenden Querschnitte im Detail hervorgehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234907/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lagepläne Sanierung Geh- und Radweg an B264 &q…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lagepläne Sanierung Geh- und Radweg an B264 "Lütticher Str." Aachen-Kelmis(BE) [#234907]
Datum
11. Januar 2022 17:01
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lagepläne Sanierung Geh- und Radweg an B264 "Lütticher Str." Aachen-Kelmis(BE)“ vom 08.12.2021 (#234907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234907/
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr Antragsteller/in Sehr gerne habe Ich Ihr Anliegen erneut an unsere Regionalniederlassung Ville Eifel weiterg…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Lagepläne Sanierung Geh- und Radweg an B264 "Lütticher Str." Aachen-Kelmis(BE) [#234907]
Datum
12. Januar 2022 13:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sehr gerne habe Ich Ihr Anliegen erneut an unsere Regionalniederlassung Ville Eifel weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr Antragsteller/in welchen Weg/ Stationen ihre ursprüngliche Anfrage vom 08.12.2021 durch die Nutzung des Webs…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Lagepläne Sanierung Geh- und Radweg an B264 "Lütticher Str." Aachen-Kelmis(BE) [#234907]
Datum
13. Januar 2022 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in welchen Weg/ Stationen ihre ursprüngliche Anfrage vom 08.12.2021 durch die Nutzung des Webservice fragdenstaat.de genommen hat ist mir nicht bekannt. Die Zielgenauigkeit, dass der richtige Wissensträger ihre Anfrage zu lesen bekommt und antwortet, erscheint mir nicht besonders hoch. Ich gebe ihre Anfrage hausintern weiter und gehe davon aus, dass Sie eine Antwort zu unseren Bautätigkeiten erhalten. Die Fahrbahn und die begleitenden Nebenanlagen werden im Bestand saniert. Dazu bedarf es üblicherweise keiner Detailplanung. Könnten Sie Ihre Frage präzisieren ? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], der Service FragDenStaat generiert eine gewöhnliche E-Mail, welche an StraßenNRW (kontakt@stra…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lagepläne Sanierung Geh- und Radweg an B264 "Lütticher Str." Aachen-Kelmis(BE) [#234907]
Datum
13. Januar 2022 20:29
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], der Service FragDenStaat generiert eine gewöhnliche E-Mail, welche an StraßenNRW (kontakt@strassen.nrw.de) versandt wurde. Beide E-Mails sind nach Aussage von Frau [geschwärzt] ja auch angekommen. Die Defizite bestehen also in Ihren hausinternen Weiterleitungen meiner E-Mails. Gerne meine Fragen nochmal im Detail: 1. Der gemeinsame Geh- und Radweg an der B264 zwischen Aachen und Kelmis ist kein einheitlich-durchgehender Radweg sondern ist von mehreren Siedlungen unterbrochen. Auf welchen Streckenabschnitten wird der Geh- und Radweg saniert? 2. Im Bestand besteht streckenweise ein beidseitiger Geh- und Radweg und teilweise nur ein einseitiger Geh- und Radweg. Werden die Geh- und Radwege beidseitig saniert und werden die einseitigen Streckenabschnitte zu durchgängigen beidseitigen Geh- und Radwegen ausgebaut? 3. Die Sanierung ist keine reine Oberflächensanierung, sondern die Wege werden gleichzeitig verbreitert. Auf welche Querschnittsbreiten werden die Wege ausgebaut? Ausnahmslos 2,50m auf allen Streckenabschnitten? Für die Beantwortung meiner Fragen ist vermutlich eine Kartenansicht sinnvoll, so sie denn existiert. Vielen Dank für Ihre Informationen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 234907 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbetrieb Straßenbau NRW
B 264 Radwegsanierung Lütticherstraße Sehr Antragsteller/in die Radwege entlang der Lütticherstraße werden in Fa…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
B 264 Radwegsanierung Lütticherstraße
Datum
14. Januar 2022 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Radwege entlang der Lütticherstraße werden in Fahrtrichtung Belgien vom Ortsausgang Aachen bis zur Grenze und in Fahrtrichtung Aachen von der Waldschänke bis Ortseingang saniert. Die Sanierung erfolgt in einer gemeinsamen Maßnahme mit der Regionetz, die hier diverse Versorgungsleitungen erneuert. Eine Planung gibt es hierfür nicht, da die Wege lediglich im Bestand saniert werden. In den Sanierungsbereichen wird die neue Fahrbahnbreite entsprechend den örtlichen Gegebenheiten 2.5m betragen. Die Benutzungspflichten werden nicht verändert, d.h. die Richtungsradwege und Rad-Gehwege bleiben so wie bisher bestehen. Für weitre Rückfragen stehe ich ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: B 264 Radwegsanierung Lütticherstraße [#234907] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Di…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: B 264 Radwegsanierung Lütticherstraße [#234907]
Datum
14. Januar 2022 20:43
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese beantwortet einen Großteil meiner Fragen, eine letzte Rückfrage verbleibt noch: In Fahrtrichtung Aachen befindet sich im Bestand zwischen der Reimser Straße (Bushaltestelle Entenpfuhler Weg) und der Waldschenke ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg im Einrichtungsverkehr in Hochbord-Ausführung mit größtenteils sehr geringer Breite (ca. 1,20m). Entnehme ich Ihrer E-Mail richtig, dass dort weder eine Sanierung der Radwegbreite noch eine Änderung der Benutzungspflicht geplant ist? Außerdem möchte ich noch anmerken, dass ich zu dieser umfangreichen Baumaßnahme keinerlei Informationen im Internet finden könnte. Proaktive Bürgerinformationen halte ich für unbedingt erforderlich und liegen letztlich auch in Ihrem Interesse, da sie solche Anfragen überflüssig machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234907/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: B 264 Radwegsanierung Lütticherstraße [#234907] Sehr << Anrede >> es wäre schön, wenn Sie meine R…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: B 264 Radwegsanierung Lütticherstraße [#234907]
Datum
2. Februar 2022 14:33
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es wäre schön, wenn Sie meine Rückfrage vom 14.01. noch beantworten könnten, um meinen Antrag abschließen zu können. Hier nochmal eine Kopie meiner Frage: In Fahrtrichtung Aachen befindet sich im Bestand zwischen der Reimser Straße (Bushaltestelle Entenpfuhler Weg) und der Waldschenke ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg im Einrichtungsverkehr in Hochbord-Ausführung mit größtenteils sehr geringer Breite (ca. 1,20m). Entnehme ich Ihrer E-Mail richtig, dass dort weder eine Sanierung der Radwegbreite noch eine Änderung der Benutzungspflicht geplant ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234907/