Lageso, Dienstreisen

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Welche Dienstreisen ins Ausland von Mitarbeitern des Lageso wurden mit welcher Begründung genehmigt, durchgeführt und mit welchen Ergebnissen ausgewertet und für die Behörde verwertet.?Zeitraum seit 2015.

Mit freundlichen Grüßen
Wulf Wewel

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
Wulf Wewel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Wulf Wewel
Betreff
Lageso, Dienstreisen [#177172]
Datum
27. Januar 2020 13:54
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Dienstreisen ins Ausland von Mitarbeitern des Lageso wurden mit welcher Begründung genehmigt, durchgeführt und mit welchen Ergebnissen ausgewertet und für die Behörde verwertet.?Zeitraum seit 2015. Mit freundlichen Grüßen Wulf Wewel Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wulf Wewel Anfragenr: 177172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177172 Postanschrift Wulf Wewel << Adresse entfernt >>
Wulf Wewel
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lageso, Dienstreisen“ vom 27.01.2020 (#1…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
Wulf Wewel
Betreff
AW: Lageso, Dienstreisen [#177172]
Datum
7. März 2020 18:43
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Lageso, Dienstreisen“ vom 27.01.2020 (#177172) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Wulf Wewel Anfragenr: 177172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177172 Postanschrift Wulf Wewel << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 27.01.2020 - Dienstreisen in das Ausland Sehr geehr…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 27.01.2020 - Dienstreisen in das Ausland
Datum
13. März 2020 10:15
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Wewel, ich bitte die verspätete Eingangsbestätigung Ihrer im Betreff genannten Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu entschuldigen. Gerne werden wir Ihnen die erbetene Auskunft erteilen und haben bereits Informationen in unserem Hause angefragt, die jedoch noch nicht vollständig vorliegen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis, da mehrere Abteilungen/Büroleitungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin mit der Fragestellung befasst sind (keine zentrale Erfassung von Dienstreisen). Ich informiere Sie vorab, wie von Ihnen erbeten, über die Gebührenpflicht gemäß § 16 des IFG für Auskünfte nach diesem Gesetz. Die zu erhebende Gebühr wird nach dem Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 aufwandsbezogen ermittelt. Für die von Ihnen erbetene Auskunft im Rahmen des IFG erheben wir danach eine Gebühr in Höhe von 30,- €, die vor Auskunftserteilung zu entrichten wäre. Das von Ihnen parallel erwähnte Verbraucherinformationsgesetz findet auf Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches<https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmittel-_und_Futtermittelgesetzbuch> (kurz "LFGB") sowie auf Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes<https://de.wikipedia.org/wiki/Produktsicherheitsgesetz_(Deutschland)> (kurz "ProdSG") Anwendung (§ 1 VIG) Anwendung. Ihr Auskunftsersuchen fällt nicht in diesen speziellen Themenkreis. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen aufrecht erhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 27.01.2020 - Dienstreisen in das Ausland Sehr g…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 27.01.2020 - Dienstreisen in das Ausland
Datum
14. Mai 2020 09:58
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Wewel, ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 27. Januar 2020 nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und auf meine Antwort vom 13. März 2020. Bitte teilen Sie mir bis zum 27. Mai 2020 mit, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen möchten. Anderenfalls würde ich Ihr Auskunftsersuchen als erledigt betrachten. Mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Rückruf: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 27.01.2020 - Dienstreisen in das Ausland […
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
Rückruf: Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 27.01.2020 - Dienstreisen in das Ausland
Datum
14. Mai 2020 10:00
Status
[geschwärzt], [geschwärzt] möchte die Nachricht "Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 27.01.2020 - Dienstreisen in das Ausland" zurückrufen.