Lageso-Prüfbericht

Prüfbericht zur gesamtstädtischen Steuerung und vertraglichen Regelung bei der Unterbringung von Asylbewerbern durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Dezember 2015
  • Frist
    19. Januar 2016
  • Ein:e Follower:in
Günter Bartsch
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Rechnungshof von Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
Lageso-Prüfbericht [#12209]
Datum
18. Dezember 2015 14:54
An
Rechnungshof von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Prüfbericht zur gesamtstädtischen Steuerung und vertraglichen Regelung bei der Unterbringung von Asylbewerbern durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in Berlin.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch
Rechnungshof von Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.15 Rechnungshof von Berlin PAG-01.06.07-3/2015 …
Von
Rechnungshof von Berlin
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.15
Datum
22. Dezember 2015 13:43
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
299,4 KB
Rechnungshof von Berlin PAG-01.06.07-3/2015 Herr Marcinkowski, PA G 3 Sehr geehrter Herr Bartsch, zu o. g. Betreff übersende ich Ihnen ein Schreiben vorab per E-Mail zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Rechnungshof von Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.2015 Die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin …
Von
Rechnungshof von Berlin
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.2015
Datum
14. Januar 2016 11:16
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
563,3 KB
Die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin PAG-01.06.07-3/2015 Herr Marcinkowski, PA G 3 Sehr geehrter Herr Bartsch, Sie erhalten ein Schreiben zu o. g. Betreff vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.2015 (Geschäftszeichen PAG-01.06.07-3/2015) [#…
An Rechnungshof von Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.2015 (Geschäftszeichen PAG-01.06.07-3/2015) [#12209]
Datum
25. Januar 2016 14:57
An
Rechnungshof von Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Rückmeldung (Geschäftszeichen PAG-01.06.07-3/2015). Mit der Übermittlung der Zusammenfassung wäre ich zunächst einverstanden. Da ich deren Inhalt nicht kenne, möchte ich mir vorbehalten, zu einem späteren Zeitpunkt die Übersendung des Prüfbericht selbst zu beantragen. Sofern für die Übermittlung der Zusammenfassung Kosten anfallen, teilen Sie mir die Höhe bitte vorab mit. Mit freundlichen Grüßen, Günter Bartsch Anfragenr: 12209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Rechnungshof von Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.2015, Ihre E-Mail vom 25.1.2016
Von
Rechnungshof von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.2015, Ihre E-Mail vom 25.1.2016
Datum
11. Februar 2016
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Rechnungshof von Berlin
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.15 Rechnungshof von Berlin PA G 3 Sehr geehrter Herr …
Von
Rechnungshof von Berlin
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.15
Datum
12. Februar 2016 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
406,8 KB
Rechnungshof von Berlin PA G 3 Sehr geehrter Herr Bartsch, Sie erhalten ein Schreiben zu o. g. Betreff vorab per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.15 [#12209] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für …
An Rechnungshof von Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 18.12.15 [#12209]
Datum
16. März 2016 22:03
An
Rechnungshof von Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Nachricht – und bitte entschuldigen Sie die späte Reaktion. Mit der Übersendung der Zusammenfassung zu den von Ihnen genannten Gebühren bin ich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen, Günter Bartsch Anfragenr: 12209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Rechnungshof von Berlin
IFG-Antrag vom 18.12.2015 - Anfragenr. 12209 Sehr geehrter Herr Bartsch, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die…
Von
Rechnungshof von Berlin
Betreff
IFG-Antrag vom 18.12.2015 - Anfragenr. 12209
Datum
12. April 2016 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bartsch, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die Piratenfraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin heute die Prüfungsmitteilung, zu der Sie eine zusammenfassende Aktenauskunft nach dem IFG beantragt hatten, online ( https://ifg.piratenfraktion-berlin.de/2016/04/12/strukturelles-versagen-des-sozialsenats-das-vernichtende-urteil-der-rechnungspruefung/) veröffentlicht hat. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag angesichts dessen weiter aufrechterhalten. Die Rücknahme Ihres Antrags würde gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 und 3 VGebO Gebühren in Höhe von einem bis fünf Zehnteln der vollen Gebühr auslösen. Mit freundlichen Grüßen
Günter Bartsch
AW: IFG-Antrag vom 18.12.2015 - Anfragenr. 12209 [#12209] Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Info…
An Rechnungshof von Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 18.12.2015 - Anfragenr. 12209 [#12209]
Datum
12. April 2016 21:10
An
Rechnungshof von Berlin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> danke für die Information. Ich ziehe meinen Antrag zurück. Verstehe ich § 6 Abs. VGebO richtig, dass Gebühren nur dann anfallen, wenn mit der Erstellung der Zusammenfassung („sachliche Bearbeitung“) – bereits begonnen wurde? Gegebenenfalls und falls Gebühren von mehr als zwei Zehnteln der vollen Gebühr anfallen, würde ich Sie bitten, mir mitzuteilen inwieweit diese Bearbeitung bereits stattgefunden hat. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 12209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>
Rechnungshof von Berlin
Antw: AW: IFG-Antrag vom 18.12.2015 - Anfragenr. 12209 [#12209] Sehr geehrter Herr Bartsch, Ihr Antrag ist sach…
Von
Rechnungshof von Berlin
Betreff
Antw: AW: IFG-Antrag vom 18.12.2015 - Anfragenr. 12209 [#12209]
Datum
13. April 2016 09:55
Status
Sehr geehrter Herr Bartsch, Ihr Antrag ist sachlich soweit bearbeitet, dass Ihr Bescheid und die Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse Ende dieser Woche hätte versendet werden können. Der Aufwand ist aber insgesamt als gering einzuschätzen, so dass die Gebühr nicht höher als zwei Zehntel der vollen Gebühr ausfallen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Günter Bartsch
AW: Antw: AW: IFG-Antrag vom 18.12.2015 - Anfragenr. 12209 [#12209] Sehr geehrt<< Anrede >> Danke. I…
An Rechnungshof von Berlin Details
Von
Günter Bartsch
Betreff
AW: Antw: AW: IFG-Antrag vom 18.12.2015 - Anfragenr. 12209 [#12209]
Datum
23. April 2016 09:27
An
Rechnungshof von Berlin
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Danke. Ich ziehe meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Günter Bartsch Anfragenr: 12209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Bartsch << Adresse entfernt >>