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Lamia Messari-Becker wird nicht wieder in den Umweltsachverständigenrat berufen

Warum wurde Frau Messari-Becker nicht mehr berufen ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wurde Frau Me…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lamia Messari-Becker wird nicht wieder in den Umweltsachverständigenrat berufen [#188841]
Datum
13. Juni 2020 09:39
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wurde Frau Messari-Becker nicht mehr berufen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188841 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Juni 2020, in der Sie um Auskunft zur Frage bat…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Lamia Messari-Becker wird nicht wieder in den Umweltsachverständigenrat berufen [#188841]
Datum
10. Juli 2020 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Juni 2020, in der Sie um Auskunft zur Frage baten, warum Frau Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker nicht wiederberufen wurde. Ich werte Ihr Informationsbegehren als Bürgeranfrage und antworte Ihnen gern wie folgt: Es ist vollkommen üblich, dass Mitglieder von Räten und Gremien der Bundesregierung nicht wiederberufen werden, nicht nur beim SRU. Im aktuellen Fall betraf dies vier von sieben Personen, von denen zwei jeweils eine Ratsperiode im Amt waren. Zwischen 1992 und 2016 lag in sechs von sieben Fällen die Fluktuation sogar höher als 2020. Insgesamt soll die personelle Zusammensetzung des SRU u.a. den zu erwartenden politischen Herausforderungen der kommenden vier Jahre entsprechen. Ich bitte um Verständnis, dass ich aufgrund des Persönlichkeitsschutzes keine Auskünfte zu einzelnen Personen geben kann. Mit freundlichen Grüßen