Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor

Hersteller und Modell der "LED-Taschenlampe"

Hersteller und Modell des "Rettungsmesser"
Handelt es sich bei dem genannten Messer um ein
Rettungsmesser wie es das BKA beschreibt?

" https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwi8m6Pu04TfAhUSblAKHT1LCicQFjAAegQIAxAC&url=https%3A%2F%2Fwww.bka.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FUnsereAufgaben%2FDeliktsbereiche%2FWaffen%2FFeststellungsbescheide%2FMesser%2F030828FbZ20Rettungsmesser.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D1&usg=AOvVaw3G5HEcCjrl_gEK6NLyRqHT "

Sollte das Messer die im Feststellungsbescheid aufgeführten Merkmale NICHT besitzen, fällt es dann unter das Führverbot nach § 42 a WaffG?
Eigenschaften hier nachzulesen: " https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html "
Sollte das Messer tatsächlich einem Führverbot unterliegen, wie wird der gesetzeskonforme Transport durch die neuen Kameraden und Kameradinnen von der Lehrgangsstätte nach Hause oder ggf. in das Feuerwehrgerätehaus sichergestellt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2018
  • Frist
    5. Januar 2019
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hersteller un…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor [#35039]
Datum
3. Dezember 2018 23:10
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hersteller und Modell der "LED-Taschenlampe" Hersteller und Modell des "Rettungsmesser" Handelt es sich bei dem genannten Messer um ein Rettungsmesser wie es das BKA beschreibt? " https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=2ahUKEwi8m6Pu04TfAhUSblAKHT1LCicQFjAAegQIAxAC&url=https%3A%2F%2Fwww.bka.de%2FSharedDocs%2FDownloads%2FDE%2FUnsereAufgaben%2FDeliktsbereiche%2FWaffen%2FFeststellungsbescheide%2FMesser%2F030828FbZ20Rettungsmesser.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D1&usg=AOvVaw3G5HEcCjrl_gEK6NLyRqHT " Sollte das Messer die im Feststellungsbescheid aufgeführten Merkmale NICHT besitzen, fällt es dann unter das Führverbot nach § 42 a WaffG? Eigenschaften hier nachzulesen: " https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html " Sollte das Messer tatsächlich einem Führverbot unterliegen, wie wird der gesetzeskonforme Transport durch die neuen Kameraden und Kameradinnen von der Lehrgangsstätte nach Hause oder ggf. in das Feuerwehrgerätehaus sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwe…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
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Betreff
AW: Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor [#35039]
Datum
5. Januar 2019 01:29
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor“ vom 03.12.2018 (#35039) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
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Betreff
AW: Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor [#35039]
Datum
5. Januar 2019 01:29
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor“ vom 03.12.2018 (#35039) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage und das damit verbundenen Interesse an unserem Starterpaket f…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor
Datum
15. Januar 2019 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage und das damit verbundenen Interesse an unserem Starterpaket für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Feuerwehrgrundlehrganges in Hessen. Gerne beantworten wir die von Ihnen gestellten Fragen. Die Sicherheitsleuchte wird von der Firma PARAT (PARALUX® PX2) hergestellt. Sie verfügt über einen besonderen Schutz im Explosionsbereich und ist somit einsatztauglich. Das Rettungsmesser ist von der Firma METMAXX ® (Rettungsmesser "Compactsecurity"). Es unterfällt nicht dem Waffenbegriff des Waffengesetzes. Da sich die Messerklinge nicht einhändig öffnen und arretieren lässt, handelt es sich auch nicht um ein Einhandmesser. Es hat keine feststehende Klinge; zudem ist die ausklappbare Klinge nicht länger als 12 cm. Damit gilt auch das Führensverbot des § 42a WaffG nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte schicken Sie mir die georderte Anzahl an Taschenlampen und Messern sowi…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor [#35039]
Datum
16. Januar 2019 00:12
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte schicken Sie mir die georderte Anzahl an Taschenlampen und Messern sowie deren Stückpreis. Ist das das von Ihnen genannte Messer: Hersteller: "Metmaxx®" Modell:"Rettungsmesser 'CompactSecurity'" Link:"https://de.crimex.com/werbeartikel/artikel-152-ca490602/metmaxx-rettungsmesser-compactsecurity-schwarz-werbegeschenk.html" ? Wenn es das nicht ist, würde ich Sie bitten mir eine andere Möglichkeit/Website zu zeigen, um das Messer zu sehen. Sollte es sich um das genannte Messer handeln, so bitte ich Sie mir zu erläutern wieso das Messer NICHT unter das Führverbot nach § 42a WaffG fallen sollte. Die von Ihnen genannten Merkmale: " Es hat keine feststehende Klinge; zudem ist die ausklappbare Klinge nicht länger als 12 cm." sind anscheinend durcheinander geraten! Das Führverbot nach § 42a WaffG besagt nämlich das "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm." dem Führverbot unterliegen. Das Messer (Link) ist ganz klar ein Einhandmesser mit feststellbarer Klinge. Die vom BKA beschriebenen Eigenschaften eines Rettungsmessers besitzt es auch nicht, folglich ist es auch kein Werkzeug gemäß WaffG. Der Gurtschneider und Glasbrecher spielen in der rechtlichen Beurteilung also keine Rolle. Daher erneut die Frage wie der gesetzteskonforme Transport dieses Messers durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Feuerwehrgrundlehrganges in Hessen gewährleistet wird? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Rückfrage teile ich Ihnen abschließend gerne Folgendes mit: Das Land hat im…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor [#35039]
Datum
18. Februar 2019 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Rückfrage teile ich Ihnen abschließend gerne Folgendes mit: Das Land hat im Jahr 2018 3.000 Starterpakete beschafft und dafür rund 150.000 Euro investiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Stückpreisen einzelner Bestandteile des Starterpakets unter Berufung auf §82 (4) HDSIG keine Auskunft geben können. Bzgl. des genannten Rettungsmessers teile ich Ihnen gerne erneut mit, dass dieses nach hiesiger Rechtsauffassung nicht unter das Führverbot nach § 42a WaffG fällt, da es nicht die technischen Merkmalen aufweist, die eine Eigenschaft als Einhandmesser im Sinne des Waffengesetzes begründen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> leider erschließt sich mir nicht weshalb die Information zu den einzelnen Stü…
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Betreff
AW: Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor [#35039]
Datum
26. März 2019 22:15
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> leider erschließt sich mir nicht weshalb die Information zu den einzelnen Stückpreisen zurückgehalten wird. In §82 (4) HDSIG sehe ich keinen Grund die Auskunft zu verweigern. Bitte erläutern Sie mir wie §82 (4) HDSIG die Auskunft verbietet oder senden Sie mir die Stückpreise der einzelnen Gegenstände im Starterpaket. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich befinde mich derzeit nicht im Haus. Ihre Mails…
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Betreff
Automatische Antwort: Land stellt Starterpaket für angehende Feuerwehr-Einsatzkräfte vor [#35039]
Datum
26. März 2019 22:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich befinde mich derzeit nicht im Haus. Ihre Mails werden nicht gelesen oder weitergeleitet. Bitte wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an [geschwärzt] Ab dem 8. April 2019 bin ich wieder im Büro für Sie zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]