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Landerfinanzausgleich
Anfrage an:
Bundesministerium der Finanzen
Wird in dem auf den Landerfinanzausgleich folgenden System eine Steuereinnahmepflicht berücksichtigt bzw. steht diese zur Diskussion?
Nach Medienberichten verzichtet das Bundesland Bayern auf die Einstellung von mehreren tausend Steuerprüfern, da zusätzliche Steuereinnahmen größtenteils dem Landerfinanzausgleich "zum Opfer fallen würden".
Ist diese Vorgehensweise im Sinne einer finanzpolitischen Sezession Bayerns rechtens? Wenn Ja, nennen Sie bitte die rechtlichen Grundlagen?
Anfrage abgelehnt
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Datum11. November 2019
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13. Dezember 2019
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