Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien

1. Fragebögen und Anschreiben an Verantwortliche im Rahmen der vom LfDI Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung vom 19.08.2020 (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/laenderuebergreifende-datenschutz-pruefung-sind-tracking-technologien-auf-websites-von-zeitungs-verlagen-rechtskonform/) angekündigten länderübergreifenden Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien.
2. Unterlagen zur länderübergreifenden Abstimmung zwischen den Aufsichtsbehörden in der zu 1. erwähnten Sache.
3. Unterlagen zum Auswahlverfahren und den Auswahlkriterien der im Rahmen des Prüfverfahren ausgewählten Verantwortlichen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien [#195572]
Datum
19. August 2020 15:56
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Fragebögen und Anschreiben an Verantwortliche im Rahmen der vom LfDI Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung vom 19.08.2020 (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/laenderuebergreifende-datenschutz-pruefung-sind-tracking-technologien-auf-websites-von-zeitungs-verlagen-rechtskonform/) angekündigten länderübergreifenden Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien. 2. Unterlagen zur länderübergreifenden Abstimmung zwischen den Aufsichtsbehörden in der zu 1. erwähnten Sache. 3. Unterlagen zum Auswahlverfahren und den Auswahlkriterien der im Rahmen des Prüfverfahren ausgewählten Verantwortlichen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195572/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 19. August 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass die gewü…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 19. August 2020
Datum
21. August 2020 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass die gewünschten Unterlagen hier nicht vorhanden sind. Unsere Behörde ist an der Prüfung nicht beteiligt. Mit freundlichen Grüßen