Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien

1. Fragebögen und Anschreiben an Verantwortliche im Rahmen der vom LfDI Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung vom 19.08.2020 (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/laenderuebergreifende-datenschutz-pruefung-sind-tracking-technologien-auf-websites-von-zeitungs-verlagen-rechtskonform/) angekündigten länderübergreifenden Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien.
2. Unterlagen zur länderübergreifenden Abstimmung zwischen den Aufsichtsbehörden in der zu 1. erwähnten Sache.
3. Unterlagen zum Auswahlverfahren und den Auswahlkriterien der im Rahmen des Prüfverfahren ausgewählten Verantwortlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Fragebögen und…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien [#195576]
Datum
19. August 2020 15:56
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Fragebögen und Anschreiben an Verantwortliche im Rahmen der vom LfDI Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung vom 19.08.2020 (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/laenderuebergreifende-datenschutz-pruefung-sind-tracking-technologien-auf-websites-von-zeitungs-verlagen-rechtskonform/) angekündigten länderübergreifenden Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien. 2. Unterlagen zur länderübergreifenden Abstimmung zwischen den Aufsichtsbehörden in der zu 1. erwähnten Sache. 3. Unterlagen zum Auswahlverfahren und den Auswahlkriterien der im Rahmen des Prüfverfahren ausgewählten Verantwortlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195576/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
LfDI RLP Az: 8.21.01:0006 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten. Zu Ihrem…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien [#195576]
Datum
26. August 2020 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
LfDI RLP Az: 8.21.01:0006 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten. Zu Ihrem Antragspunkt Nr. 1 lege ich Ihnen unser Musteranschreiben und den koordinierten Fragebogen nebst Hinweisen anbei. Zu Ihrem Antragspunkt Nr. 2 haben wir gestern telefonisch besprochen, dass es Ihnen nur darauf ankommt, zu erfahren, welche Datenschutzaufsichtsbehörden an der Prüfung beteiligt sind. Sie haben sich diesbezüglich mit einer einfachen Mitteilung einverstanden erklärt und auf die Übermittlung von Schriftverkehr zwischen den Aufsichtsbehörden verzichtet. Die beteiligten Aufsichtsbehörden sind die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Brandenburg. Zu Ihrem Antragspunkt Nr. 3 hänge ich Ihnen einen internen Vermerk an. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage und ihre Mühe in dieser Angelege…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien [#195576]
Datum
26. August 2020 10:15
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage und ihre Mühe in dieser Angelegenheit. Könnten Sie mir bitte noch die im Anschreiben erwähnten Excel-Tabellen übersenden? Vielen Dank auch dafür und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195576/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei. Mit freundlichen Grüßen,
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: AW: Länderübergreifende Datenschutz-Prüfung zu Tracking-Technologien [#195576]
Datum
26. August 2020 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei. Mit freundlichen Grüßen,

Dokumente