Länderübergreifende Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum

Die sog. "Länderübergreifende Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum" (https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/fuenf-laender-vereint-fuer-die-innere-sicherheit/).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juni 2019
  • Frist
    14. Juli 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die sog. "Lä…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Länderübergreifende Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum [#150617]
Datum
14. Juni 2019 13:07
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die sog. "Länderübergreifende Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum" (https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/fuenf-laender-vereint-fuer-die-innere-sicherheit/).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 14. Juni 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständ…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Länderübergreifende Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum [#150617]
Datum
17. Juni 2019 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 14. Juni 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Auskunftsantrag gem. LIFG vom 14. Juni 2019 wird angeschl…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Länderübergreifende Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum [#150617]
Datum
15. Juli 2019 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihren Auskunftsantrag gem. LIFG vom 14. Juni 2019 wird angeschlossen die Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum übersandt. Diese ist mit Unterzeichnung am 13. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit freundlichen Grüßen,