Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention - Handlungskatalog

im "Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Schleswig-Holstein" auf der Seite 147 heißt es:

"Nun beginnt die Umsetzungsphase: Alle Ressorts und die Staatskanzlei haben jeweils für sich einen Handlungskatalog aufgestellt und setzen diesen jetzt Schritt für Schritt um."

Bitte übersenden Sie mir den entsprechenden Handlungskatalog für die Staatskanzlei.

Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    13. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im "Land…
An Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention - Handlungskatalog [#180212]
Datum
12. Februar 2020 13:17
An
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im "Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Schleswig-Holstein" auf der Seite 147 heißt es: "Nun beginnt die Umsetzungsphase: Alle Ressorts und die Staatskanzlei haben jeweils für sich einen Handlungskatalog aufgestellt und setzen diesen jetzt Schritt für Schritt um." Bitte übersenden Sie mir den entsprechenden Handlungskatalog für die Staatskanzlei. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 180212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180212 Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
20200212 I. Antragsteller/in Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention Sehr geehrteAntragsteller/in auf …
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
20200212 I. Antragsteller/in Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention
Datum
25. Februar 2020 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,8 KB
image002.png
10,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag in Ihrer E-Mail vom 12.02.2020 an die Staatskanzlei sowie Ihre gleichlautenden Anträge an das Sozial- und Bildungsministerium auf Zuleitung der auf S. 147 des Landesaktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention im Land Schleswig-Holstein benannten Handlungskataloge, ergeht folgender Bescheid 1. Der Antrag wird ausgelegt als Antrag nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein. 2. Der Antrag wird abgelehnt. 3. Kosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben (§ 13 IZG-SH i.V.m. § 2 IZG-SH KostenVO). Begründung: Bei diesem, im Landesaktionsplan auf S. 147 beschriebenen Handlungskatalog eines jeden einzelnen Ressorts handelt es sich nicht um einen gesonderten Katalog, der neben dem Landesaktionsplan aufgestellt und schriftlich fixiert wurde. Vielmehr ist hiermit der Aktions- bzw. Maßnahmenplan eines jeden Ressorts gemeint, in dem die Maßnahmen der einzelnen Ressorts zusammen gefasst wurden, die es nach und nach umzusetzen galt und die Bestandteil des Landesaktionsplanes 1.0 geworden sind. Dieser liegt Ihnen in der im Jahr 2017 veröffentlichten Form vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, Staatskanzlei, 24105 Kiel, Düsternbrooker Weg 104 einlegen. Ergänzend zum obigen Bescheid gebe ich Ihnen gern nachstehende Information zum weiteren Vorgehen: Die Maßnahmen aller Ressorts wurden evaluiert. Diese Evaluation, aus der hervorgeht, ob und ich welchem Umfang die Maßnahmen umgesetzt wurden, wird derzeit aufbereitet und Bestandteil eines Landtagsberichtes werden, der derzeit erarbeitet wird. Es ist geplant, den Bericht nebst den Evaluationsergebnissen im Juni 2020 dem Landtag zuzuleiten. Im Anschluss daran wird der Bericht der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern persönlich unter u.s. Telefonnummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen