Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland

Von allen Landesbanken sind die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) in Stuttgart, die BayernLB in München, die NordLB in Hannover, die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) in Frankfurt und die SaarLB in Saarbrücken verblieben. Beim diesen Landesbanken tragen die Bürger der Länder das Risiko ihrer Handlungen und müssen im Schadensfall zahlen!
1.) Nennen Sie die Summe aller Credit Default Swap (CDS) in diesen Landesbanken.
2.) Haben diese Landesbanken sich untereinander Forderungen mit Credit Default Swap (CDS) versichert?

Anbei finden Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland.
Ich weise Sie explizit auf ihre Pflicht zur öffentlichen Auskunft hin. Sie haben öffentlich Auskunft zu geben!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Von allen Landesban…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland [#174315]
Datum
16. Januar 2020 10:35
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von allen Landesbanken sind die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) in Stuttgart, die BayernLB in München, die NordLB in Hannover, die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) in Frankfurt und die SaarLB in Saarbrücken verblieben. Beim diesen Landesbanken tragen die Bürger der Länder das Risiko ihrer Handlungen und müssen im Schadensfall zahlen! 1.) Nennen Sie die Summe aller Credit Default Swap (CDS) in diesen Landesbanken. 2.) Haben diese Landesbanken sich untereinander Forderungen mit Credit Default Swap (CDS) versichert? Anbei finden Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland. Ich weise Sie explizit auf ihre Pflicht zur öffentlichen Auskunft hin. Sie haben öffentlich Auskunft zu geben!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174315 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei finden Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutsch…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland [#174315]
Datum
16. Januar 2020 10:42
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Anbei finden Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Bundesrepublik Deutschland. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - www_bundesverfassungsgericht_de_shareddocs_entscheidungen_de.pdf Anfragenr: 174315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174315
Bundesministerium der Finanzen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland
Datum
11. Februar 2020 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland“ vom…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland [#174315]
Datum
12. August 2020 17:17
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland“ vom 16.01.2020 (#174315) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 177 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174315/
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 – O 1319/20/10044 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland
Datum
19. August 2020 11:51
Status
Warte auf Antwort
V B 5 – O 1319/20/10044 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 12. August 2020 bitten Sie um Sachstandsangabe zur Bearbeitung Ihres IFG-Antrags vom 16. Januar 2020. Dieser wurde im Bundesministerium der Finanzen (BMF) unter dem Geschäftszeichen V B 5 – O 1319/20/10044 bearbeitet. Nachstehend übersende ich Ihnen noch einmal unsere Nachricht vom 11. Februar 2020, die den Bescheid zu Ihrem Antrag enthält. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in für den Fall das mein Einwand kostenlos ist möchte ich Widerspruch erheben und das B…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland [#174315]
Datum
6. September 2020 20:24
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in für den Fall das mein Einwand kostenlos ist möchte ich Widerspruch erheben und das Bundesministerium der Finanzen bitten die entsprechenden Informationen, die Auflistung aller Credit Default Swaps (CDS)in den genannten Landesbanken mit den zuzuordnenden Counterparts als Datei auszuweisen. Es darf nicht die Möglichkeit bestehen, dass Landesbanken sich gegenseitig Forderungen versichern. Sie haben als Ministerium die Sorgfaltspflicht und könnten bei Unterlassung das Staatswohl gefährden wie im Jahr 2008. Ich denke, es ist ein gut gemeinter Rat von mir und Ihre Aufgabe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174315/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundliche…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland [#174315]
Datum
15. September 2020 20:04
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174315/
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 – O 1319/20/10044 Nur per E-Mail Antragsteller/in Antragsteller/in Twixlumer Straße 71 26723 Emden Infor…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland [#174315]
Datum
2. Oktober 2020 11:36
Status
Warte auf Antwort
V B 5 – O 1319/20/10044 Nur per E-Mail Antragsteller/in Antragsteller/in Twixlumer Straße 71 26723 Emden Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 6. und 15. September 2020. Ihr Widerspruch vom 6. September 2020 gegen meinen Bescheid vom 11. Februar 2020 ist im Bundesministerium der Finanzen am 6. September 2020 eingegangen. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Erhebung eines Widerspruchs dem Schriftformerfordernis unterliegt, vgl. § 70 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Eine Erhebung mittels einfacher E-Mail reicht hierfür nicht aus. Insoweit verweise ich auch auf die Rechtsbehelfsbelehrung in meinem Bescheid vom 11. Februar 2020. Da Ihr eingelegter Widerspruch diesem Formerfordernis nicht genügt, müsste ich diesen Widerspruch bereits als unzulässig zurückweisen. Daneben bestehen weitere Bedenken an der Zulässigkeit Ihres Widerspruchs: Im Widerspruchsverfahren sind nicht nur Formvorschriften zu erfüllen. Dieser muss z.B. auch fristgerecht eingelegt werden. Dazu verweise ich ebenfalls auf die Rechtsbehelfsbelehrung in meinem o.g. Bescheid. Ihr IFG-Antrag vom 16. Januar 2020 wurde bereits mit Bescheid vom 11. Februar 2020 beschieden. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Mit E-Mail vom 12. August 2020 baten Sie um Sachstandsangabe zur Bearbeitung Ihres IFG-Antrags vom 16. Januar 2020. Daraufhin wurde Ihnen der bereits übermittelte Bescheid erneut per E-Mail vom 19. August 2020 übersandt. Der Bescheid vom 11. Februar 2020 war zu diesem Zeitpunkt bereits bestandskräftig. Sofern Sie an Ihrem Widerspruch festhalten, ist nach derzeitigem Bearbeitungsstand lediglich von einer geringen Erfolgsaussicht auszugehen. Eine endgültige Entscheidung kann jedoch erst nach vollständiger Durchführung des Widerspruchsverfahrens getroffen werden. Darüber hinaus möchte ich Sie auch darauf hinweisen, dass im Falle einer vollständigen oder teilweisen Zurückweisung eines Widerspruchs Gebühren von mindestens 30,00 Euro anfallen (§ 10 Absatz 3 IFG i. V. m. § 1 Absatz 1 Informationsgebührenverordnung und Teil A Nr. 5 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Informationsgebührenverordnung). Bitte prüfen Sie, ob Sie an Ihrem Widerspruch festhalten wollen und das Formerfordernis nachholen oder ob Sie den Widerspruch im Hinblick auf die offensichtliche Verfristung zurücknehmen wollen. Außerdem weise ich darauf hin, dass die Einlegung eines Widerspruchs nicht unter der „Bedingung der Kostenfreiheit“ möglich ist, da hierrüber erst am Ende des Widerspruchsverfahrens entschieden werden kann. Sollte ich bis 20. Oktober 2020 keine Nachricht von Ihnen erhalten, werde ich über Ihren Widerspruch nach Aktenlage entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland [#174315]
Datum
17. Oktober 2020 16:00
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174315/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es ist gerade jetzt wichtig von Ihnen Antwort zu erhalten, da erst am 28.04.2021 …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Landesbanken der Bundesrepublik Deutschland [#174315]
Datum
16. April 2021 14:43
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es ist gerade jetzt wichtig von Ihnen Antwort zu erhalten, da erst am 28.04.2021 die Jahresbilanz 2020 der Nord/LB veroeffentlicht wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174315/