Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen
Die Ausführungsbestimmungen der Stadt Schwerin bezüglich der (1) Rauchwarnmelder und der (2) Belüftung in Wohnungen (vgl. §48 Abs. 4 und §47 Abs. 2 Landesbauordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern).
§47 Abs. 2 Landesbauordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
Insoweit die Landeshauptstadt Schwerin angibt, dass sie vom Land nur eine Handlungsempfehlung vom Februar 2013 erhalten habe, und keine weitere Ausführungsbestimmungen erlassen habe, teilen Sie mir bitte auch mit, wieso der Belichtung mit Tageslicht (das ja in Norddeutschland ohnehin recht trübe und Depressions-fördernd ist, zumal ich es ja nur durch die bräunliche Tönung der Isolations-Scheibe erhalte) so große Bedeutung beigemessen wird, während aber die Gesundheitsrisiken durch erhöhte Kohlenstoffdioxid und Dihydrogenium Konzentration und die furchtbare Stickigkeit in meinem 14m² Schlafzimmer völlig unbeachtet bleiben.
§48 Abs. 4 Landesbauordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
Auch die Rauchwarnmelder scheinen mir sogar paradox zu wirken, weil sie irgendwie gar nicht funktionieren können, oder weil sie falsch eingesetzt werden (mir wurde zum Beispiel keine hinreichende Bedienungsanleitung erhalten).
Hierzu habe ich eine Grafik vorbereitet: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_and_smoke_deaths_per_inhabitant_(F.Rep.GERM).svg
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Datum13. Juni 2019
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16. Juli 2019
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- Arne Wörner
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- Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#150444]
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- Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#150444]
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- 13. Juni 2019 14:54
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- WG: Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#150444]; hier: Eingangsbestätigung
- Datum
- 17. Juni 2019 09:32
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- Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#150444]; hier: Ihre E-Mail vom 13.06.2019
- Datum
- 2. Juli 2019 10:37
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- Arne Wörner
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- AW: Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#150444]; hier: Ihre E-Mail vom 13.06.2019 [#150444]
- Datum
- 2. Juli 2019 10:59
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- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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- AW: Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#150444]; hier: Ihre E-Mail vom 13.06.2019 [#150444]
- Datum
- 16. Juli 2019 16:09
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- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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- AW: Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen [#150444]; hier: Ihre E-Mail vom 13.06.2019 [#150444]
- Datum
- 16. Juli 2019 16:10
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- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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- Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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- Landesbauordnung/Ausführungsbestimmungen [ 150444]; hier: Ihre Schreiben vom 16.07.2019
- Datum
- 1. August 2019 15:54
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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