A.Wrner01.08.19_geschwaerzt.pdf

Abschließender ablehnender Bescheid.

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Landesbauordnung / Ausführungsbestimmungen

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Ministerium für Energie, en 154 Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 2oR? 2, RES ey EZ zer Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Bearbeiterin: Telefon: E-Mail: Geschäftszeichen: Datum: em.mv-regierung.de 30. Juli 2019 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) auf Zugang zu Informa- tionen zu Ausführungsbestimmungen der Stadt Schwerin zu den 88 47, 48 LBauO M-V und zur Bedeutung der Belichtung und Belüftung von Räumen hier: Ihr Schreiben vom 16.07.2019 Sehr | zu Ihrem Antrag nach dem IFG M-V ergeht folgender Bescheid: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Begründung . Mit Schreiben vom 16.07.2019, eingegangen am 18.07.2019, bitten Sie um Prüfung, ob Beratungsprotokolle zur Landtagsdrucksache 4/1810 bezüglich der Belüftung und bezüg- lich einesfiktiven perniziösen Bauherren vorliegen, die eingesehen werden dürfen. Ihr Antrag war auszulegen. Der Antragist insofern klar, als Sie einen Zugang zu Plenar- protokollen zur Landtagsdrucksache 4/1810 wünschen, die sich mit Fragen der Belüftung im Sinne von $ 47 Absatz 2 LBauO M-V befassen. Der Antrag ist insofern unklar, als Sie um Prüfung bitten, Beratungsprotokolle „bezüglich einesfiktiven perniziösen Bauherren“ einsehen zu dürfen. Dieses Begehren ist dahin ausgelegt worden, dass Sie auch insoweit Allgemeine Datenschutzinformationen: Der Kontakt mit dem Ministerium ist mit einer Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden(Rechtsgrund- lage: Art. 6 (1) e DS-GVOi. V.m. 84 DSG M-V). Weitere Informationen zu Ihren Datenschutzrechtenfinden Sie unter www.regierung-mv.de/Datenschutz. Hausanschrift: Schloßstraße 6 — 8 - 19053 Schwerin Telefon: 0385 588-0 Telefax: 0385 588-8099 E-Mail: poststelle@em.mv-regierung.de Internet:www.em.regierung-mv.de
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Zugang zu Plenarprotokollen zur Landtagsdrucksache 4/1810 wünschen, die sich mit Fra- gen der Belüftung im Sinne von $ 47 Absatz 2 LBauO M-V befassen. Das IFG M-V gewährt nach seiner Zielstellung den freien Zugang zu in den Behörden vorhandenen Informationen (8 1 Absatz 1 IFG M-V). Die entsprechenden Plenarprotokolle mit den Landtags-Drucksachennummern 4/64 und 4/74 des Landtages Mecklenburg - Vorpommern zur Landtags-Drucksache 4/1810 sind im Ministerium für Energie, Infra- struktur und Digitalisierung Mecklenburg - Vorpommern nicht vorhanden. Ihr Antrag war daher abzulehnen. Die entsprechenden zwei Plenarprotokolle, die über die Internetseite des Landtages Mecklenburg-Vorpommern öffentlich zugänglich, sind zwar Fundstellen, auf die grund- sätzlich hätte verwiesen werden können. In beiden wird jedoch auf die von Ihnen ange- sprochene Problematik der Belüftung nicht eingegangen, so dass eine Verweisung darauf nicht möglichist. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Da nach $ 1 Absatz 3 IFGKostVO M-V die Vor- schriften des VwKostG M-V unberührt bleiben, richten sich die Kosten für die Ablehnung nach 8 15 Absatz 1 Satz 1 VwKostG M-V. Danach wird keine Verwaltungsgebühr erho- ben, wenn ein Antrag ausschließlich wegen Unzuständigkeit der Behörde abgelehntwird. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vor- pommern - Schloßstraße 6-8, 19053 Schwerin - erhoben werden. Daneben kann der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklen- burg-Vorpommern unter der Adresse Schloss Schwerin, Lennestraße 1, 19053 Schwerin angerufen werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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