Landesförderung "Digitale Stadt Jena"

- Absprachen und Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der bitkom-Bewerbung "Digitale
Stadt".
- Absprachen und Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit Jena als "Modellregion Digitale Stadt".
- sämtlichen Schriftverkehr diesbezüglich zwischen Behörden der Stadt Jena bzw. Firmen und Vertretern der Thüringer Landesregierung bzw. dem TMWWDG.
- eventuell vorliegende Kriterien, Richtlinien und (juristische) Gutachten für die Auswahl und Aufnahme von Projekten und Firmen in den Förderantrag.
- eventuell vorliegende Beschlüsse und Entwürfe zur Gestaltung der Verträge, die im Rahmen der Förderungen geschlossen werden sollen oder bereits worden sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Abspra…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Landesförderung "Digitale Stadt Jena" [#30724]
Datum
11. Juni 2018 18:33
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Absprachen und Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit der bitkom-Bewerbung "Digitale Stadt". - Absprachen und Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit Jena als "Modellregion Digitale Stadt". - sämtlichen Schriftverkehr diesbezüglich zwischen Behörden der Stadt Jena bzw. Firmen und Vertretern der Thüringer Landesregierung bzw. dem TMWWDG. - eventuell vorliegende Kriterien, Richtlinien und (juristische) Gutachten für die Auswahl und Aufnahme von Projekten und Firmen in den Förderantrag. - eventuell vorliegende Beschlüsse und Entwürfe zur Gestaltung der Verträge, die im Rahmen der Förderungen geschlossen werden sollen oder bereits worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben recht... ich bin es :) Aber wer in Thüringen sollte bei dem Thema auch s…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesförderung "Digitale Stadt Jena" [#30724]
Datum
30. Juni 2018 11:50
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben recht... ich bin es :) Aber wer in Thüringen sollte bei dem Thema auch sonst so viele Fragen stellen ;) Allerdings stellt sich mir hierbei die Frage, welchen Unterschied dies für die Beantwortung der Frage machen sollte? In § 6 Abs. 2 ThürIFG ist der Nachweis der Identität des Antragstellers nur eine "kann"-Regelung. Es liegt also in Ihrem Ermessen personenbezogene Daten zu Anfragen zu Speichern, oder diese weitestgehend anonym zu bearbeiten. Da Sie sich scheinbar selbst gern Datenschutzthemen ausliefern wären meine ersten Nachfragen: 1. Wozu Speichern Sie überhaupt personenbezogene Daten zu IFG-Anfragen? Was ist hier der Zweck? 2. Wer hat alles Zugriff auf diese Daten? Insbesondere andere Ministerien und Behörden? 3. Werden diese direkt am (elektronische) Dokument gespeichert oder getrennt voneinander? 4. Gibt es in Ihrem Hause eine Liste der Verarbeitungsvorgänge die im Zusammenhang mit IFG-Anfragen stehen? 5. Gibt es eine Datenschutz-Folgenabschätzung zur Speicherung personenbezogener Daten bei IFG-Anfragen? 6. Gibt es eine automatische oder bei Bedarf anforderbare Auswertung der personenbezogenen Daten, so dass Sie (automatisch) einen Überblick über all meine IFG-Anfragen anfordern können? 7. Welche Einschätzung zu dieser Speicherung vertritt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit? (Ich werde Ihn auch noch selbst hierauf ansprechen). 7. Bitte senden Sie mir sämtliche zu meiner Person gespeicherten Daten privat an <<E-Mail-Adresse>> (also nicht via FragDenStaat). Abschließend möchte ich Sie auch gern noch bitten, doch vom neuen ThürEGovG Gebrauch zu machen und mir ausschließlich via FragDenStaat oder E-Mail zu antworten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aus der Presse sind derzeit aktuelle Entwicklungen rund um das Thema "Smart C…
An Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Landesförderung "Digitale Stadt Jena" [#30724]
Datum
4. September 2018 09:13
An
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus der Presse sind derzeit aktuelle Entwicklungen rund um das Thema "Smart City Jena" zu erfahren, deshalb würde ich Sie doch bitten meine Informationsfreiheitsanfrage „Landesförderung "Digitale Stadt Jena"“ vom 11.06.2018 (#30724), welche nun wirklich nicht mehr in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde zu beantworten. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>