Landesgesetze wie z.B. POG als pdf
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte veröffentlichen Sie Landesgesetze wie z.B. das POG als pdf-Dokument. Für das Bundesrecht ist dies bereits möglich auf http://www.gesetze-im-internet.de/ . Bei Landesgesetzen besteht jedoch lediglich die Möglichkeit die Dokumente online auf http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml abzurufen. Dies genügt jedoch nicht für solche Fälle, in denen kein Onlinzugang möglich ist. Die Möglichkeit des Downloads aller Gesetze auf Bundesebene und Landesebene anderer Bundesländer zeigt, dass es technisch nicht unverhältismäßig aufwändig ist, die Gesetze als pdf-Dokument zu veröffentlichen. Dies würde dem Informationsinteresse der Allgemeinheit dienen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum12. November 2015
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15. Dezember 2015
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